Archiv: Informationen zum Corona-Virus
Täglich gibt es aktuelle Meldungen zur Corona-Virus-Pandemie. Diese Vielzahl an Informationen möchten wir für Sie übersichtlich halten. Aus diesem Grund finden Sie die aktuellsten Mitteilungen unter Vlotho aktuell. Hier finden Sie die vorherigen Veröffentlichungen.
Veröffentlichungen 2022
Betriebszeiten für die Impfstellen in Enger und Herford
Presseinfo Kreis Herford vom 07.06.2022
Die Impfstellen im ehemaligen Impfzentrum in Enger und am Augustinerplatz 4 in Herford haben ihre Betriebszeiten für die restlichen Wochen im Juni festgelegt.
So wird in der Impfstelle in Enger bis einschließlich der Kalenderwoche 25 immer mittwochs zwischen 14 und 18 Uhr geimpft. Geimpft werden sowohl die 5 bis 11-Jährigen als auch alle Personen ab 12 Jahren.
In der Impfstelle am Augustinerplatz 4 in Herford wird im Juni noch zweimal freitags (10.06. und 24.06. von 14 bis 18 Uhr) sowie einmal samstags (18.06. von 10 bis 14 Uhr) geimpft. Freitags werden sowohl die 5 bis 11-Jährigen als auch alle Personen ab 12 Jahren geimpft. Samstags werden alle Personen ab 12 Jahren geimpft.
In beiden Impfstellen stehen sowohl die beiden mRNA-Impfstoffe BioNTech und Moderna als auch der Impfstoff der Firma Novavax (ab 18 Jahren) zur Verfügung.
Die Betriebszeiten sowie der Link zur Terminvereinbarung sind unter www.kreis-herford.de/Impfstellen zu finden. Auch ohne Terminvereinbarung ist eine Impfung möglich.
Impfstelle in Enger legt Betriebszeiten für den Mai fest
Presseinfo vom 20. April 2022
Kreis Herford. Die Impfstelle im ehemaligen Impfzentrum in Enger hat ihre Betriebszeiten für den Mai und damit ab der Kalenderwoche 18 festgelegt.
So wird in der Impfstelle ab Mai nur noch mittwochs und freitags geimpft – an den anderen Tagen ist die Impfstelle geschlossen.
Mittwochs sind Impfungen mit den mRNA-Impfstoffen BioNTech und Moderna vorgesehen – sowohl für alle über 12-jährigen Personen als auch für 5 bis 11-Jährigen. Freitags können sich ebenfalls alle über 12-jährigen Personen mit den mRNA-Impfstoffen impfen lassen – allerdings nicht die 5 bis 11-Jährigen. Freitags wird zudem der Novavax-Impfstoff verimpft – gemäß STIKO-Empfehlung für alle Personen ab 18 Jahren.
Die Betriebszeiten sowohl für den April als auch den Mai sind unter www.kreis-herford.de/Impfstellen zu finden.
In der Impfstelle in Enger werden Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungsimpfungen angeboten. Verimpft werden sowohl mRNA-Impfstoffe (BioNTech und Moderna) als auch der Impfstoff der Firma Novavax. Termine können über das übliche Buchungstool unter www.kreis-herford.de/impfstellen vereinbart werden. Auch ohne Terminvereinbarung ist eine Impfung möglich.
Impfstelle im ehemaligen Saturn in Herford schließt - Neue Impfstelle ab Mai geplant
Presseinfo 6. April 2022
Kreis Herford. Die Impfstelle im ehemaligen Saturn in Herford wird ab der kommenden Woche den Betrieb einstellen. Seit Anfang März hatte sie nur noch samstags von 10 bis 14 Uhr geöffnet. Das letzte Mal wird sie also an diesem Samstag, den 09. April, geöffnet sein.
Ab Mai soll es in Herford eine neue stationäre Impfstelle geben. Diese wird – wie bereits die Impfstelle im ehemaligen Saturn - ebenfalls vom Klinikum Herford betrieben.
Der Kreis und das Klinikum werden zeitnah in einem gemeinsamen Pressegespräch eine Bilanz zu der Impfstelle im ehemaligen Saturn ziehen und über die weiteren Planungen informieren.
Die Impfstelle im ehemaligen Impfzentrum in Enger bleibt von den Veränderungen unberührt. Die Betriebszeiten für den April sind unter www.kreis-herford.de/Impfstellen zu finden.
In der Impfstelle in Enger werden Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungsimpfungen angeboten. Verimpft werden sowohl mRNA-Impfstoffe (BioNTech und Moderna) als auch der Impfstoff der Firma Novavax. Termine können über das übliche Buchungstool unter www.kreis-herford.de/impfstellen vereinbart werden. Auch ohne Terminvereinbarung ist eine Impfung möglich.
Kreis führt Anfang April vier mobile Impfaktionen durch
Kreis Herford. Der Kreis Herford hat für die erste Aprilwoche (04. bis 10. April) insgesamt vier verschiedene mobile Impfaktionen geplant. Geimpft wird an folgenden Standorten:
- 04. April: Grundschule Landsberger Straße in Herford von 10 bis 14 Uhr
- 05. April: Grundschule Landsberger Straße in Herford von 14 bis 18 Uhr
- 05. April: Werretalhalle in Löhne von 14 bis 18 Uhr
- 06. April: Café Miteinander in Hiddenhausen von 14 bis 16 Uhr
Zudem wird es das bereits erwähnte Impfangebot in der Herforder Markthalle am 30. März von 12 bis 16 Uhr geben.
Bei allen mobilen Impfaktionen ist keine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Neben den über 12-Jährigen können sich zudem jeweils 5 bis 11-Jährige impfen lassen.
Sowohl bei den mobilen Impfaktionen als auch in den beiden Impfstellen in Enger und Herford werden Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungsimpfungen angeboten. Verimpft werden sowohl mRNA-Impfstoffe (BioNTech und Moderna) als auch der Impfstoff der Firma Novavax. Für beide Impfstellen können Termine über das übliche Buchungstool unter www.kreis-herford.de/impfstellen vereinbart werden. Auch ohne Terminvereinbarung ist eine Impfung möglich.
Hinweise zu Impfungen mit dem Novax-Impfstoff sowie zu zweiten Auffrischungsimpfungen
Novavax:
Für die Impfungen mit dem Impfstoff der Firma Novavax wurden zunächst gemäß Erlasslage Beschäftigte des Pflege- und Gesundheitswesens sowie Personen, bei denen eine Unverträglichkeit der mRNA-Impfstoffe besteht, priorisiert. Sie mussten einen Beschäftigten-Nachweis oder ein ärztliches Attest über eine Unverträglichkeit vorweisen.
Seit einigen Wochen können sich auch weitere Personen, die noch keine Erst- oder Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff bekommen haben, einen Termin für eine Impfung mit dem Novavax-Impfstoff vereinbaren.
Auffrischungsimpfungen sind mit dem Novavax-Impfstoff nicht möglich.
Personen, die bislang eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson bekommen haben, erhalten wie alle anderen Personen zwei Impfungen mit dem Novavax-Impfstoff und gelten dann als grundimmunisiert.
Zweite Auffrischungsimpfungen:
Sowohl in der Impfstelle in Herford als auch in Enger werden zweite Auffrischungsimpfungen durchgeführt.
Die STIKO empfiehlt eine zweite Auffrischungsimpfung für folgende Personengruppen:
- Menschen ab 70 Jahren
- Bewohner und Bewohnerinnen sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege
- Menschen ab fünf Jahren mit Immunschwäche
-Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem PatientInnen- und BewohnerInnenkontakt).
Die zweite Auffrischungsimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen sowie bei über 70-Jährigen frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen.
Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die 2. Auffrischungsimpfung frühestens nach 6 Monaten erhalten.
Personen, die nach der 1. Auffrischungsimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen.
Betriebszeiten der Impfstelle in Enger für den April - Mobile Impfaktion in der Markthalle
23. März 2022
Kreis Herford. Die Impfstelle im ehemaligen Impfzentrum in Enger hat ihre Betriebszeiten für den April festgelegt.
Während die Impfstelle im ehemaligen Saturn in Herford seit einigen Wochen nur noch samstags von 10 bis 14 Uhr geöffnet hat, wurde für die Impfstelle im ehemaligen Impfzentrum in Enger für den April folgendes vereinbart:
In der ersten April-Woche (04.04. bis 08.04.) hat die Impfstelle am Dienstag und Mittwoch geschlossen. Am Montag werden Impfungen für über 12-jährige Personen mit den beiden mRNA-Impfstoffen BioNTech und Moderna durchgeführt – am Freitag zusätzlich auch für 5 bis 11-Jährige. Am Donnerstag werden Impfungen mit dem Novavax-Impfstoff angeboten.
Ab dem 11. April sind die restlichen Wochen des Monats identisch gestaltet. Montags und freitags ist die Impfstelle geschlossen. Dienstags werden Impfungen mit dem Novavax-Impfstoff und mittwochs und donnerstags Impfungen mit den beiden mRNA-Impfstoffen angeboten. Mittwochs können sich zusätzlich auch die 5 bis 11-Jährigen impfen lassen. Eine Übersicht gibt es unter www.kreis-herford.de/Impfstellen
Für Mittwoch, den 30. März, hat der Kreis eine mobile Impfaktion in der Markthalle in Herford im Rahmen der Aktionswoche „fit und gesund“ organisiert. Zwischen 12 und 16 Uhr können sich sowohl die über 12-Jährigen als auch die 5 bis 11-Jährigen impfen lassen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Für den April sind weitere mobile Impfaktionen geplant. Hierzu wird der Kreis Anfang der nächsten Woche informieren.
In beiden Impfstellen sowie bei der mobilen Impfaktion in der Markthalle werden Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungsimpfungen angeboten. Verimpft werden sowohl mRNA-Impfstoffe (BioNTech und Moderna) als auch der Impfstoff der Firma Novavax. Für beide Impfstellen können Termine über das übliche Buchungstool unter www.kreis-herford.de/impfstellen vereinbart werden. Auch ohne Terminvereinbarung ist eine Impfung möglich.
Hinweise zu Impfungen mit dem Novax-Impfstoff sowie zu zweiten Auffrischungsimpfungen
Novavax:
Für die Impfungen mit dem Impfstoff der Firma Novavax wurden zunächst gemäß Erlasslage Beschäftigte des Pflege- und Gesundheitswesens sowie Personen, bei denen eine Unverträglichkeit der mRNA-Impfstoffe besteht, priorisiert. Sie mussten einen Beschäftigten-Nachweis oder ein ärztliches Attest über eine Unverträglichkeit vorweisen.
Seit einigen Wochen können sich auch weitere Personen, die noch keine Erst- oder Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff bekommen haben, einen Termin für eine Impfung mit dem Novavax-Impfstoff vereinbaren.
Auffrischungsimpfungen sind mit dem Novavax-Impfstoff nicht möglich.
Zweite Auffrischungsimpfungen:
Sowohl in der Impfstelle in Herford als auch in Enger werden zweite Auffrischungsimpfungen durchgeführt.
Die STIKO empfiehlt eine zweite Auffrischungsimpfung für folgende Personengruppen:
- Menschen ab 70 Jahren
- Bewohner und Bewohnerinnen sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege
- Menschen ab fünf Jahren mit ImmunschwächeTätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem PatientInnen- und BewohnerInnenkontakt).
Die zweite Auffrischungsimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen sowie bei über 70-Jährigen frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen.
Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die 2. Auffrischungsimpfung frühestens nach 6 Monaten erhalten.
Personen, die nach der 1. Auffrischungsimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen.
Personen, die bislang eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson bekommen haben, erhalten wie alle anderen Personen zwei Impfungen mit dem Novavax-Impfstoff und gelten dann als grundimmunisiert.
Novavax-Impfungen beginnen am Montag - Landrat appelliert an Unentschlossene
25. Februar 2022
Kreis Herford. In der Impfstelle im ehemaligen Impfzentrum in Enger werden ab der nächsten Woche Impfungen mit dem proteinbasierten Impfstoff der Firma Novavax angeboten. Geimpft wird zunächst Montag (28.02.), Dienstag (01.03.) und Donnerstag (03.03.) zu den üblichen Betriebszeiten von 12 bis 18 Uhr.
Der Kreis hatte bereits in der vorletzten Woche eine Warteliste für Novavax-Interessenten eingerichtet. Zudem wurde eine Abfrage unter den Einrichtungen des Pflege- und Gesundheitswesens gestartet. Alle Interessierten werden nun vom Kreis Herford zwecks Terminvereinbarung kontaktiert. Weitere Personen können sich unter www.kreis-herford.de/Impfstellen oder über die Terminbuchungs-Hotline (05221/13-2088) ebenfalls einen Termin vereinbaren.
Wichtig: Für die Impfungen mit dem Impfstoff der Firma Novavax werden Beschäftigte des Pflege- und Gesundheitswesens sowie Personen, bei denen eine Unverträglichkeit der mRNA-Impfstoffe besteht, gemäß Erlass des Landes priorisiert. Somit müssen Impfwillige einen Beschäftigten-Nachweis oder ein ärztliches Attest über eine Unverträglichkeit vorweisen.
Landrat Jürgen Müller appelliert an alle bisher Unentschlossene – insbesondere unter den Beschäftigten des Pflege- und Gesundheitswesens – sich nun mit dem Impfstoff der Firma Novavax impfen zu lassen.
„Ich bitte Sie alle das Impfangebot, das wir jetzt mit dem Novavax-Impfstoff machen können, zu nutzen. Mit einer Impfung schützen Sie sich, Ihre Liebsten und vor allem auch die Patient*innen, für die Sie da sind“, so Jürgen Müller, der betont:
„Jede einzelne Impfung zählt, wir brauchen Sie alle. Denn wir möchten nicht, dass es zu personellen Ausfällen im Pflege- und Gesundheitswesen kommt. Wir möchten keine Betretungs- und Beschäftigungsverbote aussprechen – aber wenn die entsprechenden Nachweise nicht erbracht werden und keine Impfung bis zum Stichtag erfolgt, werden wir das tun. So wie es die bundesweiten Regelungen und Umsetzungshinweise in NRW vorgeben“.
Impfaktion in der Werretalhalle in Löhne - Impfstelle im ehemaligen Saturn reduziert Betriebszeiten
27. Januar 2022
Kreis Herford. Diese Woche Freitag und Samstag gibt es eine Impfaktion des Klinikums mit Unterstützung des Kreises Herford in der Werretalhalle in Löhne. Dort werden am Freitag zwischen 14 und 18 Uhr und am Samstag zwischen 10 und 16 Uhr Erst- Zweit- und Auffrischungsimpfungen für alle Personen ab 12 Jahren durchgeführt. Verwendet werden die Impfstoffe von BioNtech und Moderna.
An beiden Tagen werden rund 400 Impftermine vergeben. Die Termine können über folgenden Link vereinbart werden: https://impfgelegenheit.de/de/termine/terminliste/89
Das Personal vor Ort wird – wie in der Impfstelle im ehemaligen Saturn – vom Klinikum gestellt.
„Die beiden zentralen Impfstellen in Enger und Herford sind durch ihre zentrale Lage für alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises gut zu erreichen. Uns war jedoch daran gelegen, im Osten des Kreises und gleichzeitig in einer vergleichsweise größeren Kommune noch einmal ein mobiles Impfangebot zu machen“, so Kreis-Gesundheitsdezernent und Krisenstabsleiter Norbert Burmann. „Wir sind sehr dankbar, dass wir diese Aktion zusammen mit dem Klinikum wieder einmal schnell und unkompliziert auf die Beine stellen konnten.“
Impfung im ehemaligen Saturn künftig donnerstags, freitags und samstags
Die Impfstelle im ehemaligen Saturn wird ihre Betriebszeiten künftig reduzieren. So wird dort ab der nächsten Woche donnerstags und freitags von 14 bis 18:30 Uhr sowie samstags von 10 bis 16 Uhr geimpft. Zuvor war die Impfstelle von montags bis samstags geöffnet.
Der Grund für die Reduzierung der Betriebszeiten: „Die Nachfrage lässt bei uns in der Impfstelle insbesondere zu Beginn der Woche in letzter Zeit nach. Daher macht es Sinn, die Betriebszeiten zu komprimieren, denn der Betrieb der Impfstelle ist für uns natürlich auch mit Personalaufwand verbunden“, erklärt der Ärztliche Leiter und Mitglied im Krisenstabes des Klinikums, Marco Kauling. „Wir erhoffen uns, mit der Impfaktion in Löhne nun möglichst viele Menschen impfen zu können“.
Die Impfstelle im ehemaligen Impfzentrum in Enger ist weiterhin montags bis freitags von 12 bis 18 Uhr in Betrieb. Montags, dienstags und donnerstags werden hier bei allen über 12-Jährigen Erst- Zweit und (nach SIKO-Empfehlung) Auffrischungsimpfungen durchgeführt. Mittwochs und freitags sind für die Kinderimpfungen vorgesehen.
Corona-Regeln: Das gilt jetzt im Kreis Herford
18. Januar 2022
2G-plus-Regel, Impfstatus „geboostert“, Quarantäne-Bestimmungen, weitere Corona-Regeln
Presseinfo Kreis Herford - 17. Januar 2022
2G-plus-Regel:
Wo und für wen gilt die 2G-plus-Regel?
Mit der neuen Corona-Schutzverordnung gilt seit dem 13.01. für manche Bereiche die 2G-plus-Regel. Das bedeutet: Zusätzlich zur vollständigen Immunisierung ist grundsätzlich ein negativer Testnachweis oder – wenn der jeweilige Verantwortliche dies anbietet – eine beaufsichtigte Testung vor Ort erforderlich.
Die 2G-plus-Regel betrifft folgende Bereiche:
- die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen:
Gilt auch bei gleichzeitiger Sportausübung im selben Raum wie beispielsweise im Fitnessstudio und nicht nur für Mannschaftssport.
- den Besuch von Hallenbädern und Wellness-Bereichen:
Nutzung von Hallenschwimmbädern, Wellnesseinrichtungen (z.B.: Saunen, Sonnenstudios, Thermen) sowie vergleichbare Freizeiteinrichtungen, bei deren Nutzung keine Maske getragen werden kann;
- die Gastronomie:
Gilt nicht, wenn die Speisen und Getränke lediglich abgeholt werden;
- Musik:
Gemeinsamer Gesang bzw. andere künstlerische Tätigkeiten (z.B. gemeinsames Spielen von Blasinstrumenten), wenn hierbei keine Maske getragen wird;
- Feiern:
Private Feiern mit Tanz, ohne dass das Tanzen den Schwerpunkt bildet, sowie Karnevals- und ähnliche Brauchtumsveranstaltungen;
- Sexuelle Dienstleistungen
Von der 2G-plus-Regel ausgenommen sind:
- geboosterte
- frisch doppelt Geimpfte (frisch: Impfung weniger als drei Monate her)
- geimpfte Genesene
- frisch Genesene (Erkrankung weniger als drei Monate her)
- Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 15 Jahren gelten „automatisch“ als immunisiert und auch als getestet. Es sind außer des Altersnachweises keine Nachweise erforderlich. Der für 2Gplus notwendige negative Testnachweis kann durch einen Nachweis der Schule über die Schulzugehörigkeit und die Teilnahme an Schultestungen ersetzt werden.
Wer gilt als geboostert? Neue Regelungen nach Impfung mit Johnson&Johnson
Nach der neuen Coronaschutzverordnung und einem neuen Erlass des Landes NRW gelten grundsätzlich nur diejenigen Personen als „geboostert“, die dreimal geimpft wurden. Das bedeutet, dass auf den vollständigen Impfschutz - für den zwei Impfungen notwendig sind - eine Auffrischungsimpfung im Abstand von mindestens drei Monaten folgen muss, um als geboostert zu gelten.
Personen, die mit Johnson&Johnson geimpft wurden, gelten bereits nach einmaliger Impfung als vollständig geimpft, da für diesen Impfstoff nur eine Impfung vorgesehen war. Um jedoch als „geboostert“ zu gelten, müssen auch diese Personen insgesamt dreimal geimpft sein. Das bedeutet, dass auf die Impfung mit Johnson&Johnson nun zwei Impfungen im Abstand von mindestens drei Monaten folgen müssen, um als geboostert zu gelten.
Quarantäne-Regelungen:
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat eine geänderte Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) des Landes veröffentlicht. Damit werden die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zur Verkürzung der Isolierung (Absonderung von infizierten Personen) und Quarantäne (Absonderung von Kontaktpersonen) bei SARS-CoV-2 Infektionen umgesetzt.
Was jetzt gilt:
Grundsätzlich müssen sich sowohl Infizierte als auch enge Kontaktpersonen auf Anordnung des Gesundheitsamtes für zehn Tage in Isolation (Infizierte) bzw. Quarantäne (Kontaktpersonen) begeben.
Nach sieben Tagen gibt es für beide Gruppen die Möglichkeit, sich frei testen zu lassen. Hierbei muss allerdings beachtet werden:
Personen bzw. Berufsgruppen mit Kontakt zu vulnerablen Gruppen (zum Beispiel Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, usw.) können sich nur mit einem negativen und maximal 24 Stunden zurückliegenden PCR-Test freitesten. Infizierte müssen zudem seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.
Kinder / Jugendliche aus Kitas und Schulen können sich nach 7 Tagen (Infizierte) bzw. nach 5 Tagen (Kontaktpersonen) mit einem negativen und maximal 24 Stunden zurückliegenden PCR- oder Schnelltest freitesten.
Im Falle von Quarantäneanordnungen gibt es Sonderregelungen für Kontaktpersonen. Folgende Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne:
- Geboosterte
- frisch doppelt Geimpfte (frisch: Impfung weniger als drei Monate her)
- geimpfte Genesene
- frisch Genesene (Erkrankung weniger als drei Monate her)
Weitere Neuregelungen der Corona Schutzverordnung
Ab dem 13. Januar 2022 treten neue Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in Kraft. Die wichtigsten Regelungen werden hier aufgeführt.
Schutz der kritischen Infrastruktur
Der Expertenrat der Bundesregierung hat dringend vor einer Gefährdung der kritischen Infrastruktur durch eine Vielzahl von Personalausfällen (Infektionen und Quarantäne) gewarnt. Dies wird damit als Ziel der Verordnung auch klar benannt. Neben der beschlossenen Anpassung der Quarantäneregelungen ist dafür vor allem die Begrenzung der Gesamt-Infektionszahlen erforderlich, weshalb die Gesamtinzidenz neben der Hospitalisierungsinzidenz wieder ein wesentlicher Indikator für die Erforderlichkeit der Schutzmaßnahmen wird. Der Automatismus von Anpassungen von Schutzmaßnahmen bei Veränderungen der Hospitalisierungsinzidenz entfällt folgerichtig.
Testungen vor Ort
An Orten, an denen ein Test für den Zutritt nötig ist (also bei 3G und bei 2Gplus), kann statt der Vorlage eines Testnachweises einer offiziellen Teststelle auch vor Ort beim Zutritt ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt werden - so etwa beim Zutritt eines Fitnessstudios unter der Aufsicht des Empfangspersonals oder bei der Sportausübung unter der Aufsicht des Trainers/Übungsleiters.
Dieser beaufsichtigte Selbsttest berechtigt ausschließlich zum Zutritt zum konkreten Angebot. Es kann von der Aufsichtsperson kein Testnachweis ausgestellt werden, mit dem auch andere Einrichtungen besucht werden könnten. Das können weiterhin nur die offiziellen Teststellen. Ob und in welcher Form eine Testung vor Ort angeboten wird, entscheidet der jeweilige Betreiber der Einrichtung.
Maskenpflicht
Wegen der deutlich höheren Infektiosität der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert und die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken ausgeweitet. Dies betrifft insbesondere die Wiedereinführung der Maskenpflicht in Warteschlangen im Freien und bei Veranstaltungen und Versammlungen, sofern für sie keine 3G- oder 2G-Zugangsregelung gilt.
Vereinheitlichung bei Großveranstaltungen
Bisher galt schon die Zuschauerobergrenze von 750 Personen für Großveranstaltungen. Dies gilt künftig einheitlich auch für überregionale Veranstaltungen wie Fußballspiele etc.
Neuregelungen der Corona Schutzverordnung
Ab dem 13. Januar 2022 treten neue Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in Kraft. Die wichtigsten Regelungen werden hier aufgeführt.
Schutz der kritischen Infrastruktur
Der Expertenrat der Bundesregierung hat dringend vor einer Gefährdung der kritischen Infrastruktur durch eine Vielzahl von Personalausfällen (Infektionen und Quarantäne) gewarnt. Dies wird damit als Ziel der Verordnung auch klar benannt. Neben der beschlossenen Anpassung der Quarantäneregelungen ist dafür vor allem die Begrenzung der Gesamt-Infektionszahlen erforderlich, weshalb die Gesamtinzidenz neben der Hospitalisierungsinzidenz wieder ein wesentlicher Indikator für die Erforderlichkeit der Schutzmaßnahmen wird. Der Automatismus von Anpassungen von Schutzmaßnahmen bei Veränderungen der Hospitalisierungsinzidenz entfällt folgerichtig.
2Gplus in der Gastronomie
Die Zugangsbeschränkung auf immunisierte Personen, die zusätzlich über einen aktuellen Test verfügen müssen, galt bislang bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten. Ab dem 13. Januar 2022 gilt die Regel darüber hinaus auch in der Gastronomie, sofern sich die Nutzung nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt. Hier müssen auch immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.
Ausnahme von der Testpflicht für geboosterte oder genesene Personen
Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2Gplus gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind. Die Ausnahme gilt für alle Anwendungsbereiche von 2Gplus, also auch etwa für den Sport in Innenräumen. Sie gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung.
Testungen vor Ort
An Orten, an denen ein Test für den Zutritt nötig ist (also bei 3G und bei 2Gplus), kann statt der Vorlage eines Testnachweises einer offiziellen Teststelle auch vor Ort beim Zutritt ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt werden - so etwa beim Zutritt eines Fitnessstudios unter der Aufsicht des Empfangspersonals oder bei der Sportausübung unter der Aufsicht des Trainers/Übungsleiters.
Dieser beaufsichtigte Selbsttest berechtigt ausschließlich zum Zutritt zum konkreten Angebot. Es kann von der Aufsichtsperson kein Testnachweis ausgestellt werden, mit dem auch andere Einrichtungen besucht werden könnten. Das können weiterhin nur die offiziellen Teststellen. Ob und in welcher Form eine Testung vor Ort angeboten wird, entscheidet der jeweilige Betreiber der Einrichtung.
Maskenpflicht
Wegen der deutlich höheren Infektiosität der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert und die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken ausgeweitet. Dies betrifft insbesondere die Wiedereinführung der Maskenpflicht in Warteschlangen im Freien und bei Veranstaltungen und Versammlungen, sofern für sie keine 3G- oder 2G-Zugangsregelung gilt.
Vereinheitlichung bei Großveranstaltungen
Bisher galt schon die Zuschauerobergrenze von 750 Personen für Großveranstaltungen. Dies gilt künftig einheitlich auch für überregionale Veranstaltungen wie Fußballspiele etc.
Regelungen zum Umgang mit Quarantäne
Bis Anfang nächster Woche ist mit der Anpassung der RKI-Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement zu rechnen. Hierdurch werden unter anderem im Bereich Quarantäne bundeseinheitliche Maßstäbe zum Umgang mit geimpften, genesenen und geboosterten Personen gesetzt. Die Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung des Landes erfolgt im Anschluss.
Impfaktion am Samstag, 8. Januar bei Kannegiesser
Anmeldung für 700 Termine gestartet
Unter dem Motto "Gib Omikron keine Chance" lädt Edward Mosch von der Markt-Apotheke gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern für diesen Samstag, 8. Januar, zur nächsten öffentlichen Impfaktion ins Kannegiesser-Impfzentrum in Hollwiesen ein.
In der Zeit von 8 bis 20 Uhr können wir etwa 700 Termine für Erst-, Zweit- und die Booster-Impfung vergeben. Geimpft wird mit Biontech aus einem Sonderkontingent, das das Land zur Verfügung gestellt hat.
Nach der öffentlichen Impfaktion im Kannegiesser-Impfzentrum von 18. Dezember mit 500 Impfungen haben die Teams der Mark-Apotheke, der Firma Kannegiesser als Hausherr und des DRK in Vlotho nun eine erneute Impfaktion auf die Beine gestellt. Die Impfungen werden von Dr. Dres. Wolfgang und Barbara Windhorst, den Ärzten Erik Rehn und Philipp Päßler sowie einem Arzt aus Löhne vorgenommen.
Die Anmeldungen für Impfwillige ab zwölf Jahren beginnen an diesem Mittwoch unter www.markt-apotheke-vlotho.de oder bei Vlotho Marketing unter 05733 881188.
Jugendliche sollten sich aus organisatorischen Gründen für Samstag Termine erst ab 11 Uhr reservieren, bittet Herr Mosch.
Auf der Internetseite der Markt-Apotheke finden Sie ein Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 zum Download. Außerdem steht Ihnen dort die Einwilligungerklärung zum Download zur Verfügung, die Sie ausgefüllt und unterschrieben zu Ihrem Impftermin mitbringen sollten.
Impftermine für die 12 bis 15-Jährigen freigeschaltet
12 bis 15-Jährige können sich in der Impfstelle im ehemaligen Impfzentrum in Enger ab dem 06. Januar 2022 impfen lassen. Die Terminvergabe für diese Altersgruppe ist seit gestern auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-herford.de/Impfstellen freigeschaltet. Da mittwochs und freitags Kinderimpfungen (5 bis 11-Jährige) vorgesehen sind, werden die 12 bis 15-Jährigen, wie alle anderen Personengruppen, in der Impfstelle montags, dienstags und donnerstags geimpft. Für diese Tage stehen jeweils 600 Termine zur Verfügung. Am 31.12.2021 ist die Impfstelle geschlossen.
Alternativ können die Termine auch über die Terminbuchungs-Hotline 05221/13-2088 gebucht werden. Allerdings nur, wenn kein Internetzugang vorhanden ist. Die Hotline ist von montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr erreichbar.
Die Termine für die Impfstelle werden aus organisatorischen Gründen bedarfsorientiert bzw. laufend freigeschaltet. Sollten keine buchbaren Termine zur Verfügung stehen, kann es zu einem späteren Zeitpunkt erneut versucht werden.
Wie bei den 5 bis 11-Jährigen müssen auch bei den 12 bis 15-Jährigen die sorgeberechtigten Personen eine entsprechende Einwilligungserklärung unterschreiben und ihr Kind zudem zu dem Termin begleiten. Die entsprechenden Formulare sind unter www.kreis-herford.de/Impfstellen zu finden. Zudem muss ein Dokument zum Nachweis des Geburtsdatums des Kindes vorgelegt werden (z. B. Ausweis, Reisepass, Schülerausweis, Krankenkassenkarte, Geburtsurkunde etc.).
In der Impfstelle im ehemaligen Impfzentrum in Enger sind fünf Impfstraßen in Betrieb. Da sowohl BioNTech als auch Moderna verimpft werden, richtet sich das Impfangebot für Erst- und Zweitimpfungen an alle Personen ab 12 Jahren. Auffrischungsimpfungen erfolgen für alle Personen ab 18 Jahren. An den ausgewählten Tagen werden ausschließlich 5 bis 11-Jährige mit dem Kinderimpfstoff der Fa. BioNTech geimpft.
Im Rahmen der Impfangebote der Kreise und kreisfreien Städte muss der Abstand zwischen der zweiten Impfung der Grundimmunisierung und der Auffrischungsimpfung mindestens 3 Monate betragen. Digitale Impfzertifikate (QR-Code) können in der Impfstelle nicht ausgestellt werden. Apotheken stellen diese jedoch bei Vorlage des Impfausweises kostenlos aus.
Eine Impfung nach frühestens vier Wochen nach der 2. Impfstoffdosis ist ausschließlich für immunschwache bzw. immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort als Optimierung der primären Impfserie zu ermöglichen.
Die abschließende Entscheidung über die Impfung trifft der jeweilige Impfarzt.
Böllerverbot an Silvester: Was zum Jahreswechsel gilt
Private Zusammenkünfte von ausschließlich immunisierten Personen im öffentlichen und privaten Raum sind zulässig
- innerhalb des eigenen Hausstandes ohne Personenbegrenzung,
- als Zusammenkunft des eigenen Hausstands ohne Personenbegrenzung mit höchstens zwei Personen aus einem weiteren Hausstand, wobei Kinder bis einschließlich 13 Jahren hiervon ausgenommen sind,
- als Zusammenkunft von insgesamt höchstens zehn Personen ohne Beschränkung der Zahl der Hausstände, wobei Kinder bis einschließlich 13 Jahren hiervon ausgenommen sind,
- wenn dies zur Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, aus zwingenden betreuungsrelevanten Gründen oder zur Wahrnehmung von Sorge- oder Umgangsrechten erforderlich ist.
Nicht immunisierte Personen dürfen im öffentlichen und privaten Raum aus privaten Gründen mit anderen Personen nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zusammentreffen:
- innerhalb des eigenen Hausstandes ohne Personenbegrenzung,
- über den eigenen Hausstand hinaus mit höchstens zwei Personen aus einem weiteren Hausstand, wobei Kinder bis einschließlich 13 Jahren hiervon ausgenommen sind,
- wenn dies zur Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, aus zwingenden betreuungsrelevanten Gründen oder zur Wahrnehmung von Sorge- oder Umgangsrechten erforderlich ist.
Grundsätzlich gilt:
Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie Partnerinnen und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Feuerwerksverbot
Wie im vergangenen Jahr sind zum Jahreswechsel öffentlich veranstaltete Feuerwerke auf von den Kommunen zu bestimmenden Plätzen untersagt. Darunter fällt auch jegliche private Verwendung von Pyrotechnik auf publikumsträchtigen Plätzen und Straßen. Eine zusätzliche Belastung der durch die Corona-Pandemie sowieso schon am Limit laufenden Krankenhäuser soll dadurch an Silvester und Neujahr vermieden werden.
Keine Ansammlungen und Versammlungen an Silvester und Neujahr
Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt.
Clubs und Diskotheken
Clubs und Diskotheken werden ab dem 28. Dezember 2021 geschlossen. Die genauen Regelungen vor Ort treffen die Bundesländer.
Restaurants
In Restaurants gilt die 2G-Regel (geimpft oder genesen). Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben sein (2Gplus). Die genauen Regelungen vor Ort finden Sie auf der Internetseite Ihres Bundeslandes.
Diese Regeln und Hinweise bleiben wichtig
Beachten Sie weiterhin die AHA-Formel und Maskenpflicht
Nicht nur zum Jahreswechsel ist es wichtig, das Ansteckungsrisiko durch die AHA-Formel zu reduzieren. Halten Sie deshalb ausreichend Abstand zueinander und beachten Sie die üblichen Hygieneregeln. Tragen Sie besonders in Innenräumen und an Orten, an denen viele Menschen zusammenkommen, eine Maske. Wichtig ist auch das Lüften: Öffnen Sie regelmäßig die Fenster, um so das Ansteckungsrisiko durch Aerosole zu reduzieren.
Nutzen Sie das kostenfreie Testangebot
Machen Sie einen Selbsttest oder nutzen Sie das Angebot für kostenlose Corona-Tests, bevor Sie mit anderen zusammenkommen. Das bietet allen eine zusätzliche Sicherheit. Ein negativer Test ist gerade bei Treffen mit älteren oder vorerkrankten Menschen wichtig. Vor einem Besuch im Pflegeheim ist er Pflicht.
Meiden Sie Veranstaltungen in Innenräumen
Vor allem in geschlossenen Räumen ist das Ansteckungsrisiko hoch. Seien Sie daher bei Zusammenkünften außerhalb eines engen Kreises besonders vorsichtig. Sollten Sie Veranstaltungen besuchen, checken Sie bitte mit der ein Corona-Warn-App und achten Sie darauf, dass Test- oder Impfnachweise überprüft werden.
Besonders wichtig: Lassen Sie sich bitte impfen
Die Corona-Impfung ist der beste Schutz vor einer Infektion, vor schweren Erkrankungen und vor Langzeitfolgen. Da der Schutz der zweiten Impfung nach einiger Zeit nachlässt, ist es wichtig, ihn aufzufrischen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Personen ab 18 Jahren eine Booster-Impfung, deren zweite Impfung mindestens drei Monate zurückliegt. Hier finden Sie weitere Informationen zur Corona-Impfung.
Terminvergabe für stationäre Impfstelle in Enger ab sofort freigeschaltet - Termine für Kinderimpfungen für Freitag vorgesehen, aber noch nicht buchbar
Ab sofort ist auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-herford.de/Impfstellen die Terminvergabe für die stationäre Impfstelle im ehemaligen Impfzentrum in Enger freigeschaltet. Insgesamt stehen hier in der nächsten Woche von Montag bis Donnerstag täglich 600 Impftermine zur Verfügung (am 24. und 31.12.2021 geschlossen). Die Termine für die KW 51 werden in Kürze noch freigegeben. Alternativ können die Termine auch über die Terminbuchungs-Hotline 05221/13-2088 gebucht werden. Die Hotline ist von montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr erreichbar.
Die Termine werden aus organisatorischen Gründen bedarfsorientiert bzw. laufend freigeschaltet. Sollten keine buchbaren Termine zur Verfügung stehen, kann es zu einem späteren Zeitpunkt erneut versucht werden.
In der stationären Impfstelle in Enger ist Freitag, der 17. Dezember, für Impfungen der fünf- bis elfjährigen Kinder vorgesehen. Details zur Terminvergabe und zum Ablauf vor Ort werden hierfür noch bekannt gegeben.
In der Impfstelle im ehemaligen Impfzentrum in Enger sind ab der nächsten Woche fünf Impfstraßen in Betrieb. Da sowohl BioNTech als auch Moderna verimpft wird, richtet sich das Impfangebot von montags bis donnerstags an alle Personen ab 16 Jahren. Die Betriebszeiten sind montags bis freitags von 12 bis 18 Uhr.
In der Herforder Impfstelle im ehemaligen Saturn sind ebenfalls fünf Impfstraßen in Betrieb. Aufgrund der Verfügbarkeiten der Impfstoffe wird hier ausschließlich der Impfstoff der Firma Moderna verimpft. Somit richtet sich das Impfangebot hier gemäß den STIKO-Empfehlungen an über 30-Jährige sowie an nicht schwangere und nicht stillende Frauen. Die Betriebszeiten sind montags bis freitags von 14 bis 18:30 Uhr sowie samstags von 10 bis 16 Uhr. Hier ist in Kürze ebenfalls die Einführung eines Terminvergabesystems vorgesehen.
In beiden Impfstellen sind sowohl Erst-, Zweit als auch Auffrischungsimpfungen möglich. Die STIKO empfiehlt im Falle einer Auffrischungsimpfung, dass in der Regel sechs Monate seit der letzten Impfung gegen Covid 19 vergangen sein sollten. Es werden aber auch Personen geimpft, bei denen die letzte Impfung mindestens fünf Monate her ist. Wer mit Johnson & Johnson geimpft wurde, kann seine Auffrischungsimpfung nach mindestens vier Wochen erhalten. Das Mindestalter bei der Auffrischungsimpfung muss in jedem Fall 18 Jahre betragen. Der Abstand zwischen der Erst- und Zweitimpfung sollte nach RKI-Vorgaben zwischen drei und sechs Wochen (BioNtech) bzw. zwischen vier und sechs Wochen (Moderna) liegen.
Wichtig: Um einen reibungslosen und zügigen Ablauf vor Ort zu gewährleisten, werden alle impfwilligen Personen gebeten, die für die Impfung notwendigen Aufklärungs- und Einwilligungsbögen ausgefüllt mitzubringen. Sie sind auf der Website des Kreises unter www.kreis-herford.de/Impfstellen abrufbar.
3G-Regelung bei der Kreisverwaltung und im Straßenverkehrsamt - Zusätzliche Tagestermine für die spontane KFZ-Zulassung
23. November 2021
Kreis Herford. Wegen der weiter steigenden Inzidenzwerte und der Einführung von 3 G am Arbeitsplatz – laut der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung - erweitert die Kreis Herford die Coronaregeln in der Verwaltung und im Straßenverkehrsamt.
Ab sofort (ab dem 24.11.2021) gilt die sog. 3G-Regelung. Das bedeutet, dass Kundinnen und Kunden oder deren Bevollmächtigte, die einen Termin in der Kreisverwaltung haben oder Termine im Straßenverkehrsamt (Zulassungs-, Führerschein- oder Bußgeldstelle) gebucht haben, entweder getestet, geimpft oder genesen sein müssen.
Das wird in den Eingangsbereichen kontrolliert. Dazu muss auch ein Identitätsdokument vorgelegt werden. Sind die Kriterien erfüllt, erfolgt die Bearbeitung in gewohnter Art und Weise an den Arbeitsplätzen der Sachbearbeiter/innen. Andernfalls muss das Gebäude unmittelbar wieder verlassen werden.
Regelungen im Straßenverkehrsamt
Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht in den Bereichen, in denen eine Antragsbearbeitung ohne direkte Mitwirkung der Antragsteller/innen erfolgen kann. Das gilt für Kfz-Händler und Zulassungsdienste sowie auch für Privatkundinnen und -kunden, die beispielsweise Fahrzeuge abmelden möchten oder Kurzzeitkennzeichen beantragen wollen. Diese Unterlagen werden am Container entgegengenommen und auch über die Container wieder ausgehändigt.
Zusätzliche Tagestermine für die Zulassungsstelle freigeschaltet
Das Straßenverkehrsamt des Kreises Herford ermöglicht die zusätzliche Buchung von Terminen für die Zulassungsstelle. Damit können nun auch spontane Zulassungsangelegenheiten abgewickelt werden.
Ab sofort werden deshalb an jedem Werktag zusätzliche Tagestermine für die Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes freigeschaltet. Eine Buchung der Termine ist bis 09.00 Uhr und nur über die Internetseite des Kreises Herford (www.Kreis-Herford.de) möglich.
Bei Buchung eines solchen Tagestermins müssen die vollständigen Unterlagen bis spätestens um 9 Uhr im Straßenverkehrsamt abgegeben werden.
Die interne Bearbeitung erfolgt dann ohne Mitwirkung des Antragstellenden. Eine Bearbeitung am jeweiligen Tag wird grundsätzlich gewährleistet. Eine Benachrichtigung erfolgt, wenn die Unterlagen wieder abgeholt werden können. Die Abholung muss bis zum Ende der Servicezeit erfolgen.
Stadtbücherei Vlotho: Besuch nur mit 2-G-Nachweis
24. November 2021
Aufgrund der aktuell geltenden Corona-Regeln und den beschlossenen Beschränkungen ist der Besuch der Stadtbücherei ab 24. November 2021 nur noch unter Einhaltung der 2G-Regel möglich. Bei Betreten der Bücherei ist der Nachweis „geimpft oder genesen“ erforderlich.
Daneben ist auch eine kontaktlose Ausleihe und Rückgabe der Medien nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich.
Anmeldungen, Wünsche und Fragen werden telefonisch unter 05733 95123 oder per E.-Mail unter bücherei@vlotho.de entgegen genommen.
Wir freuen uns auch weiterhin auf Ihren Besuch.
Das Büchereiteam
Elke Franz und Iris Welski-Menzel
Veröffentlichungen 2020 und 2021
Corona Update Kreis Herford, 30.09.: 24 neue Fälle seit gestern - Inzidenzwert bei 48,7 - Weitere Lockerungen und Änderungen in den Coronaverordnungen
Kreis Herford. Im Kreis Herford sind seit gestern 24 neue Corona-Fälle hinzugekommen. Aktuell sind 323 Personen infiziert. Insgesamt sind kreisweit bislang 13.297 infizierte Personen bekannt. Davon gelten 12.782 Personen als genesen. Der Inzidenzwert liegt bei 48,7.
Die aktuell infizierten Personen verteilen sich auf Bünde (66), Herford (115), Hiddenhausen (14), Löhne (52), Rödinghausen (3), Kirchlengern (19), Spenge (5), Enger (18) und Vlotho (31).
Insgesamt gibt es im Kreis Herford 192 Todesfälle, wobei 170 an Corona und 22 mit Corona gestorben sind.
Situation in den Krankenhäusern
Derzeit werden 7 Patient*innen mit einer COVID-19-Infektion stationär in den Krankenhäusern im Kreisgebiet behandelt. Insgesamt befinden sich derzeit 7 Corona-Patienten mit Wohnsitz im Kreis Herford in stationärer Behandlung, teilweise allerdings in Krankenhäusern außerhalb des Kreisgebietes.
(Anm. Da in den Krankenhäusern des Kreises Herford Patient*innen aus unterschiedlichen Kreisen und Städten der Region behandelt werden, können mitunter die vom Kreis Herford gemeldeten stationären Patientenzahlen von denen der Krankenhäuser abweichen.)
Änderungen und Lockerungen in der Coronaschutzverordnung – Lockerungen
Ab Oktober gibt es einige landesweite Änderungen in der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO), in der Test- und Quarantäneverordnung und der Verordnung der Teststruktur.
CoronaSchVO
Im Freien gilt an keiner Stelle mehr eine Maskenpflicht, lediglich eine Empfehlung.
Schulkinder gelten in den Herbstferien aufgrund der fehlenden regelmäßigen Schultestungen nicht mehr als getestet im Sinne der Verordnung.
Gastronomiebetriebe können wieder auf voller Kapazität laufen, d.h. ohne die zuvor vorgeschrieben Abstände zwischen den Tischen. In Clubs, Diskotheken, Bordellen und beim gemeinsamen Singen ist – für nicht vollständig immunisierte Personen - neben einem maximal 48-Stunden alten PCR-Test auch ein maximal 6 Stunden alter Schnelltest möglich.
Bei körpernahe Dienstleistungen, die medizinischer oder pflegerischer Natur sind, muss ein 3G-Nachweis nicht erbracht werden. Bei Übernachtungsangeboten und Busreisen müssen nicht vollständig immunisierte Personen am Anfang des Angebots und spätestens alle 4 Tage ein negatives Testergebnis beibringen.
Bei Großveranstaltungen darf die Belegung ab einer absoluten Anzahl von 5000 Besucher*innen nur noch mit 50 % stattfinden. Soweit vom Veranstalter sichergestellt wird, dass außerhalb der Steh- und Sitzplätze bei Veranstaltungen unter freiem Himmel mindestens eine OP-Maske getragen wird, kann auch eine Belegung mit voller Kapazität stattfinden.
Die Regelungen gelten ab dem 01.10.2021 zunächst bis zum 29.10.2021
Coronateststrukturverordnung - CoronaTeststrukturVO
Eine Teststruktur soll auch für die Freitestungen aufrechterhalten werden.
Alle bisherig zugelassenen Teststellen sind automatisch auch für die Durchführung von Selbstzahler-Testungen zugelassen. Alle neuen Teststellen müssen einen Zulassungsantrag bei der unteren Gesundheitsbehörde stellen. Der Preis für die Testung muss per Aushang deutlich kenntlich gemacht werden.
Auch positive Testergebnisse bei den Selbstzahler-Testungen müssen gemeldet werden.
Diese Änderungen gelten ab dem 11.10.2021 und sind an die Bundes-Coronavirus-Testverordnung gebunden.
Corona-Test-und-Quarantäneverordnung – CoronaTestQuarantäneVO
Für folgende asymptomatische Personengruppen sollen die Testungen weiterhin kostenfrei sein:
- Kinder die das 12. Lebensjahr noch nicht erreicht haben
- Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindiktion nicht geimpft werden können, insb. Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel
- Personen, die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bis zum 31.12.2021)
- Personen, die aktuell oder in den letzten 3 Monaten an Impfstudien teilgenommen haben bzw. teilnehmen
- bei Freitestungen nach einer nachgewiesenen Infektion.
Alle anderen Testungen für asymptomatische Personen sind kostenpflichtig (abgesehen von den Beschäftigtentestungen).
Die Regelungen gelten ab dem 11.10.2021 zunächst bis zum 29.10.2021
Weiteres Impfangebot für Jugendliche ab 12 Jahren im Weser-Gymnasium Vlotho am 29. September 2021
Ein weiterer Impftermin wird vom Kreis Herford für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren am Weser-Gymnasium Vlotho angeboten.
Das mobile Impf-Team des Kreises Herford wird zum zweiten Mal in Vlotho am Weser-Gymnasium, Prof.-Domagk-Str. 12 vor Ort sein. Am Mittwoch, 29. September 2021 von 8 bis 13 Uhr können sich in Vlotho wieder alle Schüler*innen des Weser-Gymnasiums und der Weser-Sekundarschule ab 12 Jahre sowie auch Eltern, Geschwister und andere Personen ab 12 Jahren impfen lassen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Dem Weser-Gymnasium Vlotho und der Weser-Sekundarschule liegen bereits die notwendigen Vordrucke vor, die im Vorfeld von den impfwilligen Schülerinnen und Schülern ausgefüllt werden müssen. Unter 16-Jährige Kinder müssen auf allen Unterlagen die Unterschrift von mindestens einer sorgeberechtigten Person haben und ein weiteres Einwilligungsdokument mit der Unterschrift eines Sorgeberechtigten mitbringen.
Des Weiteren wird ein gültiger Ausweis und (wenn vorhanden) ein Impfpass benötigt. Nach den aktuellen Corona-Regeln „müssen“ Kinder nicht mehr von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden, trotzdem steht selbstverständlich allen Sorgeberechtigten die Möglichkeit offen, ihre Kinder zu begleiten.
Hier noch ein zusätzlicher Hinweis: Wer nicht das Impfangebot am Weser-Gymnasium Vlotho wahrnehmen möchte und über 12 Jahre alt ist kann auch weiterhin im Impfzentrum in Enger eine Impfung erhalten; das allerdings nur noch bis zum 30. September 2021, da das Impfzentraum Enger dann schließen wird.
Weitere Infos gibt es über die Internetseite des Kreises Herford www.kreis-herford.de/impftermine.
Neue Coronaschutz-Verordnung: Das gilt ab Freitag, den 20. August, im Kreis Herford
Die neue Verordnung ist damit geprägt von dem Grundsatz, dass Geimpften und Genesenen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen.
Inzidenzwert
Es gibt nur noch einen Inzidenzwert, der das Greifen von strengeren Maßnahmen auslöst, den Inzidenzwert von 35. Andere Inzidenzwerte aus vorherigen Fassungen der Corona-Schutzverordnung und damit auch die vier bisherigen Inzidenzstufen entfallen. Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen ab Freitag, 20. August 2021, einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen.
3G-Nachweis
Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Corona-Schutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Diese Regel gilt für folgende Bereiche:
- Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
- Sport in Innenräumen
- Innengastronomie
- körpernahe Dienstleistungen
- Beherbergung
- Großveranstaltungen im Freien (ab 1.000 Personen)
Außerdem gilt die Regel auch für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen - also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz. Hier muss allerdings ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.
Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und Unterkünfte für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe gilt die 3G-Regel generell, also nicht erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
Maskenpflicht und AHA+L-Regeln
Es besteht weiterhin unabhängig von Inzidenz-Werten und für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen und an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz).
Die AHA-Regeln gelten ansonsten generell weiterhin als Empfehlung, bestimmte Lüftungs- und Hygieneregeln sind in Einrichtungen mit Besucher- oder Kundenverkehr verpflichtend umzusetzen.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 17.08.2021
Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ zur CoronaSchVO NRW
MAGS bestätigt Inzidenzstufe 1 für den Kreis Herford - Neue Regelungen gelten ab Samstag
Presseinfo Kreis Herford, 30. Juli 2021
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat heute formal bestätigt, dass der Kreis Herford ab Samstag (31.07.) wieder in die Inzidenzstufe 1 (Inzidenz zwischen 10 und 35) fällt. Zuvor war die Wocheninzidenz im Kreis an acht aufeinanderfolgenden Tagen höher als 10. Die neuen Regelungen gelten ab Samstag.
Diese sind:
Kontaktbeschränkungen:
- Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt.
- Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Testnachweis aus beliebigen Haushalten erlaubt
Kultur:
- Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Testnachweis sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind.
- Außen sind mehr als 1.000 Personen erlaubt, wenn ein genehmigtes Konzept vorliegt.
- Wenn auch die Landesinzidenz unter 35 liegt: Veranstaltungen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen ohne Mindestabstand, aber mit negativem Testnachweis oder mit Mindestabstand und ohne Testnachweis erlaubt. Mehr als 1.000 Personen sind erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Testnachweis sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind.
- Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit 30 bzw. 50 Personen stattfinden, wenn ein negativer Testnachweis vorliegt. Im Freien entfällt die Testpflicht.
- Ab 27. August 2021: Musikfestivals können mit bis zu 1.000 Zuschauern durchgeführt werden, wenn negative Testnachweise und ein genehmigtes Konzept vorliegen.
Freizeit:
- Freibäder sowie kleinere Außeneinrichtungen dürfen ohne Testnachweis öffnen.
- Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen sowie der Besuch von Spielbanken ohne Testnachweis, wenn auch die Landesinzidenz unter 35 liegt.
- Bordelle usw. dürfen mit negativen Testnachweis öffnen.
- Clubs und Diskotheken dürfen im Freien für bis zu 250 Personen öffnen, sofern negative Testnachweise vorliegen
- Ab 27. August 2021: Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, dürfen Clubs und Diskotheken den Innenbereich ohne Personenbegrenzung öffnen. Voraussetzung hierfür sind negative Testnachweise und ein genehmigtes Konzept
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist:
- Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.
Gastronomie:
- Beschäftigten mit Kundenkontakt müssen wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen
Sport:
- Kontaktsport innen und außen mit bis zu 100 Personen. Negativtestnachweis und Rückverfolgung sind erforderlich.
- Hochintensives Ausdauertraining (HIIT, Indoor-Cycling etc.) ist innen mit bis zu 15 Personen erlaubt (negativer Testnachweis und Rückverfolgung).
- Wenn die Landesinzidenzstufe 1 gilt, ist der Sport ohne Negativtestnachweis zulässig, ggf. mit Mindestabstand.
- Außen sind bis zu 25.000 Zuschauer erlaubt (max. die Hälfte der Kapazität). Bei mehr als 5.000 Zuschauern ist ein Negativtestnachweis und ein genehmigtes Konzept erforderlich.
- Innen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. ein Drittel der Kapazität) erlaubt, sofern negative Testnachweise, ein Sitzplan sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachtbrettmuster vorhanden sind.
- Ab 27. August 2021: Sportfeste und Sportveranstaltungen ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept (mit negativen Testnachweisen) erlaubt.
Außerschulische Bildungsangebote
- Außerschulische Bildungsangebote sind bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich.
- Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 30 Personen erlaubt, sofern negative Testnachweise vorliegen oder ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt wird.
- Wenn auch die Landesinzidenz unter 35 liegt, entfällt die Vorgabe eines negativen Testnachweises bzw. des beaufsichtigten Selbsttests. Für Angebote mit Gesang gilt dies nur, wenn ein Mindestabstand von 2m eingehalten oder eine Maske getragen wird
Private Veranstaltungen (ausgenommen Partys und ähnliche Feiern)
- im Freien mit bis zu 250 Gästen und innen mit bis zu 100 Gästen möglich. Voraussetzung: negativer Testnachweis und sichergestellte einfach Rückverfolgbarkeit; keine Maskenpflicht draußen und drinnen am Tisch, wenn die besondere Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.
Große Festveranstaltungen:
- Ab 27. August. 2021: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. sind mit negativem Testnachweis und bis zu 1.000 Besuchern möglich, sofern ein genehmigtes Konzept vorhanden ist
- Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, dürfen diese auch ohne Besucherbegrenzung stattfinden.
Partys und ähnliche Feiern
Partys und vergleichbare Feiern sind im Freien ohne Mindestabstand und ohne Maskenpflicht mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich, wenn ein negativer Testnachweis vorliegt und einfache Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.
Kinder- und Jugendarbeit
- Gruppenangebote sind innen mit 30 und außen mit 50 Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Test erlaubt.
- Ferienangebote und Ferienreisen sind mit negativem Testnachweis oder beaufsichtigtem Selbsttest möglich
Clubs und Diskotheken:
- Der Betrieb von Clubs und Diskotheken im Freien ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
- maximal 250 Personen (vollständig Geimpfte/Genesene zählen nicht mit)
- Negativtestnachweis für alle nicht vollständig Geimpften/Genesenen
- sichergestellte einfache Rückverfolgbarkeit
- Ab dem 27.08.2021 ist der Betrieb auch in geschlossenen Räumen unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
- Negativtestnachweis für alle nicht vollständig Geimpften/Genesenen
- sichergestellte einfache Rückverfolgbarkeit
- es muss ein von der zuständigen Behörde genehmigtes Hygienekonzept vorhanden sein. Dieses muss insbesondere Kapazitätsbeschränkungen, Lüftungsregelungen und den Umfang von zulässigen Einschränkungen bei der Einhaltung von Mindestabständen und Maskenpflicht regeln.
Das bedeutet: Allgemeingültige maximale Personenzahlen gibt es für die Öffnungen ab dem 27.08.2021 nicht mehr; die maximale Personenzahl muss vielmehr im genehmigten Konzept für jede Einrichtung unter Berücksichtigung v.a. der Lüftungsmöglichkeiten/Luftfilterkapazitäten und Raumstruktur festgelegt werden.
Messen und Märkte:
- Ab 27. August 2021: Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen sind ohne negative Testnachweise erlaubt.
Sitzungen, Tagungen und Kongresse:
- außen und innen mit bis zu 1.000 Teilnehmern möglich, sofern negative Testnachweise vorliegen.
- Im Freien mit mehr als 1000 höchstens aber einem Drittel der regulären Kapazität, ohne negative Testnachweise.
- Ab. 27. August 2021:
- Innen mit mehr als 1000 Teilnehmern mit negativen Testnachweisen und einem genehmigten Konzept
Beherbergung und Tourismus:
- Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung sind möglich, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz von unter 35 kommen.
Es gelten eine Reihe von Ausnahmen für immunisierte Personen – das sind entweder vollständig Geimpfte oder Genesene ohne Symptome. Wenn ein negativer Test Voraussetzung für eine Teilnahme ist, benötigen Geimpfte und Genesene statt des Testnachweises einen Nachweis über den vollständigen Impfschutz bzw. einen Genesenen-Nachweis. Wenn für eine Veranstaltung eine bestimmte Begrenzung der Personenzahl gilt, werden Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt – es sei denn, es geht um eine Begrenzung der räumlichen Kapazität. So soll weiterhin vermieden werden, dass zu viele Personen auf engem Raum zusammenkommen.
Weiterhin gilt auch die Testpflicht für Arbeitnehmer*innen nach Urlaub: Beschäftigte ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenen-Nachweis, die nach dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Tage aufgrund von Urlaub oder ähnlichen Abwesenheiten nicht gearbeitet haben, müssen nach der Rückkehr am ersten Tag an ihrem Arbeitsplatz ein negatives Testergebnis vorweisen oder vor Ort einen Test durchführen. Krankheit oder Home-Office-Zeiten lösen keine Testpflicht aus.
Diese Woche Samstag: Impfungen für 12 bis 15-Jährige im Impfzentrum
Kreis Herford. Ab Samstag, den 31.07.2021, können zwischen 8 und 20 Uhr im Impfzentrum des Kreises Herford 12 bis 15-Jährige geimpft werden. Weitere Termine werden bekannt gegeben. Für die Impfungen der 12 bis 15-Jährigen ist der Impfstoff der Firma BioNTech vorgesehen. Zwischen der Erst- und Zweitimpfung sollen drei Wochen liegen. Die Terminvergabe erfolgt über ein Buchungssystem auf der Internetseite des Kreises Herford, das voraussichtlich am Mittwoch freigeschaltet wird. Der Kreis Herford wird dann noch einmal informieren.
Grundlage für die Impfungen der 12 bis 15-Jährigen ist ein neuer Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Demnach dürfen die Impfzentren nun für alle 12- bis 15-Jährigen Corona-Schutzimpfungen anbieten. Grundlage sind dabei die strengen Vorgaben der STIKO: Nachdem bislang die Impfungen ab 12 Jahren ausschließlich bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen oder bei einem regelmäßigen Kontakt zu Personen mit erhöhtem Risiko schwerer Krankheitsverläufe, die selbst nicht geimpft werden können, empfohlen wurde, können nun alle Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren eine Impfung erhalten.
Vor einer Impfung muss zwingend eine ausführliche medizinische Beratung und Aufklärung der Kinder und Jugendlichen und ihrer Sorgeberechtigten durch einen Kinderarzt oder eine Kinderärztin erfolgen. Die Einwilligung zur Impfung hat durch alle sorgeberechtigten Personen zu erfolgen, die die Kinder zur Impfung vor Ort begleiten müssen. Auch Großeltern dürfen ihre Enkelkinder zur Impfung begleiten. Dafür müssen jedoch eine Vollmacht einer sorgeberechtigten Person sowie die von allen sorgeberechtigten Personen unterschriebene Einwilligungserklärung vorliegen.
„Uns erreichen in diesen Tagen Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, deren Kinder sich gerne impfen lassen möchten. Die entsprechende Erlaubnis, im Impfzentrum 12 bis 15-Jährige impfen zu können, bekamen wir zum Ende der letzten Woche vom MAGS. Damit verbunden waren jedoch einige Bedingungen – wie etwa die ausführliche Beratung durch Kinder- und Jugendärzte, die zunächst organisiert werden mussten. Heute haben wir dann von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erfahren, dass wir den Kindern und Jugendlichen am 31.07. ein konkretes Impfangebot machen können“, so Krisenstabsleiter Markus Altenhöner, der ergänzt:
„Wenn entsprechender Bedarf besteht, werden weitere Tage folgen, an denen sich 12- bis 15-Jährige in unserem Impfzentrum impfen lassen können. Wir werden dann ausführlich und rechtzeitig informieren“.
Sonderimpfaktionen in dieser Woche - »Wirtschaft impft« und Tage ohne Termine im Impfzentrum
Presseinfo Kreis Herford vom 19. Juli 2020
In dieser Woche startet das Impfzentrum neue Impfkampagnen. Am kommenden Wochenende (24.07. und 25.07.) können sich Personen auch ohne Termin im Impfzentrum impfen lassen. Hierfür stehen die Impfstoffe BioNTech und Moderna zur Verfügung.
„Wir freuen uns, nun endlich den Bürgerinnen und Bürgern unkompliziert ein Impfangebot unterbreiten zu können, die – egal aus welchen Gründen – noch nicht geimpft werden konnten“, so Krisenstabsleiter Markus Altenhöner.
„Endlich haben wir genügend Impfstoff – nun geht es auch um ein „Wir-Gefühl“. Wir können unkompliziert und gemeinsam schnelle Schritte in der Bekämpfung der Corona-Pandemie gehen. Die Impfung ist ein ganz wichtiger Baustein, aber auch nur wenn viele dabei sind: Wir wollen die Infektionszahlen möglichst gering halten und dazu beitragen, dass wir wieder sicher und gesund leben können. Deshalb mein Appell: Seien Sie dabei und lassen Sie sich impfen!“
Schwerpunkttag für Handwerk und Handel
Zusätzlich starten die Handwerkskammer Ostwestfalen und die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) zusammen mit dem Impfzentrum des Kreises Herford am Mittwoch, den 21.07. und am Montag, den 26.07., extra Schwerpunkttage für Beschäftigte aus der Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsbranche sowie der Industrie. An diesem Tag wird erstmals der Impfstoff der Firma Johnson & Johnson im Impfzentrum für alle angeboten. Mit nur einer einzigen Impfung kann - zwei Wochen nach der Impfung - ein Komplettimpfschutz erreicht werden.
Auch an dem besagten Schwerpunkttag können sich jedoch alle anderen Personen ohne Termin impfen lassen.
Wolfgang Borgert, stellvertretender Hauptgeschäftsführer von der Handwerkskammer: „Gerade für Handwerkerinnen und Handwerker war es durch die berufliche Situation terminlich besonders schwierig, einen Erst- und Zweittermin zu buchen. Daher freue ich mich, dass nun auch diese Personengruppe gemeinsam Impfungen ohne Termin erhalten kann.“
Harald Grefe von der IHK: „Wir freuen uns über das niederschwellige Angebot, das sich speziell an kleine und mittelständische Unternehmen richtet, die keinen Zugang zu betrieblichen Impfungen über Betriebsärztinnen und -ärzte haben. So kann auch das Impfen für kleinere Betriebe so unkompliziert wie möglich gehalten werden. Wir appellieren an unsere IHK-Mitgliedsunternehmen, von dem Angebot Gebrauch zu machen. Durch den Wirkstoff von Johnson & Johnson reicht ein Termin aus, um vollständigen Impfschutz zu erhalten. Durch Impfungen leisten wir einen aktiven Beitrag zur dauerhaften Eindämmung der Pandemie und schützen uns gleichzeitig vor Mutationen.“
Weitere freie Impftermine für Erstimpfungen im Impfzentrum - Sonderaktion des Kreises für Kreuzimpfungen - Impfungen mit mobilen Teams werden vorbereitet
Presseinfo Kreis Herford vom 7. Juli 2020
Schon seit dem 06.07.2021 stehen Impftermine für Erstimpfungen für alle Personen ab 16 Jahren im Impfzentrum bereit. Anders als bisher sind die Impftermine nicht innerhalb kürzester Zeit vergeben gewesen, sondern es gibt weiterhin kurzfristige Terminmöglichkeiten.
Da zwischenzeitlich die Impfprioritäten gefallen sind, kann jede impfwillige Person dort momentan einfach und kurzfristig Impftermine vereinbaren. Zunächst stehen Impftermine bis zum 18.07.2021 für Erstimpfungen mit Impfstoffen von Moderna oder BioNTech/Pfizer zur Verfügung.
„Jetzt haben wir endlich einen Punkt erreicht, an dem alle, die sich kurzfristig impfen lassen wollen, auch Impfangebote bekommen.“ freut sich Landrat Jürgen Müller. „Damit können wir einen großen Schritt in Richtung Normalität machen. Ich bitte alle, die Angebote auch wahrzunehmen. Jetzt ist nicht die Zeit für vornehme Zurückhaltung - Sich impfen zu lassen, ist eine Form von gelebter Solidarität.“, appelliert der Landrat an die Impfbereitschaft der Bevölkerung.
Die Terminvergabe erfolgt über die Buchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung (Online-Buchungsportal: www.116117.de / Telefonische Buchung: 116 117 oder (0800) 116 117 02.)
Sonderaktion des Kreises für Kreuzimpfungen – Impfungen ab dem 12.07.2021 möglich
Für die Woche vom 12.07.2021 bis zum 18.07.2021 können über die Internetseite des Kreises Herford in einer Sonderimpfaktion zusätzlich auch sogenannte Kreuzimpfungen, also Impftermine mit heterologischem Impfschema gebucht werden. Die Impfungen erfolgen ebenfalls im Impfzentrum in Enger. Für die Erstimpfung wird der Impfstoff der Firma AstraZeneca verwendet und die Zweitimpfung nach 4 Wochen erfolgt mit Impfstoffen der Firma BioNTech/Pfizer. Dies entspricht auch der aktuellen Empfehlung der STIKO (ständige Impfkommission) für einen möglichst hohen Impfschutz. Diese Impfungen richten sich vorrangig an Personen ab 60 Jahren, können aber auch von jüngeren Menschen gewählt werden. Dann findet die Impfung vor Ort im Impfzentrum nach einer individuellen Risikoanalyse statt.
Die Buchung ist ganz einfach. Das Buchungsportal findet man ab Freitag, den 09.07.2021 unter folgendem Link: www.kreis-herford.de/impftermine. Es ist zudem über folgendem QR-Code zu erreichen:
Über ein Kontaktformular können Erst- und Zweittermin selbständig gebucht werden. Nach erfolgreicher Buchung beider Termine stehen alle notwendigen Informationen bereit und die auszufüllenden Formulare können herunterladen werden. Die buchenden Personen erhalten außerdem eine Buchungsbestätigung per E-Mail.
Für Rückfragen bezüglich der Terminbuchung oder bei Fragen steht das Bürgertelefon des Kreises Herford unter der Nummer 05221 13-1500 zur Verfügung.
Impfaktionen mit mobilen Teams werden vorbereitet
Darüber hinaus bereitet der Kreis momentan Impfaktionen mit dem Impfstoff Johnson & Johnson über mobile Teams vor. Hier sollen in Form der Einmalimpfungen besonders schlecht erreichbare Bevölkerungsgruppen erreicht werden.
„Für manche Bevölkerungsgruppen ist eine zweifache Impfung besonders schwer organisierbar und deshalb eine große Hürde. Es geht auch um Menschen, die sich hier länger zum Arbeiten aufhalten, es aber nicht ins Impfzentrum oder zum Arzt schaffen. Genau für diese Gruppen ist die Impfung mit dem Impfstoff Johnson & Johnson eine gute Lösung, um zu einem schnellen kompletten Impfschutz zu bekommen,“ weiß Dezernent Norbert Burmann, der momentan den Krisenstabsleiter Markus Altenhöner vertritt.
Insbesondere Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft, Beschäftigte in der Fleischindustrie, bei Paketdiensten, im Öffentlichen Personennahverkehr, im Baugewerbe und im Reinigungsgewerbe, 24 –Stunden-Pflegekräfte, und andere Gruppen sind hier angesprochen. Hier werden momentan Firmen angeschrieben und Bedarfe abgefragt. Interessierte können sich unter impftermine@kreis-herford.de auch selbständig melden, nach mobilen Impfteams fragen und dann ggf. bei Impfaktionen berücksichtigt werden.
Lockerungen ab Freitag - Neue Coronaschutzverordnung- Testpflicht nach Urlaub für Arbeitnehmer*innen
Presseinfo Kreis Herford vom 8. Juli 2021
Ab Freitag, 09. Juli gilt die neue Coronaschutzverordnung. Mit ihr treten weitere Lockerungen im Kreis Herford in Kraft.
Zu der bereits bestehenden und bekannten Coronaschutzverordnung im Stufenmodell wird eine weitere Stufe 0 hinzugefügt. Diese „Stufe 0“ gilt in Kreisen und kreisfreien Städten, die seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen. Einige Lockerungen sind zudem wieder auch an die landesweite Inzidenz gebunden. Ist der Grenzwert von 10 an 8 aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten erfolgt der Übergang in Stufe 1. In Ausnahmefällen kann das Landesministerium auch einen Wechsel nach 3 Tagen verfügen.
Testpflicht für Arbeitnehmer*innen nach Urlaub
Eine neue Regelung zum Testen gibt es aufgrund der anstehenden Reise- und Urlaubsaktivitäten: Beschäftigte ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenen-Nachweis, die nach dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Tage aufgrund von Urlaub oder ähnlichen Abwesenheiten nicht gearbeitet haben, müssen nach der Rückkehr am ersten Tag an ihrem Arbeitsplatz ein negatives Testergebnis vorweisen oder vor Ort einen Test durchführen. Krankheit oder Home-Office-Zeiten lösen keine Testpflicht aus.
Der Kreis Herford ist zurzeit in Stufe 0 und es gelten folgende Regelungen:
Kontaktbeschränkungen:
- keine Beschränkungen
- Mindestabstände als Empfehlung
Außerschulische Bildung:
- Kontaktdaten erheben, im Übrigen keine Beschränkungen
Kinder- und Jugendarbeit:
- bei Ferienfreizeiten einmalige Testpflicht zu Beginn des Angebots
- bei Kinder- und Jugendreisen zu Anfang und Ende des Angebots
- ansonsten keine Einschränkungen mehr
Kultur:
- bei Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzert) wahlweise Test oder Sitzplan nach Schachbrettmuster, im Übrigen keine Beschränkungen
- ab 5.000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich
- Besuch von Museen usw. ohne Einschränkungen (auch ohne Maske)
- Musikfestivals etc. schon vor dem 27.08. zulässig
Sport:
- Sportausübung ohne Beschränkungen
- Sportveranstaltungen bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität.
- bis 5.000 Zuschauer außen ohne weitere Beschränkungen, innen mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer max. Auslastung von 33 Prozent der Kapazität.
- ab 5.000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich
Freizeit:
- keine Beschränkungen, Kontaktnachverfolgung aufgehoben (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt)
- Betrieb von Clubs und Diskotheken innen erlaubt, mit Konzept, Kontaktnachverfolgung und Test
Einzelhandel:
- Weiter Maskenpflicht
- Wegfall der flächenmäßigen Begrenzung (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt)
Messen/Märkte:
- keine Beschränkungen (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt)
Tagungen/ Kongresse:
- keine Beschränkungen
Private Veranstaltungen:
- bei mehr als 50 Teilnehmenden entfallen mit Negativtest die Beschränkungen
- ohne Test müssen Mindestabstände und Maskenpflicht ab 50 Teilnehmenden weiter beachtet werden
Partys:
- bei mehr als 50 Teilnehmenden Testpflicht, dann keine Beschränkungen
Große Festveranstaltungen:
- mit Negativtest erlaubt (wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt)
Gastronomie:
- Keine Einschränkungen, solange Abstand oder Abtrennung zwischen Tischen
- Bedienpersonal mit Test (Selbsttest genügt) oder Maske
Beherbergung/ Tourismus:
- Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen, Testerfordernis nur noch bei Gästen aus Gebieten mit einer Inzidenz über 10
Körpernahe Dienstleistungen:
- Erbringer*innen einer körpernahen Dienstleistung müssen entweder eine medizinische Maske tragen oder einen Negativtestnachweis besitzen.
- Für die Kund*innen entfällt die Maskenpflicht
Eine komplette Tabelle mit dem Stufenplan gibt es unter:
https://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-coronaschutzverordnung-an
Die neue Coronaschutzverordnung gilt zunächst bis zum 05.08.2021. Für Schulen, Kitas und andere Betreuungsangebote hat die neue Coronaschutzverordnung vorerst keine Auswirkungen. Die Regelungen in diesen Bereichen stammen aus der Coronabetreuungsverordnung.
Übersicht der Corona-Regeln mit Inkrafttreten der neuen CoronaSchVO am 21. Juni
Aktualisierte Übersicht
Hier können Sie die aktualisierte Übersicht der Corona-Regeln downloaden, die mit Inkrafttreten der neuen CoronaSchVO am 21. Juni 2021 bei Landes- und Kreisinzidenzstufe 1 (unter 35) gelten.
Die Aktualisierungen sind in violetter Schrift vermerkt.
Weitere Lockerungen aufgrund der landesweiten Inzidenz von unter 35
Presseinfo Kreis Herford - 10. Juni 2021
Bereits seit dem 26.05.2021 liegt die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Herford unter 35. Nun wurde dieser Wert auch landesweit an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten. Damit sind im Kreis Herford ab Freitag, dem 11.06.2021, weitere Lockerungen möglich.
Diese neuen Lockerungen gelten zusätzlich ab Freitag (11.06.2021) im Kreis Herford:
Gastronomie:
- Die Innengastronomie kann ohne Negativtest besucht werden. Den Gästen muss ein Steh- oder Sitzplatz zugewiesen werden. Die einfache Rückverfolgbarkeit sowie der Mindestabstand muss gewährleistet werden.
Bildungsangebote:
- Bildungsangebote und Prüfungen in geschlossenen Räumen sind ohne Negativtest bzw. beaufsichtigten Selbsttest möglich.
Kultur:
- Betrieb von Kultureinrichtungen in geschlossenen Räumen ohne eine Begrenzung der Personenzahl auch ohne Terminbuchung
- Kulturveranstaltungen im Freien mit bis zu 1000 Zuschauer*innen wahlweise ohne Mindestabstände zwischen den Sitzplätzen oder ohne Negativtest. Bei mehr als 1000 Zuschauer*innen mit Negativtest, wenn der Mindestabstand eingehalten wird.
Sport:
- Sport kann ohne negativen Test ausgeübt werden. Die Personenzahlbegrenzungen, Hygienemaßnahmen und die Regelungen zur Rückverfolgbarkeit gelten weiterhin.
Freizeit- und Vergnügungsstätten:
- Besuch von Spielbanken ist unter Einhaltung des Mindestabstands ohne Negativtest möglich.
Corona-Update: Das gilt ab Mittwoch, 2. Juni 2021 im Kreis Herford
Ab Mittwoch, 2. Juni 2021 gelten folgende Regeln:
Kontaktbeschränkungen:
- Zusammenkünfte sind im öffentlichen Raum ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten möglich. Außerdem für 100 Personen mit negativem Test aus beliebig vielen Haushalten.
Ausgangssperre:
- Die Ausgangssperre ist bereits seit Freitag, den 21.05.2021, aufgehoben.
Einzelhandel:
- keine Testpflicht mehr seit Freitag, den 28.05.2021
- Geschäfte der Grundversorgung: keine Kundenbegrenzung
- Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen: Kundenbegrenzung auf einen Kunden pro 10 Quadratmeter / für Geschäfte mit über 800 QM Verkaufsfläche: Keine Kundenbegrenzung mehr
Sport:
- Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen und negativem Test möglich
- Außen: über 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität
- Innen: bis zu 1.000 Zuschauer und negativem Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan (Sitzordnung nach Schachbrettmuster)
- wenn Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt: Innensport ohne Test
- ab 01.09.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept und negativem Test
Kultur:
- Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1000 Personen (Sitzplan und Sitzordnung nach Schachbrettmuster) und negativem Test möglich
- nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 bzw. 50 Personen, negativem Test und mit Gesang/Blasinstrumenten möglich
- Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen usw. ohne Termin möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen max. 1 Besucherin/Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.
- Führungen in Kultureinrichtungen mit Gruppen von bis zu zehn Personen und einfacher Rückverfolgbarkeit
- ab 01.09.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept
Freizeit:
- Öffnung aller Bäder, Saunen, Thermen und ähnlichen Einrichtungen sowie Indoorspielplätzen mit negativem Test und Personenbegrenzung (eine Person pro 7 Quadratmeter)
- Freibäder: Öffnung auch ohne negativen Test und ohne Personenbegrenzung
- Bordelle: Öffnung mit negativem Test
- Clubs und Diskotheken: Öffnung mit Außenbereichen bis zu 100 Personen und negativem Test. Ab 01.09.: wenn Landesinzidenz ebenfalls unter 35: Öffnung des Innenbereichs ohne Personenbegrenzung, aber mit negativem Test und genehmigtem Konzept
- Betrieb von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen sowie des Automatenspiels in Spielbanken mit Personenbegrenzung zulässig (eine Person pro zehn Quadratmeter)
- wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit negativem Test und Personenbegrenzung
- wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit negativem Test
- Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen (Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten, Bootsverleih und Ähnliches) sind mit negativem Testergebnis möglich
- Betrieb von Zoologischen Gärten und Tierparks sowie von nicht frei zugänglichen Botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit, wobei die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen eine Person pro zwanzig Quadratmeter der für sie geöffneten Fläche nicht übersteigen darf möglich
Gastronomie:
- Außengastronomie ohne negativen Test geöffnet
- Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht: wenn Landesinzidenz ebenfalls unter 35: Öffnung Innengastronomie auch ohne negativen Test
- Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)
Körpernahe Dienstleistungen sind grundsätzlich erlaubt. Währenddessen muss eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) getragen werden. Ist das aus medizinischen Gründen nicht möglich, ist ein negatives Testergebnis nötig
Messen/Märkte
- Jahr- und Spezialmärkte sind mit Personenbegrenzung zulässig, mit negativem Test sind auch Kirmeselemente zulässig
- ab 01.09.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test
Tagungen/Kongresse
- außen und innen mit bis zu 1.000 Teilnehmern und negativem Testergebnis zulässig
Private Veranstaltungen
- außen bis zu 250 Gäste ohne negativen Test möglich
- innen bis zu 100 Gäste mit negativem Test möglich
Außerschulische Bildung
- Außerschulische Bildungsangebote sind bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich.
- Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, ist auch innen Präsenzunterricht ohne Test erlaubt.
Kinder-/ Jugendarbeit
- Gruppenangebote innen mit 30 und außen mit 50 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne negativen Test möglich
Beherbergung/Tourismus
- volle gastronomische Versorgung für private Gäste
- Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit einer Inzidenz von unter 35 kommen
Was gilt in Schulen?
- Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer werden bei Präsenzunterricht zwei Mal pro Woche getestet. Um die Beschaffung und Durchführung der Tests kümmern sich die Bundesländer in eigener Zuständigkeit.
- Auf dem Schulgelände gilt eine Maskenpflicht.
Was gilt in Betrieben?
Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern für Büroarbeit (oder vergleichbare Tätigkeiten) Homeoffice anbieten, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen und die Arbeitnehmer müssen dieses Angebot annehmen, sofern ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.
Kirchen
Zusammenkünfte, die der Religionsausübung (im Sinne des Artikels 4 des Grundgesetzes) dienen, sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Corona Update Kreis Herford, 31.05.: 17 neue Fälle über das Wochenende- Inzidenz liegt bei 24,3 - ein neuer Todesfall - neue Lockerungen und Öffnungsschritte ab Mittwoch
Presseinfo Kreis Herford - 31. Mai 2021
Im Kreis Herford sind über das Wochenende 17 neue Corona-Fälle hinzugekommen. Insgesamt sind 11.081 bestätigte Infektionen bekannt. Davon gelten 10.716 als genesen. Derzeit gibt es kreisweit 186 aktuell bestätigte Fälle. Der Inzidenzwert liegt – laut RKI - bei 24,3.
Die aktuell infizierten Personen verteilen sich auf Herford (79), Spenge (27), Bünde (36), Löhne (12), Vlotho (11), Enger (7), Rödinghausen (1), Hiddenhausen (11) und Kirchlengern (2).
Leider gibt es einen weiteren Todesfall. Dabei handelt es sich um einen 91-jährigen Mann aus Spenge. Im Kreis Herford gibt es insgesamt 179 Todesfälle, wobei 158 an Corona und 21 mit Corona gestorben sind.
Situation in den Krankenhäusern
Derzeit werden 13 Patient*innen mit einer COVID-19-Infektion stationär in den Krankenhäusern behandelt (davon 9 mit Wohnsitz im Kreis Herford). Hiervon werden 6 Patient*innen intensivmedizinisch betreut, 6 davon müssen beatmet werden. (Anm. Da in den Krankenhäusern des Kreises Herford Patient*innen aus unterschiedlichen Kreisen und Städten der Region behandelt werden, können mitunter die vom Kreis Herford gemeldeten stationären Patientenzahlen von denen der Krankenhäuser abweichen).
Situationen in den Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe
Derzeit gibt es in 8 Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe bestätigte Fälle. Insgesamt sind 25 Bewohner*in und 3 Beschäftigte infiziert, die ihren Wohnsitz im Kreis Herford haben. 6 weitere Beschäftigte sind (ohne Infektion) in Quarantäne.
Situation an den Schulen und Kindertagesstätten im Kreis Herford
Insgesamt sind im Kreisgebiet 33 Schüler*innen infiziert. Die Infizierten verteilen sich auf 20 Schulen im Kreisgebiet.
In 6 von insgesamt 129 Kitas im Kreisgebiet sind bestätigte Corona-Fälle bekannt. Hierbei handelt es sich um Infektionen bei 6 Kindern und einer Infektion beim Kita-Personal.
Neue Lockerungen und Öffnungsschritte: Das gilt ab Mittwoch im Kreis Herford
Mit der seit Freitag (28. Mai 2021) geltenden neuen Coronaschutzverordnung hat das Land weitere Lockerungen und Öffnungsschritte für die Kreise und kreisfreien Städte in NRW beschlossen.
So ist neben den bisherigen Lockerungsstufen bei einer stabilen Inzidenz von unter 100 bzw. unter 50 eine weitere Lockerungsstufe mit einer stabilen Inzidenz von unter 35 hinzugekommen.
Bleibt ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt fünf aufeinanderfolgende Werktage unter einem bestimmten Inzidenzwert, treten ab dem übernächsten Tag nach Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) entsprechende Lockerungen und Öffnungsschritte in Kraft.
Da der Kreis Herford mit dem heutigen Tag fünf aufeinanderfolgende Werktage unter einer Inzidenz von 35 liegt, gilt im Kreis Herford ab Mittwoch die größtmögliche Lockerungsstufe des Landes NRW. Das hat das MAGS soeben bestätigt. Es wird also weitere Lockerungen und Öffnungsschritte geben.
Landrat Jürgen Müller freut sich – und bittet weiter um Umsicht
„Ich bin sehr zufrieden mit der Entwicklung in den letzten Wochen. Wir haben nun als erster Kreis in Ostwestfalen die höchste Lockerungsstufe erreicht, die nach Landesverordnung die aktuell größtmöglichen Öffnungsschritte zulässt. Die Menschen bekommen immer mehr Freiheiten zurück – und darüber freue ich mich sehr. Das haben sich die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmer, die Kulturschaffenden und viele andere Menschen mit ihrem sorgsamen und verantwortungsvollen Verhalten verdient“, so Landrat Jürgen Müller, der dennoch betont:
„Ich möchte meine dringende Bitte erneuern: Genießen Sie die Lockerungen, genießen Sie die neuen Freiheiten. Aber bitte tun sie das nach wie vor mit Umsicht, damit sich der positive Trend der letzten Wochen weiter fortsetzt und wir alle gemeinsam einen schönen und unbeschwerten Sommer erleben dürfen“.
Das gilt ab Mittwoch im Kreis Herford:
Kontaktbeschränkungen
- Zusammenkünfte sind im öffentlichen Raum ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten möglich. Außerdem für 100 Personen mit negativem Test aus beliebig vielen Haushalten.
Ausgangssperre
- Die Ausgangssperre ist bereits seit Freitag, den 21.05.2021, aufgehoben.
Einzelhandel
- keine Testpflicht mehr seit Freitag, den 28.05.2021
- Geschäfte der Grundversorgung: keine Kundenbegrenzung
- Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen: Kundenbegrenzung auf einen Kunden pro 10 Quadratmeter / für Geschäfte mit über 800 QM Verkaufsfläche: Keine Kundenbegrenzung mehr
Sport
- Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen und negativem Test möglich
- Außen: über 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität
- Innen: bis zu 1.000 Zuschauer und negativem Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan (Sitzordnung nach Schachbrettmuster)
- wenn Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt: Innensport ohne Test
- ab 01.09.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept und negativem Test
Kultur
- Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1000 Personen (Sitzplan und Sitzordnung nach Schachbrettmuster) und negativem Test möglich
- nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 bzw. 50 Personen, negativem Test und mit Gesang/Blasinstrumenten möglich
- Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen usw. ohne Termin möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen max. 1 Besucherin/Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.
- Führungen in Kultureinrichtungen mit Gruppen von bis zu zehn Personen und einfacher Rückverfolgbarkeit
- ab 01.09.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept
Freizeit
- Öffnung aller Bäder, Saunen, Thermen und ähnlichen Einrichtungen sowie Indoorspielplätzen mit negativem Test und Personenbegrenzung (eine Person pro 7 Quadratmeter)
- Freibäder: Öffnung auch ohne negativen Test und ohne Personenbegrenzung
- Bordelle: Öffnung mit negativem Test
- Clubs und Diskotheken: Öffnung mit Außenbereichen bis zu 100 Personen und negativem Test. Ab 01.09.: wenn Landesinzidenz ebenfalls unter 35: Öffnung des Innenbereichs ohne Personenbegrenzung, aber mit negativem Test und genehmigtem Konzept
- Betrieb von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen sowie des Automatenspiels in Spielbanken mit Personenbegrenzung zulässig (eine Person pro zehn Quadratmeter)
- wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit negativem Test und Personenbegrenzung
- wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit negativem Test
- Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen (Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten, Bootsverleih und Ähnliches) sind mit negativem Testergebnis möglich
- Betrieb von Zoologischen Gärten und Tierparks sowie von nicht frei zugänglichen Botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit, wobei die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen eine Person pro zwanzig Quadratmeter der für sie geöffneten Fläche nicht übersteigen darf möglich
Gastronomie
- Außengastronomie ohne negativen Test geöffnet
- Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht: wenn Landesinzidenz ebenfalls unter 35: Öffnung Innengastronomie auch ohne negativen Test
- Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)
Körpernahe Dienstleistungen sind grundsätzlich erlaubt. Währenddessen muss eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) getragen werden. Ist das aus medizinischen Gründen nicht möglich, ist ein negatives Testergebnis nötig
Messen/Märkte
- Jahr- und Spezialmärkte sind mit Personenbegrenzung zulässig, mit negativem Test sind auch Kirmeselemente zulässig
- ab 01.09.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test
Tagungen/Kongresse
- außen und innen mit bis zu 1.000 Teilnehmern und negativem Testergebnis zulässig
Private Veranstaltungen
- außen bis zu 250 Gäste ohne negativen Test möglich
- innen bis zu 100 Gäste mit negativem Test möglich
Außerschulische Bildung
- Außerschulische Bildungsangebote sind bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich.
- Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, ist auch innen Präsenzunterricht ohne Test erlaubt.
Kinder-/ Jugendarbeit
- Gruppenangebote innen mit 30 und außen mit 50 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne negativen Test möglich
Beherbergung/Tourismus
- volle gastronomische Versorgung für private Gäste
- Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit einer Inzidenz von unter 35 kommen
Was gilt in Schulen?
- Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer werden bei Präsenzunterricht zwei Mal pro Woche getestet. Um die Beschaffung und Durchführung der Tests kümmern sich die Bundesländer in eigener Zuständigkeit.
- Auf dem Schulgelände gilt eine Maskenpflicht.
Was gilt in Betrieben?
Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern für Büroarbeit (oder vergleichbare Tätigkeiten) Homeoffice anbieten, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen und die Arbeitnehmer müssen dieses Angebot annehmen, sofern ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.
Kirchen
Zusammenkünfte, die der Religionsausübung (im Sinne des Artikels 4 des Grundgesetzes) dienen, sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Corona Update Kreis Herford, 29.05.: 10 neue Fälle - Inzidenz liegt bei 24,3 - Neue Lockerungen und Öffnungsschritte: Das gilt ab Montag im Kreis Herford
Presseinfo Kreis Herford - 29. Juni 2021
Im Kreis Herford sind seit gestern 10 neue Corona-Fälle hinzugekommen. Insgesamt sind 11.064 bestätigte Infektionen bekannt. Davon gelten 10.688 als genesen. Derzeit gibt es kreisweit 198 aktuell bestätigte Fälle. Der Inzidenzwert liegt – laut RKI - bei 24,3.
Die aktuell infizierten Personen verteilen sich auf Herford (78), Spenge (30), Bünde (39), Löhne (12), Vlotho (12), Enger (11), Rödinghausen (2), Hiddenhausen (12) und Kirchlengern (2).
Im Kreis Herford gibt es insgesamt 178 Todesfälle, wobei 158 an Corona und 20 mit Corona gestorben sind.
Insgesamt haben sich seit Anfang Februar 2.656 Menschen, die ihren Wohnsitz im Kreis Herford haben, mit einer Mutationsvariante des Corona-Virus infiziert. Bis auf drei Fälle der südafrikanischen Mutation und einen Fall der brasilianischen Mutation ist im Kreis Herford bislang lediglich die britische Variante vorgekommen.
Situation in den Krankenhäusern
Derzeit werden 14 Patient*innen mit einer COVID-19-Infektion stationär in den Krankenhäusern behandelt (davon 10 mit Wohnsitz im Kreis Herford). Hiervon werden 6 Patient*innen intensivmedizinisch betreut, 6 davon müssen beatmet werden. (Anm. Da in den Krankenhäusern des Kreises Herford Patient*innen aus unterschiedlichen Kreisen und Städten der Region behandelt werden, können mitunter die vom Kreis Herford gemeldeten stationären Patientenzahlen von denen der Krankenhäuser abweichen).
Neue Lockerungen und Öffnungsschritte: Das gilt ab Montag im Kreis Herford
Mit der seit Freitag (28. Mai 2021) geltenden neuen Coronaschutzverordnung hat das Land weitere Lockerungen und Öffnungsschritte für die Kreise und kreisfreien Städte in NRW beschlossen.
So ist neben den bisherigen Lockerungsstufen bei einer stabilen Inzidenz von unter 100 bzw. unter 50 eine weitere Lockerungsstufe mit einer stabilen Inzidenz von unter 35 hinzugekommen.
Bleibt ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt fünf aufeinanderfolgende Werktage unter einem bestimmten Inzidenzwert, treten ab dem übernächsten Tag nach Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) entsprechende Lockerungen und Öffnungsschritte in Kraft.
Da der Kreis Herford mit dem heutigen Tag fünf aufeinanderfolgende Werktage unter einer Inzidenz von 50 liegt, gibt es ab Montag weitere Lockerungen und Öffnungsschritte. Das hat das MAGS soeben bestätigt.
Das gilt ab Montag im Kreis Herford:
Kontaktbeschränkungen:
- Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten; außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
Ausgangssperre:
- Die Ausgangssperre ist bereits seit Freitag, den 21.05.2021, aufgehoben.
Einzelhandel:
- Alle Geschäfte haben geöffnet
- Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen: Erweiterung der Personenanzahl auf einen Kunden pro 10 Quadratmeter
- Keine Testpflicht mehr seit Freitag, den 28.05.2021
Sport:
Außen:
- -> Kontaktsport mit bis zu 25 Personen zulässig, kontaktfreier Sport ist ohne Personenbegrenzung zulässig
- -> bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test
Innen (einschl. Fitnessstudios):
- -> Kontaktsport ist mit bis zu 12 Personen zulässig (jeweils mit Kontaktverfolgung und negativem Test), kontaktfreier Sport ist ohne Personenbegrenzung zulässig
- -> bis zu 500 Zuschauer mit negativem Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan
Kultur:
- Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan und Sitzordnung nach Schachbrettmuster) und negativem Test möglich
- nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten
- Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen usw. ohne Termin möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen max. 1 Besucherin/Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.
- Führungen in Kultureinrichtungen mit Gruppen von bis zu zehn Personen und einfacher Rückverfolgbarkeit
Freizeit:
- Öffnung aller Bäder, Saunen, Thermen und ähnlichen Einrichtungen sowie Indoorspielplätzen mit negativem Test und Personenbegrenzung (eine Person pro 7 Quadratmeter)
- Betrieb von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen sowie des Automatenspiels in Spielbanken mit Personenbegrenzung zulässig (eine Person pro zehn Quadratmeter)
- wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit negativem Test und Personenbegrenzung
- wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit negativem Test
- Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen (Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten, Bootsverleih und Ähnliches) sind mit negativem Testergebnis möglich
- Betrieb von Zoologischen Gärten und Tierparks sowie von nicht frei zugänglichen Botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit, wobei die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen eine Person pro zwanzig Quadratmeter der für sie geöffneten Fläche nicht übersteigen darf
Gastronomie:
- Außengastronomie ohne negativen Test geöffnet
- Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht
- Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)
Körpernahe Dienstleistungen sind grundsätzlich erlaubt. Währenddessen muss eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) getragen werden. Ist das aus medizinischen Gründen nicht möglich, ist ein negatives Testergebnis nötig
Messen/Märkte:
- Jahr- und Spezialmärkte sind mit Personenbegrenzung zulässig, mit negativem Test sind auch Kirmeselemente zulässig
Tagungen/Kongresse:
- außen und innen mit bis zu 500 Teilnehmern und negativem Testergebnis zulässig
Private Veranstaltungen:
- außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste und jeweils mit negativem Test möglich
Außerschulische Bildung:
- Präsenzunterricht innen und außen mit negativem Test und ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan zulässig
- Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen und negativem Test zulässig
Kinder-/ Jugendarbeit:
- Gruppenangebote innen mit 20 und außen mit 30 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung möglich
- Bei negativem Test auch innen ohne Maske zulässig
Beherbergung/Tourismus:
- volle gastronomische Versorgung für private Gäste
Was gilt in Schulen?
- Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer werden bei Präsenzunterricht zwei Mal pro Woche getestet. Um die Beschaffung und Durchführung der Tests kümmern sich die Bundesländer in eigener Zuständigkeit.
- Auf dem Schulgelände gilt eine Maskenpflicht.
Was gilt in Betrieben?
Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern für Büroarbeit (oder vergleichbare Tätigkeiten) Homeoffice anbieten, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen und die Arbeitnehmer müssen dieses Angebot annehmen, sofern ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.
Inzidenz im Kreis Herford sinkt unter 165 – Wechselunterricht an Schulen in Sicht
Presse-Info Kreis Herford - 6. Mai 2021
Seit den letzten fünf Wochentagen liegt die vom Robert-Koch-Institut festgelegte Inzidenz (COVID-19-Fälle der vergangenen 7 Tage/100.000 Einwohner) im Kreisgebiet unter 165. Ein stabiler Wert von unter 165 entscheidet über Schulschließungen, also ob Wechselunterricht möglich ist oder ob Schulen in den Distanzunterricht gehen müssen.
Dieses Vorgehen ist in der sogenannten Bundes-Notbremse festgelegt. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW) legt fest, ab wann und in welchem Kreis/kreisfreier Stadt welche Maßnahme der Bundesnotbremse gelten.
Grundsätzlich gilt: Wird der Wert von 165 an fünf Werktagen unterschritten, so ist eine Lockerung in Sicht. Dies ergibt sich aber nicht automatisch: Voraussetzung ist, dass das Ministerium den Kommunen per Erlass mitteilt, dass nunmehr ein stabiles Unterschreiten des Schwellenwertes vorliegt und sich daraus Folgen ergeben: An welchem Tag z.B. wieder in den Wechselunterricht gestartet werden kann, ergibt sich aus einem Zusammenspiel der bundesgesetzlichen Vorgaben mit der Coronabetreuungsverordnung des Landes NRW.
Sollte die Inzidenz im Kreis Herford weiterhin stabil unter 165 bleiben und stellt das MAGS NRW den Wegfall der Maßnahmen in einer Allgemeinverfügung fest, können sich Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen auf den Wechselunterricht ab Montag freuen.
Der Kreis Herford weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass die Inzidenzen teilweise große Sprünge im zweistelligen Prozentpunktebereich machen und bei dem derzeitigen diffusen Infektionsgeschehen eine Prognose schwer möglich sei. Hierzu unterstreicht Krisenstabsleiter Markus Altenhöner, dass die Auswertung der Inzidenzwerte über das Land erfolgt:
„Den Bürger*innen die schwierige Vorschriftenlage vereinfacht zu schildern, ist inzwischen sehr schwierig geworden, weil sie sehr umständlich ist. Teilweise müssen bei den Berechnungen Werktage dann wieder Wochentage berücksichtigt werden. Die gesamte Bewertung des Inzidenzgeschehens ist für uns als Kreis leider auch nicht sicher planbar. Das MAGS interpretiert und entscheidet auf der Grundlage der Inzidenzwerte des RKI, die sich häufig nachträglich noch ändern können, z.B. durch Nachmeldungen von Infektionsfällen. Wir können als Kreis also nur auf die Rückmeldung des Landes warten und erst dann verlässlich sagen, wie es weitergeht. Ich bitte Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen um Geduld und weiß sehr gut, dass das nicht einfach ist. Wir alle sind sehr angespannt und müssen viele Verpflichtungen miteinander vereinbaren.“
Der Kreis rechnet frühestens morgen Nachmittag (Freitag, 07.05.) mit einer endgültigen Entscheidung des Landes: „Wie immer kurz vor dem Wochenende, darin haben wir mittlerweile alle Übung“, erklärt Altenhöner. „Im Moment sieht es so aus, als dürften wir auch am Freitag unter dem Inzidenzwert von 165 liegen, sodass die Schulschließungen ab Montag voraussichtlich aufgehoben sein werden.“
Umgekehrt, so die Regelung der Bundes-Notbremse, muss die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht bereits erfolgen, wenn an drei aufeinander folgenden Wochentagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Dann müssen die Schulen am übernächsten Tag in den Distanzunterricht gehen. Das MAGS NRW gibt in diesem Fall für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt den Beginn des Distanzunterrichts bekannt.
Impftermine für weitere Personengruppen im Impfzentrum - Sonderaktion des Kreises für Lebensmitteleinzelhandel
Ab morgen (Donnerstag, den 06.05.2021) können weitere Personengruppen über die Buchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung (Online-Buchungsportal: www.116117.de / Telefonische Buchung: 116 117 oder (0800) 116 117 02.) Impftermine im Impfzentrum vereinbaren. Bereits seit Montag haben Lehrerinnen und Lehrern der weiterführenden Schulen Impftermine erhalten.
So können nun weitere Kontaktpersonen von Schwangeren und nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Personen einen Impftermin vereinbaren. Kontaktpersonen von sich nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Personen haben eine Kopie des Nachweises der Pflegekasse über den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person vorzulegen. Die Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen müssen nicht als Pflegepersonen bei der Pflegekasse benannt sein. Das Alter und die Art der gesundheitlich bedingten Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person sind für die Impfberechtigung unerheblich.
Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV, die selbst nicht geimpft werden können, sind den Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen gleichgestellt. Dem Impfzentrum ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die bestätigt,
dass das Kind der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV zuzuordnen ist. Eine Pflegebedürftigkeit ist nicht nachzuweisen.
Start für Teile der Priorität 3 gemäß § 4 Coronavirus-Impfverordnung
Darüber hinaus handelt es sich bei den nun impfberechtigten Personengruppen um einen Teil der Berechtigten nach § 4 der Coronavirus-Impfverordnung – also um Personen mit einer „erhöhten Priorität“.
Dazu zählen laut Erlasslage Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder, Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten (Verkaufspersonal mit Kundenkontakt), Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten, Gerichtsvollzieherinnen und –vollzieher und Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz. Aufgrund von offen gebliebenen Fragen hat das MAGS eine Klarstellung für den morgigen Tag angekündigt, da die heutige Erlasslage in Teilen unkonkret war.
Den weiteren Personen aus der Priorität 3 (§ 4 Coronavirus-Impfverordnung) - auch solchen mit entsprechenden Vorerkrankungen und weiteren Personengruppen der kritischen Infrastruktur - kann zurzeit noch kein Impfangebot gemacht werden.
Sonderregelung für Beschäftigte des Lebensmitteleinzelhandels
Beschäftigte des Einzelhandels (Verkaufspersonal mit Kundenkontakt) sollen ab morgen Nachmittag bis einschließlich Sonntag, den 09.05.2021, ihren Impftermin über die Internetseite des Kreises Herford buchen.
Wichtig: Erst wenn über das kreiseigene Buchungsportal die Beschäftigten des Lebensmitteleinzelhandels keine Termine mehr buchen können, werden Sie gebeten, über die Buchungssysteme der KVWL zu buchen, um Doppelbuchungen zu vermeiden.
„Wir setzen als Kreis Herford damit ein bewusstes Signal für die Beschäftigten des Lebensmitteleinzelhandels. Sie sind seit Ausbruch der Pandemie durchgängig für uns alle im Einsatz. Sie leisten eine enorm wichtige Arbeit, auf die wir nicht verzichten können. Daher bin ich froh, dass wir ihnen jetzt nicht „nur“ Dankeschön sagen, sondern dieser Berufsgruppe ein Sonderkontingent von 1.500 Impfdosen zur Verfügung stellen können. Damit sind sie demnächst endlich weitgehend geschützt“, so Krisenstabsleiter Markus Altenhöner.
Über ein Kontaktformular können die Beschäftigten des Lebensmitteleinzelhandels einen Erst- und Zweittermin selbständig buchen. Nach erfolgreicher Buchung beider Termine stehen alle notwendigen Informationen bereit und die auszufüllenden Formulare können herunterladen werden. Die buchenden Personen erhalten außerdem eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Das Buchungsportal findet man unter folgendem Link:www.kreis-herford.de/impftermine.
Wichtig ist, dass die Beschäftigten zum Impftermin eine ausgefüllte Bescheinigung ihres Arbeitgebers (zu finden unter www.kreis-herford.de/impftermine) inklusive der auf der Internetseite angegebenen Unterlagen mitbringen. Ohne diese Nachweise kann leider keine Impfung erfolgen.
Für Rückfragen bezüglich der Terminbuchung oder bei Fragen zu den zwingend notwendigen Nachweisen steht das Bürgertelefon des Kreises Herford unter der Nummer 05221 13-1500 zur Verfügung.
Gleichstellung von Geimpften und Genesenen mit negativ Gestesten - Was bedeutet das?
Was genau bedeuten die neuen Regelungen zur Gleichstellung von Geimpften und Genesenen mit negativ Getesteten?
Vollständig Geimpfte und Genesene werden negativ getesteten Menschen in bestimmten Bereichen gleichgestellt. Etwa bei
- „Click and Meet“ im Einzelhandel, dem Besuch der Außenbereiche von Zoos oder Botanischen Gärten oder bei den zulässigen körpernahen Dienstleistungen
- bei der Testpflicht in Schulen oder
- bei der Einreisequarantäne
müssen Geimpfte oder Genese ab 3. Mai 2021 keinen zusätzlichen negativen Corona-Test mehr nachweisen. Dazu müssen beide Gruppen aber die Genesung oder die vollständige Impfung nach festgelegten Kriterien nachweisen.
Welche Nachweispflichten gelten für Geimpfte und Genesene statt der Nachweispflicht eines negativen Coronatest-Ergebnisses? Welche Nachweise der Immunisierung müssen Geimpfte und Genese vorlegen?
Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch:
- den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff, also durch den Eintrag im Impfpass.
- den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder
- den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.
Der Unterschied zwischen 2 und 3 ist, dass innerhalb der ersten sechs Monate nach der Infektion/dem positiven PCR-Test schon durch die Infektion von einer ausreichenden Immunisierung ausgegangen wird (Nr.2). Danach, also nach mehr als sechs Monaten, ist eine zusätzliche Impfdosis erforderlich (Nr. 3). Die Sechs-Monatsfrist taucht in Nr. 3 nicht auf, weil auch eine kürzer zurückliegende Infektion plus Impfung eine ausreichende Immunisierung gewährleistet.
Können Genesene statt eines PCR-Tests auch einen Antikörpertest vorlegen? Wenn ja, wie alt dürfte dieser sein?
Nein. Ein Antikörpertest entspricht nicht den Vorgaben zur Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis und gilt daher nicht als ausreichender Nachweis.
Woran erkenne ich den Unterschied zwischen der Bescheinigung für einen Bürgertest und dem PCR-Test?
Die Testzeugnisse müssen nach den rechtlichen Vorgaben die Testart ausweisen. Diese ist also klar auf der Bescheinigung aufgeführt.
Was mache ich, wenn ich die Bescheinigung meines positiven Ergebnisses nicht mehr vorliegen habe?
Dann wenden Sie sich an Ihren Arzt oder das ausstellende Labor, um sich die Bescheinigung erneut ausstellen zu lassen.
Warum erfolgt die Gleichstellung von vollständig Geimpften und Genesenen mit negativ Getesteten?
Die Corona-Beschränkungen galten und gelten der Gefahrenabwehr. Von geimpften Menschen geht keine größere Gefahr aus als von negativ getesteten Menschen. Wo also der Zugang zu Einrichtungen oder die Wahrnehmung von Angeboten für negativ getestete Menschen erlaubt ist, muss dies erst recht für Geimpfte und Genesene gelten. Daher werden sie in diesen Bereichen mit negativ Getesteten gleichgestellt.
Ab wann gelten die Regelungen?
Die Regelungen gelten ab Montag, 3. Mai 2021.
Werden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte oder Genesene aufgehoben?
Nein. Denn die Kontaktbeschränkungen sind auch für negativ Getestete nicht aufgehoben. Es gelten weiterhin für alle die gleichen Kontaktbeschränkungen. Ob und in welchem Umfang auch in diesem Bereich für Geimpfte und Genesene auf Beschränkungen verzichtet werden kann, wird derzeit noch geprüft.
Werden Ausgangsbeschränkungen für Geimpfte oder Genesene aufgehoben?
Nein. Denn die Ausgangsbeschränkungen sind auch für negativ Getestete nicht aufgehoben. Es gelten weiterhin für alle die gleichen Regelungen. Ob und in welchem Umfang auch in diesem Bereich für Geimpfte und Genesene auf Beschränkungen verzichtet werden kann, wird derzeit noch geprüft.
Dürfen Geimpfte und Genese damit gegenüber negativ Getesteten mehr?
Nein. In diesem ersten Schritt erfolgt nur eine Gleichstellung mit den negativ Getesteten. Also dort, wo mit dem Nachweis eines negativen Testergebnisses Angebote wahrgenommen oder Einrichtungen besucht werden dürfen, ersetzt die nachgewiesene Immunisierung den Nachweis des negativen Tests. Denkbar ist aber, dass für Geimpfte und Genesene auf weitere Beschränkungen verzichtet werden kann, die für andere Personen trotz eines negativen Tests bestehen bleiben müssen. Denn die Testungen weisen eine gewisse Fehlerquote auf und bieten deshalb eine geringere Sicherheit als die durch eine vollständige Impfung oder die Genesung erlangte Immunisierung. Ob und in welchem Umfang weitere Erleichterungen für Geimpfte und Genesene möglich sind, wird derzeit noch geprüft.
Hat die Neuregelung Auswirkungen auf die Alten- und Pflegeheime?
Nein. Das RKI empfiehlt, in Pflegeheimen aufgrund der Vulnerabilität der Menschen noch nicht auf eine Testung auch von Geimpften zu verzichten. Daher gibt es hier keinen Verzicht auf die Testungen. Angesichts der Restrisiken bei Geimpften und den wenigen nicht geimpften Bewohnern ist ein Test immer der geringere Eingriff gegenüber den im Fall einer Infektion oft schweren und tödlichen Krankheitsverläufen.
Hat die Gleichstellung Auswirkungen für das Reisen?
Auf das Reisen wirkt sich die jetzige Gleichstellung nur insofern aus, als bei der Rückkehr aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten (nicht aber aus Virusvarianten-Gebieten) für Geimpfte und Genesene kein zusätzlicher Test mehr nötig ist, um die Einreisequarantäne zu vermeiden. Auch hier gilt eine Nachweispflicht.
Quelle: Wir in NRW - Das Landesportal
Corona Update Kreis Herford, 25.04.: 56 neue Fälle - Inzidenzwert liegt bei 185
Presseinfo Kreis Herford - 26. April 202
Im Kreis Herford sind seit gestern 56 neue Corona-Fälle hinzugekommen. Insgesamt sind 9.955 bestätigte Infektionen bekannt. Davon gelten 8.918 als genesen. Derzeit gibt es kreisweit 875 aktuell bestätigte Fälle. Der Inzidenzwert liegt bei 185.
Die aktuell infizierten Personen verteilen sich auf Herford (318), Spenge (24), Bünde (157), Löhne (157), Vlotho (49), Enger (60), Rödinghausen (13), Hiddenhausen (63) und Kirchlengern (34).
Im Kreis Herford gibt es insgesamt 162 Todesfälle, wobei 142 an Corona und 20 mit Corona gestorben sind.
Situation in den Krankenhäusern
Derzeit werden 48 Patient*innen mit einer COVID-19-Infektion stationär in den Krankenhäusern behandelt (davon 29 mit Wohnsitz im Kreis Herford). Hiervon werden 12 Patient*innen intensivmedizinisch betreut, 10 davon müssen beatmet werden. (Anm. Da in den Krankenhäusern des Kreises Herford Patient*innen aus unterschiedlichen Kreisen und Städten der Region behandelt werden, können mitunter die vom Kreis Herford gemeldeten stationären Patientenzahlen von denen der Krankenhäuser abweichen).
Situationen in den Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe
Derzeit gibt es in 10 Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe bestätigte Fälle. Insgesamt sind 9 Bewohner*innen und 17 Beschäftigte infiziert, die ihren Wohnsitz im Kreis Herford haben. 6 weitere Beschäftigte sind (ohne Infektion) in Quarantäne.
Situation an den Schulen und Kindertagesstätten im Kreis Herford
Insgesamt sind im Kreisgebiet 169 Schüler*innen und eine Lehrkraft infiziert. Die Infizierten verteilen sich auf 58 Schulen im Kreisgebiet.
In 22 von insgesamt 129 Kitas im Kreisgebiet sind bestätigte Corona-Fälle bekannt. Hierbei handelt es sich um Infektionen bei 28 Kindern und drei Infektionen beim Kita-Personal.
Kreis Herford erreicht höchste Stufe der Bundes-Notbremse
Presseinfo Kreis Herford - 25. April 2021
Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, Schul- und Kitaschließungen - Geschäfte nur noch sehr eingeschränkt geöffnet – Land hat Inzidenzwerte noch nicht offiziell festgestellt
Kreis Herford. Nach den bekannten Zahlen des RKI vom 25.04.2021 hat der Kreis Herford in den vergangenen 3 Tagen einen Inzidenzwert von über 165 überschritten. Es fehlt jedoch noch die vom Land (MAGS) veröffentliche Feststellung. Dafür wurde bereits am 24.04.2021 festgestellt, dass die Inzidenz in den vergangenen 3 Tagen den Wert von 150 überschritten hatte.
Demnach gelten ab einer stabilen Inzidenz von über 150 im Kreisgebiet ab Montag, dem 26.04.2021 zusätzliche Regelungen – es greift die zweite Stufe der Bundes-Notbremse. Dazu gehören neben der bereits geltenden Ausgangsbeschränkung und den strengeren Kontaktregelungen, die auch im privaten Bereich (eigene Wohnung) gelten auch eine strengere Regelung bei der Öffnung von Geschäften. Geschäfte, die nicht dem täglichen Bedarf dienen, müssen schließen. Auch die Möglichkeit des sogenannten „Click & Meet“ mit einem neg. Testergebnis ist nicht mehr zulässig. Das Abholen von Waren ist weiterhin möglich. Schulen und Kitas können am Montag, dem 26.04.2021 noch geöffnet bleiben.
Ab Dienstag, dem 27.04.2021 tritt dann – nach der Feststellung eines stabilen Inzidenzwertes von über 165 – die strengste Stufe der bundesweiten Notbremse ein. Es greifen im Kreis dann sämtliche Einschränkungen der Bundes-Notbremse. Das bedeutet, dass neben den bestehenden Regelungen (u.a. Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, kein „Click & Meet“), die Schulen nur noch Distanzunterricht anbieten, Kitas müssen in bedarfsgerechte Notbetreuung gehen.
Eine Einschätzung von Landrat Jürgen Müller
„Wir erleben dieser Tage im Kreis Herford eine sehr dynamische pandemische Lage. Seit Tagen haben wir steigende Inzidenzwerte – uns trifft ab Montag die zweite und ab Dienstag die strengste Stufe der bundesweiten Notbremse. Wir müssen weiterhin füreinander da sein – wie schon so oft in dieser gewaltigen Pandemie. Ich bitte um Solidarität und Disziplin und ganz besonders um Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Eltern, die wieder einmal vor einer ganz besonderen Herausforderung stehen. So schwer die Lage auch ist, wir schützen mit den bundesweit geltenden Maßnahmen gemeinsam Menschenleben. Wir müssen verhindern, dass sich die Lage in unseren Krankenhäusern und Intensivstationen zuspitzt.“
Seit dem 24.04.2021 gilt das neue bundesweite Infektionsschutzgesetz. Die Maßnahmen treten spätestens am 30.06.2021 außer Kraft. Es gelten bundesweit einheitliche und verbindliche Regelungen. Die Notbremse richtet sich nach der 7-Tages-Inzidenz im Kreis sobald sie an drei Tagen hintereinander über den jeweils vorgeschriebenen Höchstwert liegt. Es gelten dann ab dem übernächsten Tag die abgestimmten Regelungen. Der Höchstwert ist gestaffelt und betrifft jeweils unterschiedliche Bereiche. Die Notbremse tritt erst dann wieder außer Kraft, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem jeweiligen Schwellenwert liegt.
Ausschlaggebend ist der Inzidenzwert – entscheidend sind die vom RKI gemeldeten Zahlen
Ab einem stabilen Inzidenzwert über 100 in einem Kreis greift die einheitliche „Notbremse“. Das bedeutet: Liegt die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100, gelten ab dem übernächsten Tag die im Gesetz genannten zusätzlichen Maßnahmen. Steigt der Inzidenzwert auf über 150 greifen zusätzliche Einschränkungen bei der Nutzung von Geschäften. Wenn die Inzidenz über 165 steigt, schließen zusätzlich die Schulen (kein Präsenzunterricht mehr) und Kitas mit Ausnahme der Notbetreuung. Sinkt in dem entsprechenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz unter den Wert von 100, 150 bzw. 165 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen, treten dort ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen wieder außer Kraft.
Das Landesgesundheitsministerium stellt als zuständige Landesbehörde fest, in welchen Kreisen ab welchem Datum welche konkreten Regelungen der Bundesnotbremse greifen. Dazu hat das Ministerium eine Allgemeinverfügung erlassen, die fortlaufend aktualisiert wird. Die Allgemeinverfügung ist hier zu finden:
https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie
Die aktuellen RKI- Daten sind unter www.rki.de/inzidenzen zu finden
Bundesweite Notbremse: Das gilt jetzt im Kreis Herford
Beschränkungen für private Treffen im öffentlichen und im privaten Raum
Für private Treffen gilt sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum: Ein Haushalt darf sich nur mit einer weiteren Person treffen. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Weitere Ausnahmen gibt es, wenn z.B. das Sorge- und Umgangsrecht wahrgenommen wird. An Trauerfeiern dürfen maximal bis zu 30 Personen teilnehmen.
Ausgangsbeschränkung
In der Zeit von 22 bis 5 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung, das heißt, niemand darf sich ohne besonderen Grund außerhalb einer Wohnung oder Unterkunft aufhalten. Wichtige Gründe können zum Beispiel der Weg zur Arbeit oder die Versorgung von Tieren sein. Auch unaufschiebbare Behandlungen beim Arzt bzw. beim Tierarzt sind zulässig. Darüber hinaus ist es erlaubt, sich in der Zeit von 22 bis 24 Uhr allein im Freien aufzuhalten, um beispielsweise joggen oder spazieren zu gehen.
Distanzunterricht an Schulen und Notbetreuung in Kitas
Schulen müssen ab Dienstag, 27. April, in Distanzunterricht gehen. Für Kitas gilt die bedarfsorientierte Notbetreuung.
Die Schulen im Kreis Herford müssen ab Dienstag, 27. April in den Distanzunterricht gehen. Abschlussklassen und Förderschulen sind von dieser Regelung ausgenommen, genauso wie Prüfungen und insbesondere Abschlussprüfungen. Das Schulministerium weist darauf hin, dass pädagogische Betreuungsangebote an den Schulen eingerichtet sind.
Auch in Kitas und ähnlichen Einrichtungen gilt ab Dienstag, 27. April, ein Betreuungsverbot, eine Notbetreuung bleibt weiterhin möglich.
Freizeit, Kultur, Gastronomie und Sport
Gastronomie, Hotels sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. Ausnahmen gelten für Autokinos oder auch für Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten, sofern die Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden und die Besucher ab einem Alter von sechs Jahren einen bestätigten, negativen Schnelltest vorlegen können, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Für Gastronomieangebote gibt es Ausnahmen zum Beispiel für die Auslieferung und Abholung (bis 22 Uhr) von Speisen und Getränken sowie für Angebote, die nicht für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich sind: zum Beispiel in medizinischen und Pflegeeinrichtungen, Angebote, die zur Versorgung obdachloser Menschen erforderlich sind oder nichtöffentliche Betriebskantinen.
Sport ist nur für kontaktlosen Individualsport sowie für Berufs- und Leistungssportler unter Auflagen möglich.
Handel und körpernahe Dienstleistungen
Da der Kreis Herford über dem Schwellenwert von 150 liegt, ist die Öffnung von Ladengeschäften und Märkten grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten für den Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser und Drogerien, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte sowie Großhandel. Dabei müssen weiterhin die Hygienekonzepte und die Maskenpflicht für das Tragen medizinischer Masken eingehalten werden. Vorbestellte Waren dürfen weiterhin abgeholt werden (Click & Collect).
Körpernahe Dienstleistungen sind nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken erlaubt. Zudem dürfen Friseurbetriebe und Fußpflege geöffnet bleiben. Voraussetzung ist, dass die Kunden einen bestätigten negativen Corona-Test vorlegen können, der nicht älter als 24 Stunden ist und eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Alle anderen körpernahen Dienstleistungen sind verboten.
Ausgangsbeschränkung ab Samstag, Schulen bleiben vorläufig auf - Geschäfte können eingeschränkt geöffnet bleiben
Presseinfo Kreis Herford - 23. April 2021
Auswirkungen der Notbremse im Kreis Herford
Heute (23.04.2021) tritt das neue bundesweite Infektionsschutzgesetz in Kraft. Die neuen Maßnahmen gelten ab morgen (24.04.2021). Die Maßnahmen treten spätestens am 30.06.2021 außer Kraft. Es gelten bundesweit einheitliche und verbindliche Regelungen. Die Notbremse richtet sich nach der 7-Tages-Inzidenz im Kreis sobald sie an drei Tagen hintereinander über den jeweils vorgeschriebenen Höchstwert liegt. Es gelten dann ab dem übernächsten Tag die abgestimmten Regelungen. Der Höchstwert ist gestaffelt und betrifft jeweils unterschiedliche Bereiche. Die Notbremse tritt erst dann wieder außer Kraft, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem jeweiligen Schwellenwert liegt.
Ausschlaggebend ist der Inzidenzwert – entscheidend sind die vom RKI gemeldeten Zahlen
Ab einem stabilen Inzidenzwert über 100 in einem Kreis greift die einheitliche „Notbremse“. Das bedeutet: Liegt die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100, gelten ab dem übernächsten Tag die im Gesetz genannten zusätzlichen Maßnahmen. Steigt der Inzidenzwert auf über 150 greifen zusätzliche Einschränkungen bei der Nutzung von Geschäften. Wenn die Inzidenz über 165 steigt, schließen zusätzlich die Schulen (kein Präsenzunterricht mehr) und Kitas mit Ausnahme der Notbetreuung. Sinkt in dem entsprechenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz unter den Wert von 100, 150 bzw. 165 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen, treten dort ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen wieder außer Kraft.
Auswirkungen für den Kreis Herford
Der Kreis Herford hatte – laut RKI-Daten – in den vergangenen 3 Tagen (20.04. – 22.04.2021) einen Inzidenzwert von über 100. Bei Überschreitung eines Inzidenzwertes von über 100 gelten im Kreisgebiet ab morgen (24.04.2021) neue Regelungen. Dazu gehören u.a. insbesondere eine Ausgangsbeschränkung sowie strengere Kontaktregelungen, die auch im privaten Bereich (eigene Wohnung) gelten. Schulen und Kitas bleiben vorläufig offen, Geschäfte können eingeschränkt geöffnet bleiben (Detaillierte Regelungen s. u.).
Ob und ab wann welche weiteren Maßnahmen greifen, entscheidet das Land (ggf. auch wieder sehr kurzfristig). Eine Aussage des Landes dazu liegt uns bisher (Stand 16:30 Uhr) nicht vor.
Eine Einschätzung von Landrat Jürgen Müller
„Die bundesweite Notbremse trifft den Kreis Herford in der ersten Stufe. Wir haben den ersten kritischen Höchstwert erreicht. Mit einem beständigen Inzidenzwert von über 100 folgen nun verschiedene Maßnahmen, die für uns - bis auf eine Ausnahme - nicht neu sind. Neu ist die Begrenzung der Kontakte auch im privaten Raum. Der Eingriff ist sicherlich hart und bedenklich – wir müssen uns aber vergegenwärtigen, dass wir um Menschenleben kämpfen und Krankenhäuser und Intensivstationen langfristig dringend entlasten müssen. Ich bin zuversichtlich, dass die Bevölkerung im Kreisgebiet die Maßnahmen zeitlich begrenzt mitträgt – wir haben das schon mal geschafft. Anders als damals, schreitet nun das Impfen weiter voran. Ich bin zuversichtlich, dass wir spätestens Ende Juni, wenn die Notbremse bundesweit gelockert werden soll, ein ganzes Stück weiter sind. Wichtig ist, dass wir nun einheitliche und transparente Maßnahmen haben. Wir brauchen Regelungen, die sich auch der sehr dynamischen Pandemielage anpassen und die gesetzlich abgesichert sind. Vor Ort, in den Kreisen und kreisfreien Städten, hatten wir einen bunten Flickenteppich und die fehlenden gesetzlichen Grundlagen machten es schwer, Entscheidungen zu treffen.“
Was gilt ab einer Inzidenz von 100 für Bürgerinnen und Bürger?
- Private Treffen sind nur mit einer haushaltsfremden Person gestattet. Außerdem dürfen sich maximal fünf Personen treffen – zu den beiden Haushalten gehörende Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.
- Es gilt eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr. Nur noch im Notfall, zu dienstlichen Zwecken oder wenn man zum Beispiel mit dem Hund raus muss, darf man das Haus verlassen. Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr ist außerdem erlaubt, sich alleine draußen zu bewegen.
- Tagsüber darf Sport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand betrieben werden, nicht im Verein oder einer Mannschaft. Davon ausgenommen sind Profisportler. Profisport findet ohne Zuschauer statt. Ausgenommen sind auch Kinder, wenn sie draußen kontaktlos in Gruppen von maximal 5 Kindern trainieren. Trainer müssen ggf. vorher einen Test machen.
- Im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr einschließlich Taxen gilt eine Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar, eine medizinische Maske ist nicht mehr ausreichend). Außerdem soll das Verkehrsmittel höchstens mit der Hälfte der regulär zulässigen Fahrgastzahlen besetzt werden.
- Die Bundesregierung kann darüber hinaus per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und Bundesrates weitere Maßnahmen, Präzisierungen und Ausnahmen erlassen.
Was darf öffnen, was muss schließen bei einer Inzidenz über 100?
- Freizeiteinrichtungen, Saunen, Solarien, Fitnessstudios, Theater, Opern, Konzerthäuser etc. sowie Ladengeschäfte müssen schließen.
- Öffnen dürfen Wochenmärkte, auf denen nur Lebensmittel verkauft werden, Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte und der Großhandel. Sie dürfen nur ihr übliches Sortiment verkaufen. Dabei müssen Abstände eingehalten werden und die Kunden müssen in geschlossenen Räumen eine medizinische Maske oder eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen.
- Möglich ist ebenfalls die Nutzung von „Click&Collect“ und bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 150 und mit Vorlage eines höchstens 24 Stunden alten negativen Testergebnisses auch von „Click&Meet“-Angeboten.
- Die Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten dürfen mit Hygienekonzepten öffnen. Besucher müssen einen negativen Test vorweisen (außer Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben).
- Gastronomische Betriebe dürfen nur außer Haus verkaufen.
- Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt.
- Werkstätten, Postfilialen, Banken und Waschsalons dürfen öffnen.
- Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt – mit Ausnahme von medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Dienstleistungen. Außerdem dürfen Friseurbetriebe und Fußpfleger geöffnet bleiben. Diese dürfen aber nur mit Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) arbeiten. Friseur- und Fußpflegebesuche sind nur mit negativem Test möglich.
- Der Betrieb von Kultureinrichtungen und entsprechende Veranstaltungen (Theater, Oper, Konzerthäuser, Bühnen, Musikclubs, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kinos) sind untersagt.
Was gilt in Schulen?
- Solange Präsenzunterricht stattfindet, müssen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer zwei Mal pro Woche getestet werden. Um die Beschaffung und Durchführung der Tests kümmern sich die Bundesländer in eigener Zuständigkeit.
- Ab einer stabilen Inzidenz (an drei Tagen hintereinander) über 100 muss im Wechselunterricht unterrichtet werden. Über die Form des Wechselmodells (tageweise, wöchentlich…) entscheiden die Länder bzw. Schulen.
- Ab einer stabilen Inzidenz von 165 ist Präsenzunterricht in den Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen untersagt. Kindertageseinrichtungen werden geschlossen. Die Länder können eine Notbetreuung organisieren.
- Die Bundesländer können von diesen Regelungen Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen vorsehen.
Was gilt in Betrieben?
Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern für Büroarbeit (oder vergleichbare Tätigkeiten) Homeoffice anbieten, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen und die Arbeitnehmer müssen dieses Angebot annehmen, sofern ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.
Bleiben die Kirchen offen?
Zusammenkünfte, die der Religionsausübung (im Sinne des Artikels 4 des Grundgesetzes) dienen, sind weiterhin erlaubt. Die Länder können aber auch für diese Bereiche Schutzmaßnahmen vorsehen.
Wer kontrolliert, ob die Regeln eingehalten werden?
Die Einhaltung der Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz werden nach wie vor von den zuständigen Landesbehörden – Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Polizei – überwacht.
Wo findet man die gültigen Inzidenzen?
Eine Übersicht über die Inzidenzen in den einzelnen Landkreisen findet man hier: www.rki.de/inzidenzen.
Weitere Impftermine für Vorerkrankte mit einer Berechtigung nach § 3 Abs.1 Nr. 2 CoronaImpfV beim Impfzentrum möglich
Presseinfo Kreis Herford - 21. April 2021
Kreis Herford. Von Samstag 24. April bis Sonntag 02. Mai können sich im Impfzentrum des Kreises Herford in größerem Umfange Personen, die ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, impfen lassen. Für diese Berechtigtengruppe steht im Impfzentrum noch mal ein Sonderkontingent von Impfterminen zur Verfügung.
Wichtig ist, dass die Personen zum Impftermin ein ärztliches Attest über eine Vorerkrankung der Stufe 2 mit hoher Priorität nach § 3 Abs. 1 Nr.2 CoronaImpfV mitbringen können. Berechtigte der Stufe 3, die eine Bescheinigung nach § 4 CoronaImpfV haben, sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht impfberechtigt und werden vom Impfzentrum wieder weg geschickt.
In der Osterwoche wurde die Gruppe schon einmal in einer ersten Sonderaktion berücksichtigt. Seitdem konnten nur geringe Personenzahlen im Rahmen der verfügbaren Impfkontingente im Impfzentrum berücksichtigt werden. Jetzt steht nochmal ein Extra Kontingent für diese Personengruppe zur Verfügung.
Landrat Müller: „Die Hausarztpraxen erhalten sukzessive mehr Impfstoff und können immer mehr Personen mit schweren Vorerkrankungen ein Impfangebot machen. Dennoch: Viele dieser Personen, warten schon lange und legen Wert auf ein schnelles Impfangebot. Deshalb ist es gut, dass wir hier noch einmal Termine in größerem Umfang für ein zeitnahes Angebot anbieten können und ich hoffe, dass auch unser Impfzentrum sukzessive mehr Impfdosen vom Land NRW erhält“
Die Impfterminvergabe für die Personen mit schweren Vorerkrankungen ist ab sofort über die Internetseite des Kreises Herford möglich. Über ein Kontaktformular muss die konkrete Priorisierung ausgewählt werden und anschließend kann der Termin selbständig gebucht werden. Nach erfolgreicher Buchung stehen alle notwendigen Informationen bereit und die auszufüllenden Formulare können herunterladen werden. Das Buchungsportal findet man unter folgendem Link: www.kreis-herford.de/impftermine. Es ist zudem unter folgendem QR-Code zu erreichen:
Für Rückfragen bezüglich der Terminbuchung steht das Bürgertelefon des Kreises Herford von Montag bis Freitag von 08 bis 16 Uhr zur Verfügung.
Die Impfungen der weiteren priorisierten Gruppen im Impfzentrum laufen parallel ganz normal weiter. Nur für Termine, die über die kassenärztliche Vereinigung aufgrund des Alters gebucht wurden, gibt es die Möglichkeit Partnerinnen und Partner bei der Terminvergabe zu berücksichtigen.
Eröffnung des Corona-Testzentrums in Exter
Am Donnerstag, 15. April 2021 eröffnete im Gemeindehaus Exter am Alten Schulweg 8 Vlothos zweites Corona-Testzentrum. Betrieben wird dieses von Apotheker Thomas Berger. Termine können ab sofort online gebucht werden. Unterstützung gibt es von der Kirchengemeinde Exter-Bonneberg sowie vom Ortsvorsteher in Exter, August-Wilhelm König. Geöffnet ist das Testzentrum an der Autobahnkirche montags bis samstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags bis freitags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Zunächst bietet das Testzentrum Kapazitäten für 100 Besucher*innen. „Ein Ausbau der Kapazitäten ist aber in jedem Fall möglich“, so Berger. Deshalb werden aktuell noch weitere ausgebildete Fachkräfte (Ärzte im Ruhestand, Krankenschwestern, Arzthelferinnen oder Rettungssanitäter) gesucht.
Die Terminvergabe findet ausschließlich online unter: https://soro.safeplay.co/#/ statt. Terminvergaben für Personen, die nicht über die Möglichkeit verfügen, sich online einen Termin zu buchen, werden im Ausnahmefall telefonisch über die Rosen-Apotheke (Telefon 05228 989926) angeboten.
Auf Foto 1 sind zu sehen: Apotheker Thomas Berger (links) und Ortsvorsteher Exter, August-Wilhelm König (rechts)
Ab Montag: Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen können sich im Impfzentrum impfen lassen
Kreis Herford. Von Montag (19. April) bis Freitag (23. April) können sich im Impfzentrum des Kreises Herford Kontaktpersonen von Schwangeren sowie von Pflegebedürftigen impfen lassen. Bei Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen ist zu beachten, dass die pflegebedürftige Person entweder über 70 Jahre alt sein oder eine Vorerkrankung nach § 3 Absatz 1 Nr. 2 CoronaImpfV haben muss. Eine entsprechende Übersicht ist dem Text beigefügt. Sowohl Schwangere als auch Pflegebedürftige können maximal zwei Kontaktpersonen bestimmen.
Für die Aktion steht dem Kreis Herford ein gesondertes Impfkontingent für rund 2.500 Menschen zur Verfügung. Geimpft wird mit dem Impfstoff BioNTech. Die Impfungen der alterspriorisierten Gruppen im Impfzentrum laufen parallel ganz normal weiter.
Die Impfterminvergabe für die Kontaktpersonen ist ab sofortüber die Internetseite des Kreises Herford möglich. Über ein Kontaktformular muss die konkrete Priorisierung ausgewählt werden und anschließend kann der Termin selbständig gebucht werden. Nach erfolgreicher Buchung stehen alle notwendigen Informationen bereit und die auszufüllenden Formulare können herunterladen werden. Das Buchungsportal findet man unter folgendem Link: www.kreis-herford.de/impftermine.
Wichtig: Es müssen alle notwendigen Nachweise mitgebracht und vorgelegt werden. Ansonsten kann der Termin nicht wahrgenommen werden. Die entsprechenden Nachweise sind in der beigefügten Tabelle aufgeführt.
Für Rückfragen bezüglich der Terminbuchung steht das Bürgertelefon des Kreises Herford am Samstag von 09 bis 14 Uhr und nächste Woche von 08 bis 16 Uhr zur Verfügung.
Landrat Jürgen Müller freut sich, dass das Sonderkontingent für die Kontaktpersonen zur Verfügung steht: „Die Kontaktpersonen dieser Gruppen übernehmen in der Fürsorge ihrer Angehörigen eine besondere und wichtige Aufgabe. Sie werden nun schon seit Monaten mit der Sorge belastet, ihre Angehörigen zu infizieren. Dass wir nun endlich auch diesen Personen ein Impfangebot machen können, entspannt die persönliche Situation in vielen Haushalten“.
Der Landrat ergänzt: „Wir können jetzt etwas Zeit überbrücken, bis die Hausarzt- und gynäkologischen Praxen mit genügend Impfstoffen versorgt sind. Dort werden dann auch die Kontaktpersonen später regulär geimpft“.
„Der ärztliche Leiter unseres Impfzentrums empfiehlt schwangeren Frauen, sich zunächst nicht impfen zu lassen. Bei weiteren Fragen bitten wir darum, bei den Hausärztinnen und Hausärzten bzw. bei den gynäkologischen Praxen nachzufragen“, so Krisenstabsleiter Markus Altenhöner.
Corona-Tests in Unternehmen - Kreis informiert die Wirtschaft und den Handel
Presseinfo Kreis Herford - 30. März 2021
Kreis Herford. Am vergangenen Freitag (26.03.) ist die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW bekannt geworden. Da bis zu diesem Zeitpunkt im Kreis Herford die 7 Tages-Inzidenz an mehr als 3-Tagen über 100 lag, sind daraufhin für das Kreisgebiet die Wirkungen der sog. „Notbremse“ am 29.03.2021 in Kraft getreten. Diese konnten insoweit „modifiziert“ werden, als dass der Kreis Herford noch am Freitag (kurz nach Erhalt der Coronaschutzverordnung) beim Land NRW darlegen konnte, dass im Kreisgebiet eine gut funktionierende und flächendeckende Infrastruktur mit Testmöglichkeiten im Kreis Herford vorhanden ist. Eine Übersicht über die knapp 50 Testzentren und Teststellen im Kreis Herford - mit Kontaktdaten, Adressen und Öffnungszeiten gibt es auf der Homepage des Kreises Herford.
Im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium NRW kann so der Zutritt für bestimmte Bereiche weiterhin aufrechterhalten bleiben. Dies setzt voraus, dass Personen, die diese Angebote nutzen wollen, einen tagesaktuellen Schnelltest vorlegen können.
In diesem Zusammenhang häufen sich derzeit die Fragen der Unternehmen, Betriebe und des Handels. Der Kreis Herford informiert deshalb in einem Schreiben alle Wirtschaftsunternehmen und Betriebe über die derzeit gültigen Regelungen zur Beschäftigtentestung und der Bürgertestung und hat auch ein Funktionspostfach für weitere Fragen eingerichtet: Funktionspostfach schnelltest@kreis-herford.de
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten, was nun bei den Tests beachtet werden muss
Was gilt für mein Unternehmen bzw. meine Mitarbeiter?
Die Testung in Unternehmen ist in § 11 der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) geregelt. Dort steht, dass Unternehmen der Privatwirtschaft ihren Beschäftigten das Angebot von kostenlosen Corona-Schnelltests machen können. Eine Pflicht für Unternehmen, ihren Mitarbeitern Testangebote zu machen, besteht derzeit nicht. Auch für Mitarbeiter*innen ist die Wahrnehmung eines Testangebotes derzeit – zumindest aufgrund der Corona- Regelungen – nicht verpflichtend.
Was muss beachtet werden, wenn ich für „mein Unternehmen“ Testungen selbst organisiere?
Sofern für Mitarbeiter*innen eine Testmöglichkeit angeboten wird, stehen zwei Alternativen zur Verfügung.
1. Alternative „eigenes fachkundiges oder geschultes Personal“:
Aufgrund der Medizinproduktebetreiberverordnung dürfen die Corona-Schnelltestungen nur durch fachkundiges Personal oder durch sonstige Personen, die die dafür erforderliche Kenntnis und Erfahrung haben, vorgenommen werden.
Fachkundig sind Personen, die eine abgeschlossene Ausbildung und Berufserfahrung im Bereich der Humanmedizin sowie des Gesundheits- und Rettungswesens vorweisen können.
Die „erforderliche Kenntnis und Erfahrung“ können Mitarbeiter*innen mit einer entsprechenden Schulung/Unterweisung erlangen. Solche Schulungen werden zum Beispiel durch approbierte Ärzt*innen angeboten. Nur nach einer Schulung dürfen Mitarbeite*innen eine Corona-Schnelltestung durchführen und einen entsprechenden Testnachweis ausstellen.
Eine entsprechende Schulung der Mitarbeiter*innen ist nicht nur aufgrund der gesetzlichen Vorgaben essentiell, vielmehr gilt es durch die Schulung ein Verletzungsrisiko im Nasennebenhöhlenbereich durch den Abstreichenden zu minimieren.
Sofern sich Unternehmen für die Durchführung von Testungen durch eigenes Personal entscheiden, müssen diese bedenken, dass daraus diverse Verpflichtungen erwachsen.
Unter anderem muss eine detaillierte Dokumentation der vorgenommenen Testungen erfolgen. Aus dem Umstand, dass SARS- CoV- 2 eine meldepflichtige Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ist, muss das positive Testergebnis unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Bei einem positiven Schnelltestergebnis müssen Mitarbeitende eine sogenannte PCR-Testung zur Kontrolle und zur finalen Bestätigung des Verdachtsfalles im Anschluss an das Ergebnis durchführen lassen. PCR-Testungen werden üblicherweise in Arztpraxen und Testzentren angeboten.
2. Alternative „Nutzung der Infrastruktur der Bürgertestungen“:
Alternativ können Unternehmen und Betriebe auf die bestehenden Infrastrukturen im Rahmen der Bürgertestungen zurückgreifen. Der Kreis Herford verfügt über eine flächendeckende Infrastruktur in der die Corona-Schnelltestungen angeboten werden. Die entsprechenden Testzentren und Teststellen im kreisweiten Netzwerk können zur Testung von Mitarbeitenden durch die Unternehmen beauftragt werden.
Dürfen Unternehmen und Betriebe Bürgertestungen vornehmen?
Die CoronaTest-Quarantäne-Verordnung NRW sieht für die Unternehmen der Privatwirtschaft, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts ausdrücklich lediglich die Testung eigener Beschäftigten vor.
Was passiert, wenn der Schnell-/Selbsttest positiv ist?
Ist ein Schnell- oder Selbsttest positiv, ist die betroffene Person dazu verpflichtet, sich „unverzüglich“ in Quarantäne zu begeben. Es muss dann umgehend ein sogenannter PCR-Test durchgeführt werden. Der PCR-Test wird entweder beim Hausarzt oder in einem Testzentrum, u.a. an der Oststraße 23 in Herford, durchgeführt. Erst nach Bestätigung eines positiven PCR-Tests gilt eine Person als infiziert. Die infizierten Personen werden dann durch das Gesundheitsamt über weitere Maßnahmen und die Dauer der Quarantäne informiert.
Mit der regelmäßigen Testung von Beschäftigten können Unternehmen und Betriebe dafür sorgen, dass Infektionen schnell erkannt und Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden.
Infektionsausbrüche in Betrieben und damit ein hoher Krankenstand, Produktionsausfälle oder gar eine Betriebsschließung können so möglicherweise verhindert werden.
Impfstopp für AstraZeneca für unter 60-jährige
Presseinfo Kreis Herford - 30. März 2021
Kreis Herford. Das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) stoppt mit sofortiger Wirkung die Impfungen unter 60-jähriger Frauen und Männer mit dem Impfstoff AstraZeneca.
Dem MAGS NRW liegt ein Beschlussentwurf der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut vor, wonach der Impfstoff der Firma AstraZeneca zunächst nur noch bei Personen ab 60 Jahren ohne Einschränkungen empfohlen wird.
Daraufhin wird auch das Impfzentrum im Kreis Herford die Impfungen mit diesem Impfstoff vorläufig stoppen.
Die Impftermine für die über 80-jährigen Personen und schwer Vorerkrankte finden weiterhin statt, weil diese Personengruppe mit dem Wirkstoff von BioTech/Pfizer geimpft werden kann.
Die Impfung der unter 60-jährigen mit AstraZeneca darf erst wieder aufgenommen werden, wenn das MAGS sie freigibt.
Aktuelle Informationen der Stadtbücherei Vlotho
Aufgrund der aktuell geltenden Corona-Regeln und den beschlossenen Beschränkungen ist der Besuch der Stadtbücherei ab 30.03.2021 nur mit Termin und der Vorlage eines tagesaktuell negativen Corona-Schnelltests möglich.
Daneben ist nur eine kontaktlose Ausleihe und Rückgabe der Medien nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Das Büchereiteam stellt den Leserinnen und Lesern ein Medienpaket von maximal 10 Titeln nach ihren Wünschen aus dem Büchereibestand zusammen. Dieses kann im Vorraum der Stadtbücherei zu dem vereinbarten Termin abgeholt werden.
Wünsche und Fragen werden telefonisch unter 05733 95123 oder per E-Mail unter bücherei@vlotho.de entgegen genommen. Da wir über keinen Online-Katalog verfügen und es nicht ersichtlich ist, welche Medien verfügbar bzw. entliehen sind, recherchieren wir Ihre Wünsche gern.
Und so geht es weiter:
Bei der Medienbestellung bekommen Sie einen Abholtermin genannt.
Kommen Sie bitte pünktlich und allein und tragen Sie bitte eine Mund-Nasen-Bedeckung.
Sollten Sie den Termin doch nicht wahrnehmen können, bitten wir um Rückmeldung, damit wir ihn anderweitig vergeben können.
Medien, die nicht abgeholt wurden, werden wieder in den Büchereibestand einsortiert.
Zurückgegebene Medien kommen weiterhin mindestens 48 Stunden in Quarantäne und sind nicht wieder sofort zur Ausleihe verfügbar.
Allgemeinverfügung und Schnell- und Selbsttests: Das gilt im Kreis Herford
Pressinfo Kreis Herford - 29. März 2021
Das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat in der ab heute gültigen Corona-Schutzverordnung Maßnahmen zur Corona-Notbremse festgelegt, die für Kreise und kreisfreie Städte mit einer anhaltenden Inzidenz von über 100 gilt. Diese Maßnahmen sehen u.a. die Schließung des Einzelhandels vor. Doch es gibt die Möglichkeit einer sogenannten Testoption, die auch der Kreis Herford mit seiner Allgemeinverfügung zieht. Sie ermöglicht den Bürger*innen, bestimmte Angebote und Dienstleistungen mit einem schriftlich oder digital bestätigten negativen Schnell- oder Selbsttest wahrzunehmen.
„Mit unserer Allgemeinverfügung und der Testoption ermöglichen wir es zum einen, den Bürger*innen und Bürgern eine Perspektive ohne ständigen Wechsel zwischen Lockerungen und Einschränkungen aufzuzeigen. Zum anderen dürfen der Einzelhandel und andere Einrichtungen und Dienstleister für negativ getestete Kunden*innen bzw. Besucher*innen geöffnet bleiben“, so Krisenstabsleiter Markus Altenhöner. „Genau für diese Möglichkeiten haben wir in den letzten Tagen und Wochen eine flächendeckende Testinfrastruktur im Kreis aufgebaut“.
Altenhöner ergänzt: „Wir haben am Freitag ein ganzes Bündel an Vorschriften seitens des Landes erhalten, dass mein Team und ich ausgewertet haben. Wir sind im Kreis Herford jetzt gut aufgestellt“.
Alle Fragen und Antworten, was nun bei den Schnell- und Selbsttests beachten werden muss, gibt es hier:
Muss ich mir das Testergebnis bescheinigen lassen?
Ja. Das negative Testergebnis muss in der durch CoronaTestQuarantäneVO vorgesehenen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Diese schriftliche bzw. digitale Testbestätigung darf nicht älter als 24 Stunden sein und ist bei der Inanspruchnahme der Angebote mitzuführen.
Welche Tests gibt es und wie sind diese durchzuführen?
In den Testzentren und Teststellen im Kreis Herford werden im Rahmen der Bürgertestung Corona-Schnelltests (PoC-Antigen-Tests) durchgeführt: Sie müssen von fachkundigen oder geschulten Personen angewendet werden, die zur Durchführung eines Corona-Schnelltests befugt sind und einen Testnachweis hierüber erteilen können.
Daneben gibt es noch die Möglichkeit von Corona-Selbsttests. Auch sie müssen unter Aufsicht der zur Durchführung eines Corona-Schnelltests befugten Personen vorgenommen werden.
Wie oft kann ich mich testen lassen? Sind die Tests kostenlos?
Die Bürger-Testungen sind kostenlos. Sie können nach der aktuellen Coronavirus-Testverordnung mindestens einmal wöchentlich in Anspruch genommen werden. Der Kreis Herford hat das MAGS in diesem Zusammenhang um eine Klarstellung gebeten: „Wir möchten aufgeklärt haben, wie oft sich die Bürger*innen in der Woche kostenlos testen lassen können. Die Rechtslage ist derzeit leider nicht eindeutig. Denn das Land spricht von einmal wöchentlich, der Bund von mindestens einmal wöchentlich“, so Krisenstabsleiter Markus Altenhöner. Sobald eine Antwort vorliegt, wird der Kreis Herford entsprechend informieren.
Was passiert, wenn mein Schnell- oder Selbsttest positiv ist?
Ist ein Schnell- oder Selbsttest positiv, ist die betroffene Person dazu verpflichtet, sich „unverzüglich“ in Quarantäne zu begeben und umgehend einen sogenannten PCR-Test durchführen zu lassen. Die Quarantäne dauert zunächst bis zum Erhalt des PCR-Testergebnisses an. Die PCR-Testung ist im Anschluss an eine Schnell- oder Selbsttestung notwendig, da sie wesentlich präziser und zuverlässiger ist.
Der PCR-Test kann nach Durchführung des positiven Schnell- oder Selbsttest kostenlos entweder beim Hausarzt oder im Testzentrum u.a. an der Oststraße 23 in Herford durchgeführt werden.
Erst nach Bestätigung eines positiven PCR-Tests gilt eine Person als infiziert.
Die Testzentren- und Teststellen im Kreis melden am Ende des Tages alle Testergebnisse dem Kreis-Gesundheitsamt.
Geimpfte Personen: Muss ich mich - wenn ich bestimmte Angebote gemäß der Allgemeinverfügung wahrnehmen möchte – auch dann testen lassen, wenn ich schon geimpft bin?
Ja. Auch geimpfte Personen brauchen einen negativen, tagesaktuellen und bestätigten Schnell-oder Selbsttest, wenn sie beispielsweise im Einzelhandel einkaufen oder Zutritt zu einem Museum haben wollen.
Wo kann ich mich testen lassen?
Es gibt derzeit drei große Testzentren im Kreis Herford, in denen täglich teilweise bis zu 6.000 Tests durchgeführt werden können.
Dazu bieten bestimmte Apotheken, Hausärzt*innen, Zahnärzt*innen, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen Schnell- oder Selbsttests an.
Eine Übersicht über alle knapp 50 Testzentren und Teststellen im Kreis Herford – mit Kontaktdaten, Adressen und Öffnungszeiten - gibt es auf der Homepage des Kreises Herford.
Kommen noch weitere Testzentren und Teststellen hinzu?
Es können im Kreis Herford nur solche Testzentren und Teststellen Corona-Testungen durchführen, die einen entsprechenden Antrag bis zum 19.03.2021 gestellt haben. Das geben Regelungen seitens des Landes vor: „Unsere Test-Infrastruktur ist im Kreisgebiet derzeit flächendeckend sehr gut aufgestellt. Wir sind sehr dankbar für die vielen Antragssteller, die sich bei uns gemeldet haben. Zudem haben wir drei große Testzentren, an denen an sieben Tagen die Woche tausende Tests durchgeführt werden können. Da allerdings der Bedarf derzeit gedeckt ist, dürfen wir zunächst keine weiteren Anträge genehmigen. Wir werden aber auf die Antragssteller zukommen, wenn sich die Situation wieder ändert“, erklärt Krisenstabsleiter Markus Altenhöner.
Testungen durch Unternehmen und Betriebe
Es gibt neben den üblichen Bürgertestungen für Unternehmen der Privatwirtschaft, Körperschaften des Privatrechts und Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter*innen testen zu lassen. Diese für die Beschäftigten kostenlosen Corona-Schnelltests müssen mit eigenem fachkundigem oder geschultem Personal durchgeführt und können von diesem auch bescheinigt werden. Alternativ können auch Teststellen oder Testzentren, die Bürgertestungen vornehmen, auf Kosten der Unternehmen beauftragt werden.
Was ermöglicht mir ein negativer, tagesaktueller und bescheinigter Schnell- oder Selbsttest?
Er ermöglicht den Bürger*innen, bestimmte Angebote wahrzunehmen, die ansonsten im Rahmen der Corona-Notbremse im Kreis Herford untersagt wären. Das bedeutet:
Besuch von Bibliotheken, Archiven, usw.: mit einem negativen Testergebnis möglich
Besuch von Museen, Ausstellungen, Schlössern, usw.: mit vorheriger Terminbuchung und negativem Testergebnis möglich
Besuch von Zoos und Tierparks usw. mit Zutrittsregelung: mit vorheriger Terminbuchung möglich (negatives Testergebnis nur für geschlossene Räumlichkeiten notwendig)
Einzelhandel / Handelseinrichtungen: mit vorheriger Terminbuchung und negativem Testergebnis möglich
Privilegierter Einzelhandel (täglicher Grundbedarf wie Supermärkte, Tankstellen, Apotheken, usw.): Einkauf ohne Auflagen möglich
Körpernahe Dienstleistungen: negatives Testergebnis erforderlich. Für medizinisch notwendige Leistungen oder u.a. Friseure, nicht-medizinische Fußpflege und gewerbsmäßige Personenbeförderung sind keine negativen Testergebnisse notwendig.
Die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen und Sportangeboten unter freiem Himmel sind von der Testoption unberührt.
Kontaktbeschränkungen: Kontakte sind in der Regel nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 J. werden nicht mitgerechnet. Eine Ausnahme gilt an Ostern (1.- 5. April). In diesem Zeitraum dürfen sich alternativ auch zwei Hausstände mit maximal fünf Personen im öffentlichen Raum treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre sind auch hier nicht mitgerechnet.
Sportanlagen unter freiem Himmel können nur von max. 5 Personen aus 2 Haushalten oder ausschließlich von Personen eines Haushaltes genutzt werden. Ausgenommen ist Ostern (1.-5 April).
Link zum Download der Allgemeinverfügung:
Corona-Schutzverordnung ab 29.03.2021 - Kreis Herford erstellt Allgemeinverfügung
Die von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen veröffentlichte Corona-Schutzverordnung, gültig ab 29. März 2021 können Sie hier nachlesen oder downloaden:
Aktuelles über Quarantäne, neue Regeln, Maßnahmen, Verordnungen und Tipps sowie Corona-FAQ finden Sie auf der Internetseite der Landesregierung Nordrhein-Westfalen.
Der Kreis Herford erstellt eine Allgemeinverfügung, mit der die Einschränkungen der Notbremse durch tagesaktuelle Tests ersetzt werden - Presseinfo vom 26. März 2021
Aktuelles vom Kreissportbund Herford: Kampagne "#TreuBLEIBEN"
Die Sportvereine im Kreis Herford leiden massiv unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Seit vielen Monaten steht der Sportbetrieb still. Inzwischen kommt es zu vermehrten Mitgliedschaftsrückgängen, insbesondere bei den Großvereinen mit mehr als 1.000 Mitgliedern. Die aktuelle Entwicklung des Inzidenzwertes bietet keinen Grund für einen verfrühten Optimismus.
Allein im Kreis Herford gibt es 269 Sportvereine mit ca. 69.000 Sportvereinsmitgliedern. Sportvereine erreichen viele Menschen und sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Zusammenlebens. Vereinssport fördert nicht nur die Gesundheit und Leistungsfähigkeit, sondern auch die soziale Teilhabe. Insbesondere Sportvereine sorgen für den so wichtigen „sozialen Kitt“ innerhalb unserer Gesellschaft.
Aus all diesen Gründen hat der Kreissportbund Herford (KSB) die Kampagne "#TreuBLEIBEN" ins Leben gerufen. #TreuBLEIBEN ist ein Appell, auch in Zeiten ruhender Angebote Mitglied im Verein zu bleiben oder vielleicht sogar, gerade in dieser herausfordernden Zeit, Sportvereinsmitglied zu werden. Sportvereine sind ohne ihre Mitglieder nicht überlebensfähig. Sie sind angewiesen auf das ehrenamtliche Engagement und die Mitgliedsbeiträge, um auch in Zukunft ihren Sport anbieten zu können. Nur so ist möglich, die vielfältige Sportvereinslandschaft im Kreis Herford zu erhalten.
Bitte helfen auch Sie dabei, diese Kampagne erfolgreich in die Öffentlichkeit und damit ins Gespräch zu bringen. Damit stellt der organisierte Sport seine Solidarität und seinen Teamgeist einmal mehr unter Beweis. Das Logo kann unter www.ksb-herford.de kostenlos heruntergeladen werden, um es auf der eigenen (Vereins-) Homepage oder in der E-Mail-Signatur zu verwenden.
Das Logo kann auch ausgedruckt werden und mit eigenem Foto sowie dem Logo für die Kampagne in den persönlichen Social-Media-Netzwerken eingesetzt werden.
Weitere Auskünfte zur Kampagne gibt gerne der Kreissportbund Herford, Ansprechpartner Geschäftsführer Nils Wörmann, unter Telefon 05221 131452 oder per E-Mail unter info@ksb-herford.de.
Die Videobotschaft des KSB-Präsidenten Ulf Dreier zum Auftakt der Kampagne: #TreuBLEIBEN
Teststellen, Arztpraxen, Apotheken: Hier können im Kreis Schnelltests gemacht werden
Presseinfo Kreis Herford - 17. März 2021
Nach der neuen Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit dürfen sich alle Bürger*innen und Bürger einmal pro Woche kostenlos auf das Corona-Virus testen lassen. Die Kosten übernimmt der Bund. Eine Allgemeinverfügung des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) regelt die Umsetzung in NRW: Unter anderem können Ärzte, Apotheken, Rettungs- und Hilfsorganisationen und auch private Testzentren diese Tests anbieten.
Im Kreis Herford werden die Schnelltests in verschiedenen Apotheken, Arztpraxen sowie in Testzentren durchgeführt. Wichtig: Wer sich kostenlos testen lassen will, darf keine Symptome aufweisen.
Personen mit Symptomen werden gebeten, sich zunächst telefonisch an ihre/n behandelnde/n Ärztin/Arzt zu wenden, um die Notwendigkeit einer Testung abzuklären. Viele Praxen haben mittlerweile spezielle Sprechzeiten für die Testungen eingerichtet und sind erster Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Herford.
Derzeit bereits 30 Teststellen im Kreis Herford mit der Genehmigung, Bürgertestungen vornehmen zu können
Derzeit haben bereits insgesamt rund 30 Teststellen und Testzentren im Kreis Herford die Genehmigung, Bürgertestungen vorzunehmen. Weitere Teststellen sind in Planung. Eine Übersicht über die Testzentren, Arztpraxen und Apotheken mit Adresse und Öffnungszeiten, bei denen im Kreis Herford Schnelltests durchgeführt werden können, gibt es auf der Website des Kreises Herford unter www.kreis-herford.de. Dort gibt es auch eine interaktive Karte mit allen wichtigen Informationen, die mit einem einfachen Klick abgerufen werden können. Die Liste und die Karte werden regelmäßig aktualisiert.
Die Bürgermeisterin, die Bürgermeister und der Landrat haben von Beginn an großen Wert darauf gelegt, vor Ort eine gute Struktur zu schaffen. „Durch die gute Kooperation mit den Kommunen, den Wohlfahrtsorganisationen, den Ärztinnen und Ärzten, mit Apotheken sowie weiteren Anbietern ist es uns gelungen, ein kreisweit flächendeckendes Netzwerk an Testmöglichkeiten zu entwickeln, das allen Bürgerinnen und Bürgern im Kreisgebiet ein breites Angebot macht“, so Landrat Jürgen Müller.
Krisenstabsleiter Markus Altenhöner ergänzt: „Wir haben bei uns im Kreis Herford eine Schnelltest-Infrastruktur, die fortlaufend wächst und es uns ermöglicht, täglich viele tausende Tests zu machen. Das ist entscheidend, um Infektionsketten noch besser aufzudecken und zu unterbrechen“.
Aktuelle Testzentren im Kreis Herford:
Herford, Oststraße 23
- täglich von 06:00 bis 20:00 Uhr
- telefonische Befundauskunft: 0571/790-5678
Bünde, Zentrale Notfallpraxis, Viktoriastraße 17
- montags, dienstags und donnerstags von 14:00 bis 17:30 Uhr
- samstags von 09:00 bis 14:00 Uhr
- telefonische Befundauskunft: 0571/790-5678
Löhne, Drive-In-Corona-Testzentrum, Lübbecker Straße 30 (am Festplatz am Freibad)
- täglich von 06:00 bis 21:00 Uhr
- Anmeldung über Website: www.muehlenkreiskliniken.de/testzentrum
Vlotho, DRK-Schnelltestzentrum (in Kooperation mit der Markt-Apotheke), Zollweg 3
nur mit online-Anmeldung über die Marktapotheke oder telefonisch über die Vlotho Marketing GmbH unter 05733 881188
- montags bis freitags von 17:00 bis 19:00 Uhr
- samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr
Vlotho, Markt-Apotheke, Lange Straße 122
nur mit online-Anmeldung oder telefonisch über die Vlotho Marketing GmbH unter 05733 881188
- montags bis samstags von 08:30 Uhr bis 10:00 Uhr
Schnelltestzentren in Löhne und Herford geplant, Vlotho hat bereits geöffnet - Gespräche mit Apothekern laufen
Presseinformation des Kreises Herford - 9. März 2021
Kreis Herford. Neben einem Corona-Schnelltestzentrum in Löhne wird es voraussichtlich auch ein weiteres Schnelltestzentrum in Herford geben. Dazu befindet sich Kreisdirektor und Krisenstabsleiter Markus Altenhöner in intensiven Gesprächen.
In Löhne wird das Schnelltestzentrum als Drive-In auf dem Festplatz am Freibad entstehen. Dort können täglich bis zu 4.000 Testungen durchgeführt werden. Eine Erweiterung auf 6.000 Testungen ist theoretisch denkbar.
In Herford werden zurzeit zwei Teststraßen am Standort Güterbahnhof geplant. Auch hierbei handelt es sich um eine Drive-In-Lösung, bei welcher bis zu 2.500 Test am Tag durchgeführt werden können.
Neben diesen Zentren sind in der Oststraße 21 in Herford etwa 2.000 Tests täglich möglich sowie in der Viktoriastraße 19 in Bünde 200 Test täglich.
Beide geplanten neuen Schnelltest-Zentren werden, wie die bekannten Corona-Test-Zentren in der Oststraße 23 in Herford sowie der Viktoriastraße 19 in Bünde, von den Mühlenkreiskliniken betrieben.
Die Gespräche mit verschiedenen Akteur*innen wird der Kreis auch in den kommenden Tagen fortsetzen, damit den Bürger*innen weitere Testmöglichkeiten eröffnet werden können. Klarheit erhoffen sich alle Akteure durch die Bundestestverordnung und durch Informationen, wie sich das Land NRW zu organisatorischen Fragenstellungen positioniert.
Beteiligt werden sollen auch Apotheken oder niedergelassene Ärzte. Insbesondere für Testzentren sind die etablierten Hilfsorganisationen ein starker Partner: Die Markt-Apotheke in Vlotho hat in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz bereits ein eigenes Testzentrum in Vlotho eröffnet. Auch in anderen Kommunen, insbesondere in Bünde, sind weitere Testeinrichtungen in Planung.
Der Test-Drive-In auf dem Festplatz in Löhne wird vermutlich am Dienstag, 16. März, eröffnet (genauere Infos folgen). Der Drive-In wird anschließend voraussichtlich in der Zeit von 6 bis 21 Uhr geöffnet. In beiden Schnelltest-Zentren sind kostenfreie Schnelltests, kostenfreie PCR-Tests nach einem positiven Selbst- oder Schnelltest sowie kostenpflichtige freiwillige PCR-Tests möglich. Dieses Angebot gilt insbesondere auch für alle Erzieher*innen, Lehrer*innen und alle Mitarbeitenden von Unternehmen für Mitarbeiterscreenings.
Um den Ablauf wesentlich zu beschleunigen, wird für die Testzentren in Herford und Löhne vorab um eine Anmeldung gebeten. Die Anmeldung erfolgt über die Website www.muehlenkreiskliniken.de/testzentrum. Die Seite ist sowohl über Computer als auch über Handy oder Tablet erreichbar. Nach der erfolgreichen Anmeldung bekommen die Nutzer*innen einen QR-Code, der zum Test mitgebracht werden muss - entweder auf dem Handy oder als Ausdruck. So können die Daten abgerufen und die Testzeit deutlich verkürzt werden. Mitzubringen sind zudem Personalausweis oder ein anderes Dokument mit Foto. Sollte keine Anmeldung im Vorfeld möglich sein, ist in Ausnahmefällen ein Test ohne Anmeldung möglich. Die Wartezeit kann sich dadurch aber deutlich verlängern. Für Fußgänger*innen steht eine separate Spur zur Verfügung.
Das Testergebnis eines Schnelltests wird etwa 45 Minuten nach dem Test digital über einen QR-Code zum Download zur Verfügung gestellt. Der mehrsprachige und datierte Befund dient als anerkannte Dokumentation des Corona-Status. Ein PCR-Ergebnis steht in der Regel nach 24 Stunden, in den meisten Fällen aber taggleich digital zur Verfügung. Zusätzlich erfolgt ein postalischer Versand des PCR-Ergebnisses.
Bei Fragen rund um die Anmeldung oder das Ergebnis steht die Hotline 0571 790-5678 von montags bis freitags von 8 bis 21 Uhr und am Wochenende von 9 bis 15 Uhr zur Verfügung. Auch telefonische Befundauskünfte sind möglich.
Hintergrund sind die neusten Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz, nach denen jeder Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche hat. Die Kosten dafür übernimmt der Bund. Getestet werden soll in kommunalen Testzentren. Auch in Arztpraxen sollen zukünftig Tests angeboten werden. Schnelltests sind zudem auch in Schulen, den Kitas und der Wirtschaft geplant. Laut Beschluss stellen die Länder sicher, dass das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schülerinnen und Schüler pro Präsenzwoche mindestens einen kostenlosen Schnelltest erhalten.
Nach dem Test gibt es eine entsprechende Bescheinigung über das Ergebnis. Bei einem positiven Ergebnis muss umgehend vor Ort in einem Testzentrum oder beim Hausarzt ein PCR-Test erfolgen.
Hier können sich Bürger*innen im Kreis Herford derzeit testen lassen
Bisher gibt es im Kreisgebiet die bekannten Teststellen in der Oststraße 23 in Herford (täglich von 6 bis 20 Uhr) und in der Viktoriastraße 19 in Bünde (montags, dienstags und donnerstags von 14 bis 17.30 Uhr, samstags von 9-14 Uhr).
Das DRK-Schnelltestzentrum in Vlotho (in Kooperation mit Apothekern) befindet sich Zollweg 3 in Vlotho. Es ist montags bis freitags von 17 – 19 Uhr und samstags von 9-12 geöffnet. Wer sich dort testen lassen möchte, muss sich online unter www.markt-apotheke-vlotho.de anmelden.
Schnellteststellen in Planung
Der Test-Drive-In auf dem Festplatz in Löhne wird am Montag, 15. März, ab 13 Uhr eröffnet. Der Drive-In wird anschließend voraussichtlich in der Zeit von 6 bis 21 Uhr geöffnet sein. Die Anmeldung erfolgt über die Website www.muehlenkreiskliniken.de/testzentrum.
Anträge auf Einzelfallentscheidung: Nur diese Personen sind anspruchsberechtigt
9. März 2021 - Presseinformation des Kreises Herford
Kreis Herford. Mit dem „Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen COVID-19“ des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat die Landesregierung die Möglichkeiten für sog. Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Coronavirus-Impfverordnung geregelt. Erfasst sind Personen, bei denen nach einer individuellen ärztlichen Beurteilung aufgrund besonderer Umstände ein sehr hohes, hohes oder erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf für den Fall einer Coronainfektion besteht. Die Kreise und kreisfreien Städte haben nun die Möglichkeit, über entsprechende Anträge selbst zu entscheiden. Darüber hat der Kreis Herford bereits ausführlich informiert.
In diesem Zusammenhang stellt der Kreis Herford nochmals ausdrücklich klar, dass Einzelfallentscheidungen nur für diejenigen in Frage kommen, die nicht explizit in der Impfverordnung genannt werden. D.h. der Personenkreis, der in den § 3 Abs. 1 Nr. 2 a – i und § 4 Abs. 1 Nr. 2 a – h Coronavirus-Impfverordnung konkret festgelegt wird (siehe anliegende Tabelle), muss keinen Antrag beim Gesundheitsamt stellen.
Es geht derzeit eine Vielzahl von Anträgen ein, bei denen die Antragssteller gar nicht für eine über die o.a. Fälle hinausgehende Einzelfallentscheidung in Frage kommen. Es handelt sich um mehrere 100 Anträge, die zzt. nicht zeitnah beantwortet werden können. Hierfür wird um Verständnis gebeten. Antragstellende mit einem Anspruch auf die Einzelfallentscheidung erhalten zeitnah eine Rückmeldung und einen Impftermin.
Diese Regeln gelten derzeit:
Grundsätzlich wenden sich Personen mit Vorerkrankungen, die in den §§ 3 und 4 der Coronavirus-Impfverordnung genannt werden, an ihren Hausarzt bzw. behandelnden Arzt. Er wird ein ärztliches Zeugnis über eine Priorisierung ausstellen. Der Arzt bescheinigt die Zugehörigkeit zur Gruppe 2 „Hohe Priorität oder zur Gruppe 3 „Erhöhte Priorität. Die Bescheinigungen müssen nicht an den Kreis Herford gesandt werden, sondern zum Impftermin mitgebracht werden. Ab Ende März sollen dann die Personen der Gruppe 2 mit Vorerkrankungen geimpft werden. Wie die Impfterminvergabe genau stattfinden soll, wird seitens des Landes zeitnah per Erlass vorgegeben. Der Kreis Herford wird dann umgehend informieren.
Der Zeitplan für Impfungen der Gruppe 3 ist noch offen.
Darüber hinaus gibt es sogenannte übergesetzliche Einzelfallentscheidungen. Das bedeutet: Außergewöhnliche Einzelfälle, die aufgrund einer Erkrankung, die nicht explizit bei der Definition der Gruppen 2 und 3 genannt sind, auf eine vorgezogene Impfung angewiesen sind, können direkt beim Kreis Herford einen „Höchstprioritätsantrag“ stellen. Zu diesen Fällen zählen zum Beispiel eine bevorstehende Organtransplantation oder eine unmittelbar anstehende Chemotherapie. Für den Antrag muss kein ärztliches Zeugnis, jedoch alle vorliegenden Befunde eingereicht werden. Wird der Antrag bewilligt, können die betroffenen Personen sofort ein Impfangebot bekommen.
Die Anträge können per Fax an 05221 – 13 17 21 50 oder per Mail an impfzentrum-beschwerdestelle@kreis-herford.de gesendet werden.
Corona Update Kreis Herford, 08.03.: 52 neue Fälle - Inzidenzwert liegt bei 65,1 - Die wichtigsten Änderungen der Corona-Schutzverordnung ab dem 8. März im Überblick
Kreis Herford. Im Kreis Herford sind seit dem Wochenende 52 neue Corona-Fälle hinzugekommen. 7.082 Personen gelten als genesen. Derzeit gibt es kreisweit 318 aktuell bestätigte Fälle. Insgesamt sind 7.539 bestätigte Infektionen bekannt. Der Inzidenzwert liegt bei 65,1.
Bisher gesamt 204 Mutationsfälle im Kreis
Seit dem Wochenende sind 18 weitere Mutationsfälle im Kreis Herford bekannt. Insgesamt haben sich damit seit Anfang Februar 204 Menschen, die ihren Wohnsitz im Kreis Herford haben, mit einer Mutationsvariante des Corona-Virus infiziert.
Die aktuell infizierten Personen verteilen sich auf Herford (65), Spenge (20), Bünde (62), Löhne (43), Vlotho (13, Enger (40), Rödinghausen (13), Hiddenhausen (16) und Kirchlengern (46).
Im Kreis Herford gibt es insgesamt 139 Todesfälle, wobei 119 an Corona und 20 mit Corona gestorben sind.
Situation in den Krankenhäusern
Derzeit werden 25 Patient*innen mit einer COVID-19-Infektion stationär in den Krankenhäusern behandelt (davon 16 mit Wohnsitz im Kreis Herford). Hiervon werden 6 Patient*innen intensivmedizinisch betreut, 4 davon sind beatmungspflichtig. (Anm. Da in den Krankenhäusern des Kreises Herford Patient*innen aus unterschiedlichen Kreisen und Städten der Region behandelt werden, können mitunter die vom Kreis Herford gemeldeten stationären Patientenzahlen von denen der Krankenhäuser abweichen).
Situationen in den Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe
Derzeit gibt es in 12 Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe bestätigte Fälle. Insgesamt sind 25 Bewohner*innen/Patient*innen und 20 Beschäftigte infiziert. 9 weitere Beschäftigte sind (ohne Infektion) in Quarantäne.
Situation an den Schulen und Kindertagesstätten im Kreis Herford
In 10 von insgesamt 129 Kitas im Kreisgebiet sind bestätigte Corona-Fälle bekannt. Hierbei handelt es sich um Infektionen bei 4 Kindern und 6 Infektionen beim Kita-Personal.
In 24 Schulen im Kreisgebiet sind bestätigte Corona-Fälle bekannt. Hierbei handelt es sich um Infektionen bei 32 Schüler*innen und einer Lehrkraft.
Änderungen in der neuen Corona-Schutzverordnung
Kreis Herford. Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird zunächst bis zum 28. März 2021 verlängert und an die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern angepasst. Ein Konzept mit mehreren Öffnungsschritten sorgt für Planungssicherheit und Klarheit für die kommenden Wochen. Danach können weitere Öffnungen bereits am 22. März erfolgen. Die in diesem Rahmen festgelegten Öffnungsschritte orientieren sich grundsätzlich an der landesweiten Inzidenz.
Die wichtigsten Änderungen der Corona-Schutzverordnung ab dem 8. März im Überblick:
Kontaktbeschränkungen
Treffen im öffentlichen Raum sind neben den bisher schon zulässigen Konstellationen nunmehr auch mit höchstens insgesamt fünf Personen aus zwei Hausständen möglich. Kinder bis zu einem Alter von ein-schließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand.
Maskenpflicht
Die Öffnung weiterer Lebensbereiche führt zu einer entsprechenden Ausweitung der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske, unter anderem auf geschlossene Räumlichkeiten in Museen und Kunstaustellungen, auf Präsenz-Bildungsveranstaltungen in geschlossenen Räumen oder bei der Erbringung von körpernahen Handwerks- und Dienstleistungen. Als Grundregel gilt: In geschlossenen Rahmen mit Publikumsverkehr sind höherwertige Masken zu tragen. Im Außenbereich reichen Alltagsmasken.
Handel
Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen ab dem 8. März unter den gleichen Bedingungen öffnen, wie die bereits derzeit geöffneten Geschäfte: Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Kundin bzw. einen Kunden pro zehn Quadratmeter (für Verkaufsflächen oberhalb 800 qm pro zwanzig Quadratmeter) der Verkaufsfläche nicht übersteigen.
Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels dürfen nun Termin-shopping („Click & Meet“) anbieten, unter der Voraussetzung, die An-zahl gleichzeitig anwesender Kundinnen und Kunden auf eine Kundin bzw. einen Kunden pro 40 Quadratmeter zu beschränken. Eine vorherige Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind dabei zwingend notwendig.
Kultur und Freizeitstätten
Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen. Gleiches gilt für den Betrieb von Zoologischen Gärten und Tierparks. Im Außenbereich gibt es keine Vorgabe zu den zulässigen Personen je Quadratmeter.
Sport
Auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist Sport wie bisher alleine zu zweit oder innerhalb des eigenen Hausstandes zulässig und zusätzlich nun mit höchstens fünf Personen aus zwei verschiedenen Hausständen. Auch Gruppen von höchstens 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen dürfen gemeinsam unter freiem Himmel Sport treiben.
Dienstleistungen
Alle körpernahen Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung wieder zulässig. Wenn die Kundin bzw. der Kunde dabei keine Maske tragen kann (z.B. Gesichts-kosmetik), ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis der Kundin bzw. des Kunden und eine regelmäßige Testung der Beschäftigten erforderlich.
Musik- und Kunstschulen
Der Unterricht in Musik- und Kunstschulen in Präsenzform ist für Gruppen von höchstens fünf Schülerinnen und Schülern wieder zulässig.
Bund-Länder-Beschluss: Öffnungsperspektive in fünf Schritten
Bund und Länder haben sich auf fünf Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie geeinigt. Diese sollen in den Ländern teils in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehen greifen.
Öffnungsschritt 1 – Schulen, Kitas, Friseure
Der erste Öffnungsschritt ist bereits zum 1. März erfolgt. Angesichts sinkender Infektionszahlen konnten Bereiche der Schule und der Kinderbetreuung wieder öffnen. Auch Friseurbetriebe haben bundesweit unter Hygieneauflagen wieder geöffnet. Außerdem gibt es einzelne weitere Öffnungen in den Ländern.
Öffnungsschritt 2 – Buchhandlungen und körpernahe Dienstleistungen
Der zweite Öffnungsschritt ist ab dem 8. März vorgesehen. Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte werden dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung der Anzahl von Kunden wieder öffnen. Vorgesehen sind eine Kundin oder ein Kunde pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und ein weiterer für jede weiteren 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Ebenfalls ab 8. März können die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. Für Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann (etwa Kosmetik oder Rasur), sind ein tagesaktueller negativer Covid-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden sowie ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung.
Öffnungsschritt 3 – Einzelhandel, Museen, Außensport
Ein dritter Öffnungsschritt ist in den Ländern ab dem 8. März abhängig vom Infektionsgeschehen möglich.
Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
- Öffnung des Einzelhandels. Dabei ist die Zahl der Kunden im Geschäft begrenzt – auf eine Kundin oder einen Kunden pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmeter.
- Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten
- kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen von maximal zehn Personen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen
Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
- Einzelhandel kann mit Terminshopping-Angeboten öffnen („click and meet“): eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche mit Terminbuchung für einen begrenzten Zeitraum
- Museen, Galerien, zoologische/botanische Gärten und Gedenkstätten mit Terminbuchung
- Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren – im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen
Dabei ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.
Öffnungsschritt 4 – Außengastronomie, Theater, Sport
Der vierte Öffnungsschritt ist abhängig vom Infektionsgeschehen und kann erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.
Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
- Öffnung der Außengastronomie
- Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
- kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich
Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
- Öffnung der Außengastronomie mit Terminbuchung. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein tagesaktueller negativer Schnell- oder Selbsttest erforderlich
- Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest
- kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest
Dabei ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.
Öffnungsschritt 5 -Freizeitveranstaltungen, Einzelhandel, Sport
Der fünfte Öffnungsschritt kann – wiederum in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen – erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem vierten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.
Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
- Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Freien
- Kontaktsport in Innenräumen
Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
- Öffnung des Einzelhandels. Dabei ist die Zahl der Kunden im Geschäft begrenzt – auf eine Kundin oder einen Kunden pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmeter.
- kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich (ohne Covid-19-Test)
Dabei ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.
So geht es weiter
Über die Perspektiven für weitere Bereiche wie Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels wollen Bund und Länder bei ihrer nächsten Sitzung vorausichtlich am 24. März beraten. Dabei soll die angelaufene Teststrategie, das Impfen, die Verbreitung von Virusmutanten und andere Einflussfaktoren berücksichtigt werden.
Impfungen im Kreis Herford: Einzelfallentscheidungen geregelt - So ist das weitere Vorgehen im März
4. März 2021 - Presseinformation des Kreises Herford
Mit dem „Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen COVID-19“ des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat die Landesregierung Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Coronavirus-Impfverordnung geregelt. Somit sind nun Einzelfallentscheidungen zur vorzeitigen Impfung von Menschen mit Vorerkrankungen möglich, die sich in der Impfverordnung nicht wiederfinden. Der Kreis Herford hat nun die Möglichkeit, über entsprechende Anträge selbst zu entscheiden.
Landrat Jürgen Müller hat bereits vor einigen Wochen eine solche Regelung seitens des Ministeriums gefordert, denn in dieser Zeit sind bereits über 150 Anfragen bezüglich priorisierter Impfungen beim Kreis-Gesundheitsamt eingegangen. Die nun festgelegten Regelungen sehen wie folgt aus:
Grundsätzlich wenden sich Personen mit Vorerkrankungen an ihren Hausarzt bzw. behandelnden Arzt. Er wird ein ärztliches Zeugnis über eine Priorisierung ausstellen. Der Arzt bescheinigt die Zugehörigkeit zur Gruppe 2 „Hohe Priorität“ oder zur Gruppe 3 „Erhöhte Priorität“. Auch die Informationen zur Terminvergabe erhalten Personen mit Vorerkrankungen bei ihrem Hausarzt.
Personen mit seltenen Vorerkrankungen - also Vorerkrankungen, die nicht in der Corona-Impfverordnung aufgeführt sind und somit nicht explizit bei der Definition der Gruppen 2 und 3 genannt sind - und Personen mit einem sehr hohen bzw. hohen Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf einer Infektion mit SARS-CoV-2 haben die Möglichkeit, beim Kreis einen Antrag auf Impfung mit hoher Priorität zu stellen. Dieser zielt auf die Zuordnung in die Impfgruppe 2 bzw. 3 ab. Zuvor muss jedoch der Hausarzt oder behandelnde Arzt diesen Personen eine ärztliche Bescheinigung ausstellen, um die Einstufung in eine Priorisierungsgruppe zu erklären. Der Antrag kann beim Gesundheitsamt des Kreises Herford gestellt werden.
Darüber hinaus gibt es sogenannte übergesetzliche Einzelfallentscheidungen. Das bedeutet: Außergewöhnliche Einzelfälle, die aufgrund einer Erkrankung, die nicht explizit bei der Definition der Gruppen 2 und 3 genannt ist, auf eine vorgezogene Impfung angewiesen sind, können direkt beim Kreis Herford einen „Höchstprioritätsantrag“ stellen. Zu diesen Fällen zählen zum Beispiel eine bevorstehende Organtransplantation oder eine unmittelbar anstehende Chemotherapie. Für den Antrag muss kein ärztliches Zeugnis, jedoch alle vorliegenden Befunde eingereicht werden. Wird der Antrag bewilligt, können die betroffenen Personen sofort ein Impfangebot bekommen.
Die Anträge können per Fax an 05221 13 17 21 50 oder per Mail an impfzentrum-beschwerdestelle@kreis-herford.de gesendet werden.
Weitere Regelungen zur Durchführung der Impfungen: So geht es im März weiter
Seit Anfang dieser Woche liegen dem Kreis weitere Regelungen des Gesundheitsministeriums zur Durchführung der Impfungen vor. Die Personen mit einem ärztlichen Zeugnis bzw. mit einem Bescheid des Gesundheitsamtes haben die Möglichkeit, entsprechend des vom MAGS festgelegten Impfplans geimpft zu werden. Nach Abschluss der laufenden Impfungen der Gruppe mit höchster Priorität folgen nur die Gruppen 2 (Hohe Priorität) und 3 (Erhöhte Priorität).
Wer zu den Gruppen 2 und 3 gehört, ist durch die Coronavirus-Impfverordnung definiert (siehe Tabelle unten). Ab dem 08. März können Berufsgruppen der Gruppe 2 geimpft werden. Die Arbeitgeber der relevanten Berufsgruppen können hierfür eine Arbeitgeberbescheinigung ausstellen. Informationen zum Ablauf der Terminvergabe bei den relevanten Berufsgruppen gibt der Kreis Herford zeitnah bekannt. Nach aktuellen Planungen soll diese Personengruppe vorrangig mit dem Impfstoff der Firma AstraZeneca geimpft werden – insofern die Personen nicht älter als 65 Jahre sind.
Ab Ende März sollen dann die Personen der Gruppe 2 mit Vorerkrankungen - wie z.B. schwerer Diabetes - geimpft werden. Den Nachweis einer Vorerkrankung kann der Hausarzt mittels ärztlichen Zeugnisses bescheinigen.
Ab Mai 2021 sollen dann Personen über 70 Jahren ein Impfangebot gemacht werden. Hierzu werden die Kommunen die Personengruppe über die Terminvergabe informieren.
Der Zeitplan für Impfungen der Gruppe 3 ist noch offen. Die in der Tabelle aufgeführten Berufsgruppen der Gruppe 3 wenden sich an ihren Arbeitgeber. Personen über 60 Jahre werden postalisch von den Kommunen informiert.
Corona-Update Kreis Herford vom 22. Februar 2021
34 neue Fälle – Inzidenzwert liegt bei 57,1 – Neue Mutationsfälle
Kreis Herford. Im Kreis Herford sind seit dem Wochenende 34 neue Corona-Fälle hinzugekommen. 6.851 Personen gelten als genesen. Derzeit gibt es kreisweit 233 aktuell bestätigte Fälle. Insgesamt sind 7.218 bestätigte Infektionen bekannt. Der Inzidenzwert liegt bei 57,1.
Die aktuell infizierten Personen verteilen sich auf Herford (52), Spenge (26), Bünde (42), Löhne (17), Vlotho (9), Enger (37), Rödinghausen (17), Hiddenhausen (6) und Kirchlengern (27).
Im Kreis Herford gibt es insgesamt 134 Todesfälle, wobei 117 an Corona und 17 mit Corona gestorben sind.
Weitere Mutationsfälle im Kreisgebiet
Es gibt seit dem Wochenende 17 weitere bestätigte Mutationsfälle im Kreis Herford, damit steigt die Gesamtzahl der Mutationsfälle auf 43. Die Zahl bezieht sich auf Personen, die ihren Wohnsitz im Kreis Herford haben.
Die 17 neuen Fälle stehen im Zusammenhang mit Infektionen in einer Wohneinrichtung des Wittekindhofes in Enger. Dort wurden am Wochenende 14 Bewohner*innen und drei Mitarbeitende mit nachgewiesener britischer Mutation des Coronavirus bekannt. Alle 24 Bewohner*innen des Hauses befinden sich in der Einrichtung in Quarantäne. Alle Kontaktpersonen wurden kontaktiert.
Situation in den Krankenhäusern im Kreis Herford
Derzeit werden 22 Patient*innen aus dem Kreis Herford mit einer COVID-19-Infektion stationär in den Krankenhäusern im Kreis Herford behandelt. Hiervon werden 6 Patient*innen intensivmedizinisch betreut, 6 davon sind beatmungspflichtig. (Anm. Da in den Krankenhäusern des Kreises Herford Patient*innen aus unterschiedlichen Kreisen und Städten der Region behandelt werden, können mitunter die vom Kreis Herford gemeldeten stationären Patientenzahlen von denen der Krankenhäuser abweichen).
Situationen in den Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe
Derzeit gibt es in 12 Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe bestätigte Fälle. Insgesamt sind 20 Bewohner*innen/Patient*innen und 11 Beschäftigte infiziert. 8 weitere Beschäftigte sind (ohne Infektion) in Quarantäne.
Situation an den Kindertagesstätten im Kreis Herford
In 6 von insgesamt 129 Kitas im Kreisgebiet sind bestätigte Corona-Fälle bekannt. Hierbei handelt es sich um Infektionen bei 7 Kindern und 6 Infektionen beim Kita-Personal.
Die wichtigsten Neuerungen aus der aktuellen Corona-Schutzverordnung und der Corona-Betreuungsverordnung
Bis zunächst zum 07.03.2021 gilt lt. Corona-Schutzverordnung
Kein Mindestabstand bei ehrenamtlichen oder kommunalen Fahrdiensten zum Beispiel zu Impfzentren.
Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske bei der Benutzung kommunaler/ ehrenamtlicher Fahrdienste/ Friseurdienstleistungen/ bei zulässigen Präsenz-Bildungsangeboten und Prüfungen.
Hinweis: Bitte beachten: Masken mit Auslassventil sind keine medizinischen Masken.
Erlaubt ist der Präsenzunterricht im Primarbereich, im letzten Ausbildungsjahr und bei nicht-mehrjährigen Ausbildungen im letzten Ausbildungsabschnitt vor der Abschluss- oder der Laufbahnprüfung.
Bei Präsensunterrichtsveranstaltungen sind möglichst große Räumlichkeiten sowie die Möglichkeit von Hybrid- und Wechselunterricht soweit wie möglich zu nutzen.
Der Präsenzunterricht ist außerdem auch erlaubt als Einzelunterricht außerhalb geschlossener Räume/ für Abschlussklassen im zweiten Bildungsweg/ bei Abschlussklassen zur Vorbereitung des Berufsabschlusses/ in schulnahen Bildungsangeboten in Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE)/ musikalischer Einzelunterricht für Kinder bis zum Eintritt in weiterführende Schulen oder als feste Gruppe, wenn dies integraler Bestandteil der Tagesbetreuung ist.
Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist erlaubt. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Erlaubt bleibt Sport bei schulischen und berufsbezogenen Prüfungen sowie bei Übungs- und Leistungsnachweisen. Erlaubt ist auch das Training der offiziell gelisteten Sportler*innen der Bundes- und Landeskader in den olympischen, paralympischen, deaflympischen und nicht-olympischen Sportarten an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten, Landesleistungsstützpunkten und an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren.
Freizeitstätten für den Trainingsbetrieb nach § 9 Abs. 4 dürfen unter bestimmten Voraussetzung geöffnet bleiben.
Einzelhandelsgeschäfte dürfen auch Gemüsepflanzen und Saatgut verkaufen. Baumärkte dürfen für den Verkauf von Waren nach Abs. 1 Nr. 7 öffnen.
Ab 1. März 2021 dürfen - nach vorheriger Reservierung - Friseurdienstleistungen und Leistungen der nichtmedizinischen Fußpflege angeboten werden.
Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien der kommunalen Selbstverwaltung sind erlaubt.
Soweit die 7-Tagesinzidenz dauerhaft und signifikant über 50 liegt, prüfen die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte weitere Maßnahmen im Einvernehmen mit dem MAGS.
Bis zunächst zum 07.03.2021 gilt lt. Corona-Betreuungsverordnung
Soweit Schüler*innen Neuerungen bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden. Es gilt keine Maskenpflicht innerhalb derselben Bezugsgruppen in anderen Räumen, insbesondere in Schulmensen.
Präsenzunterricht ist erlaubt für die Primarstufe, die Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und der Förderschulen sowie die entsprechenden Semester im Bildungsgang Realschule des Weiterbildungskollegs, die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, des beruflichen Gymnasiums und der Bildungsgänge des Weiterbildungskollegs.
Schlittenfahren und Corona - Was gilt es zu beachten?
Es liegt Schnee, es ist Winter, es herrscht Lockdown. Aber es ist auch der erste richtige Schnee seit Langem – Familien mit Kindern freuen sich auf Spaß im Schnee. Problematisch wird es dann, wenn besonders viele Menschen gleichzeitig diese Idee haben. Denn auch beim Rodeln gilt es, die Corona-Regeln zu beachten. Generell ist Sport und Bewegung an der frischen Luft erlaubt. Das Ordnungsamt bittet aber darum, vielbesuchte Hügel zu meiden. Auch die verschärften Kontaktbeschränkungen sind weiterhin zu beachten. Ein Hausstand mit einer weiteren Person ist erlaubt.
Bereits beim ersten Schneefall im Januar war der Ansturm von Rodlern und Spaziergängern auf Vlothos Bergen und Hügeln groß - zum Leidwesen mancher Anwohne*innen und Landwirt*innen, weil auch Zufahrten zugeparkt sowie geschützte Pflanzen zertreten, Zäune sowie Aussaaten beschädigt wurden.
Das Ordnungsamt weist daher deutlich daraufhin, dass das Schlittenfahren auf fremden Grundstücken ohne Erlaubnis sowie in Naturschutzgebieten untersagt ist.
Angesichts der weiterhin anhaltenden winterlichen Verhältnisse wird das Ordnungsamt gemeinsam mit der Polizei kontrollieren, ob die Kontaktbeschränkungen der Coronaschutzverordnung eingehalten und keine Zufahrten zugeparkt werden. Verstöße können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Dazu muss es aber nicht kommen, wenn sich alle an die Regeln halten.
Ordnungsamt kündigt Kontrollen an
Neben den bislang weiterhin gültigen Regelungen ist die gravierendste Änderung der gültigen Coronaschutzverordnung die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (sog. OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 sowie FFP2).
Sie gilt in allen Geschäften die geöffnet haben dürfen und ebenso auf Wochenmärkten sowie in Tankstellen, Banken, Poststellen und Arztpraxen. In öffentlichen Verkehrsmitteln einschließlich Bahnhöfen und Haltestellen besteht diese Pflicht ebenfalls. Während Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung muss - auch am Sitzplatz - eine medizinische Maske getragen werden.
Das Ordnungsamt der Stadt Vlotho wird in den nächsten Wochen kontrollieren, ob die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken eingehalten wird. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldbußen.
Ordnungsamtsleiterin Martina Lübkemann: "Indem Sie sich an die geltenden Vorgaben zum Tragen einer medizinischen Maske halten, können Sie aktiv dazu beitragen, eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern und sich selbst bestmöglich schützen."
Alle Regeln, den genauen Wortlaut der Coronaschutzverordnung und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter www.land.nrw/corona.
Das Ordnungsamt der Stadt Vlotho beantwortet Ihnen aber auch gerne Ihre Fragen unter den Telefonnummern 05733 924 – 124, - 127 und -126.
Was sind „medizinische Masken“ und wie erkennt man sie?
Als medizinische Masken gelten OP-Masken, FFP2/FFP3-Masken (ohne Ventil) und vergleichbare Masken, wie Corona-Pandemie-Atemschutz-Masken (CPA-Masken, z.B. KN95/N95). Eine OP-Maske kennt man vom Arzt- oder Krankenhausbesuch. Sie besteht aus Kunststoffen, ist rechteckig mit Faltenwurf und meist grün oder blau. Mit einer Zulassung nach DIN EN 14683 gilt die OP-Maske als medizinische Gesichtsmaske und ist damit zulässig. Eine FFP2-Maske (hergestellt nach DIN EN 149) besteht meistens aus mehrlagigem weißen Vlies und wird schnabelförmig aufgesetzt.
OP-Masken und FFP2-Masken haben als Medizinprodukte bzw. als persönliche Schutzausrüstung ein spezielles gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren durchlaufen, bevor sie in Europa auf den Markt gebracht werden dürfen. Sie alle haben daher eine Angabe des Herstellers, eine eindeutige Kennzeichnung des Modells sowie eine CE-Kennzeichnung aufgedruckt, womit der Hersteller die Einhaltung dieser europäischen Sicherheitsvorschriften erklärt. Bei den OP-Masken sind die Angaben auf der Verpackung und nicht auf der Maske selbst zu finden. Auch andersfarbige Masken (z.B. schwarz oder rosa) dürfen, wenn sie diese Merkmale erfüllen, weiterhin getragen werden.
Aktuelle Informationen der Stadtbücherei Vlotho
Die Stadtbücherei bleibt aufgrund der geltenden Corona-Regeln und den beschlossenen Beschränkungen weiterhin geschlossen.
Ab 2. Februar 2021 ist eine kontaktlose Ausleihe und Rückgabe der Medien nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Da ein Aufenthalt in der Stadtbücherei momentan nicht möglich ist, stellt die Stadtbücherei Vlotho ihren Leserinnen und Lesern ein Medienpaket von maximal 10 Titeln nach individuellen Wünschen aus dem Büchereibestand zur Abholung im Vorraum der Stadtbücherei zu einem vereinbarten Termin zusammen.
Wünsche und Fragen werden gerne telefonisch unter 05733 95123 oder per E-Mail unter bücherei@vlotho.de am 28. Januar 2021 von 15.00 – 18.00 Uhr und am 29. Januar 2021 von 9.00 – 12.00 Uhr und ab 2. Februar 2021 zu den neuen Öffnungszeiten entgegen genommen. Da es keinen Online-Katalog gibt und es nicht ersichtlich ist, welche Medien verfügbar bzw. entliehen sind, wird gerne nach persönlichen Wünschen recherchiert.
Und so geht es weiter:
- Bei der Medienbestellung wird ein Abholtermin genannt.
- Bei Abholung bitte pünktlich sein und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Sollte der Termin nicht wahrgenommen werden können, wird um Rückmeldung gebeten, um ihn anderweitig vergeben zu können.
- Medien, die nicht abgeholt wurden, werden wieder in den Büchereibestand einsortiert.
Zurückgegebene Medien kommen weiterhin mindestens 48 Stunden in Quarantäne und sind nicht wieder sofort zur Ausleihe verfügbar.
Die neuen Öffnungszeiten der Stadtbücherei Vlotho ab 2021 sind:
Dienstag: | 10 Uhr bis 13 Uhr |
15 Uhr bis 18 Uhr | |
Mittwoch: | 12 Uhr bis 15 Uhr |
Donnerstag: | 16 Uhr bis 19 Uhr |
Freitag: | 09 Uhr bis 12 Uhr |
1. Samstag im Monat: | 10 Uhr bis 13 Uhr |
In diesen Zeiten werden auch die Abholtermine vergeben.
Das Büchereiteam freut sich, allen Leserinnen und Lesern diesen kleinen Service anbieten zu können. „Machen Sie regen Gebrauch davon“, so das Bücherei-Team.
Corona-Maßnahmen: Worauf sich Bund und Länder verständigt haben
Die Vorschläge des Bundes umfassen 15 Punkte: Was die Kanzlerin bei ihrer Videokonferenz mit den Länderchefs an diesem Dienstag beschlossen hat.
Wegen der hohen Corona-Infektionszahlen wird in Deutschland der Lockdown bis Mitte Februar verlängert. Auf zehn Seiten werden 15 Punkte aufgelistet. Unter anderem sollen Schulen und Kitas geschlossen bleiben, das Tragen von medizinischen Masken im öffentlichem Nah- und Fernverkehr wird zur Pflicht.
Lesen Sie hier den Beschluss im Wortlaut:
Veranstaltungen in Vlotho bis Mitte April abgesagt
Mitteilung von Bürgermeister Rocco Wilken:
Veranstaltungen in Vlotho bis zum 15. April 2021 abgesagt
Sehr geehrte Damen und Herren,
die aktuelle Corona-Situation ist für uns alle eine Belastungsprobe.
Die Verwaltung ist im Krisenmodus und durch die Bewältigung der damit verbunden Aufgaben stark gefordert. Wir kommen hinter der Vielzahl der fast täglichen Änderungen von Verordnungen und Verfügung kaum hinterher, geschweige denn, dass sich eine Routine einstellt. Viele Mitarbeiter*innen sind seit Wochen unablässig mit der Umsetzung des Ortsrechts, der Nachhaltung, Nachverfolgung und Überprüfung der Regelungen beschäftigt.
Für die Bürger*innen gehen die Beschränkungen und Regelung mit großen Entbehrungen einher, die zum Teil mit existentiellen Sorgen und Ängsten verbunden sind.
Trotz der Vielzahl an Maßnahmen hat sich an den hohen Infektionszahlen seit dem zweiten Lockdown am 02.11.2020 nichts an der dramatischen Lage geändert. Wir beobachten jeden Tag die Inzidenzwerte mit der Hoffnung, dass diese nicht über 200 steigen und wir keine schärferen Maßnahmen ergreifen müssen.
Mit der hohen Verantwortung, eine Vorbildfunktion gegenüber unseren Bürger*innen einzunehmen, der enormen Arbeitsbelastung der Verwaltungsmitarbeiter*innen durch die Krisenbewältigung, aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit und der daraus gewonnen Erkenntnisse, haben wir uns entschlossen, keine analogen Veranstaltungen in öffentlichen Gebäuden der Stadt Vlotho, auf städtischen Wegen und Plätzen bis zum 15.04.2021 zu genehmigen und durchführen zu lassen.
Dieser Entscheidung ist eine Abwägung mit den betroffenen Fachdiensten vorausgegangen.
Aus unserer Sicht ist das Ausrufen möglicher Veranstaltungen bis dahin ein völlig falsches Signal für die Bürger*innen und bringt uns in eine Rechtfertigungslage gegenüber den Menschen, die sich mit hoher Verantwortung, Disziplin und Solidarität der Krisenbewältigung stellen.
Wir gehen davon aus, dass Sie als Veranstalter aufgrund der Erkenntnisse des vergangenen Jahres keine rechtsverbindlichen Verträge eingegangen sind und hoffen auf Ihr Verständnis.
Märkte, wie der Wochenmarkt dürfen stattfinden. Der Abendmarkt muss weiterhin aussetzen. Möglich wäre es, laut Vlotho Marketing, einen Abendmarkt nur mit Verkaufsständen, ohne Essen und Trinken und ohne Unterhaltung stattfinden zu lassen.
Der Brückenmarkt fällt in diesem Jahr aus. Die erforderlichen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen wären hier selbst bei einer Lockerung der aktuellen Vorschriften kaum kontrollier- und umsetzbar.
Unser Kulturbüro wird kurzfristig ein kleines Programm vorstellen, es sind einzelne digitale Veranstaltungen geplant. "Wenn die Temperaturen es Mitte April zulassen", so plant die Kulturbeauftragte Katharina Vorderbrügge, "werden wir wieder einiges im Freien anbieten."
Corona-Regeln im Kreis Herford: Was gilt und was gilt nicht? (Stand 14.01.2021)
Kontaktbeschränkungen
Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens sollen Kontakte möglichst eingeschränkt werden.
Ein Treffen ist daher nur noch mit einem Hausstand und einer weiteren Person möglich.
Ausnahmen sind u.a.
- Eine Begleitung von zu betreuenden Kindern des eigenen Hausstandes
- Begleitung und die Beaufsichtigung von minderjährigen und unterstützungsbedürftigen Personen sowie die Wahrnehmung von Umgangsrechten
- Auch zwischen nahen Angehörigen bei Beerdigungen und standesamtlichen Trauungen ist eine Unterschreitung des Mindestabstandes zulässig.
- Partys und vergleichbare Feiern sind hingegen generell untersagt. Gleiches gilt für den Alkoholkonsum im öffentlichen Raum.
Aufgrund der neuen Corona-Regionalverordnung des Landes NRW gilt für die Bürger*innen einzelner Städte und Kreise in NRW ein eingeschränkter Bewegungsradius von 15 Kilometern. Diese Regelung gilt u.a. auch für den Nachbarkreis Minden-Lübbecke, nicht jedoch für den Kreis Herford. Trotzdem können Bürger*innen des Kreises Herford von der neuen Regelung betroffen sein. Denn der Kreis Minden-Lübbecke darf vonPersonen ohne dortigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nur aufgesucht werden, soweit dabei ein Umkreis von 15 Kilometern Luftlinie ab der Grenze des eigenen Heimatorts (politische Gemeinde) nicht überschritten wird. Ausnahmen sind:
- berufliche, dienstliche oder ehrenamtliche Tätigkeit
- Schule und Kita
- Besuch von Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
- der Besuch enger Familienmitglieder und Lebensgefährten
- Pflege und Betreuung
- Inanspruchnahme medizinischer Dienstleistungen
Mund-Nasen-Bedeckung:
Eine Alltagsmaske ist unter anderem zu tragen
- in geschlossenen Räumen im öffentlichen Raum, wenn dort Besucherverkehr herrscht sowie auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich.
- am Arbeitsplatz, sofern ein Abstand von anderthalb Metern zu weiteren Personen nicht sicher eingehalten werden kann
- in Bussen, Zügen des Nah- und Fernverkehrs und Taxen
- in Krankenhäusern und Pflegeheimen,
- in Schulgebäuden und auf dem Gelände von Schulen – ab Klassenstufe 5 auch im Unterrichtsraum – sowie auf Spielplätzen (gilt Kinder ab dem Grundschulalter und ihre Eltern)
- bei erlaubten sogenannten „körpernahen Dienstleistungen“
-> Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder im Vorschulalter, im Einsatz befindliche Sicherheitskräfte, Feuerwehrleute und Personal der Rettungsdienste sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Alltagsmaske tragen können (Attest notwendig).
Schule:
Ab dem 13.01 muss in allen Schulformen und –stufen ein Wechsel in den Distanzunterricht erfolgen. Für die Klassen 1 bis 6 wird ein Betreuungsangebot gemacht, es findet jedoch kein regulärer Unterricht statt Die Schüler*innen nehmen in der Schule am Distanzunterricht ihrer Lerngruppe statt. Es gilt jedoch der Appell, dass die Kinder möglichst zuhause betreut werden. Bei Schüler*innen mit besonderem sonderpädagogischem Förderbedarf ist das Betreuungsangebot auf weitere Altersgruppen auszuweiten, wenn dies in Abstimmung mit den Eltern erforderlich ist.
Kindertagesbetreuung:
Kindertageseinrichtungen bleiben grundsätzlich geöffnet, es findet jedoch ein eingeschränkter Pandemiebetrieb statt. In den Einrichtungen ist eine Gruppentrennung – auch in den Randstunden – umzusetzen
Der Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtungen landesweit für jedes Kind um 10 Wochenstunden eingeschränkt. Höhere Betreuungsumfänge sind der jeweiligen Einrichtung überlassen.
In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder grundsätzlich im vollen zeitlichen Umfang der Betreuungsverträge.
Kultur, Freizeit und Sport
Angebote und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen, müssen eingestellt bzw. geschlossen werden. Dazu gehören unter anderem:
- Theater, Opern- und Konzerthäuser, Kinos (außer: Autokinos), Museen
- Zoos, Tierparks, Schwimmbäder, Thermen, Sonnenstudios
- Spielhallen und Spielbanken
- Clubs und Diskotheken, Bordellbetriebe
- Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen, Skilifte (in NRW)
Gemeinsamer Sport, Sportfeste und andere Sportveranstaltungen sind im Amateur- und Freizeitbereich untersagt. Fitnessstudios sowie öffentliche und private Sportanlagen (auch: Tennis- und Golfplätze) müssen geschlossen bleiben.
Veranstaltungen:
Messen und Ausstellungen sind untersagt. Veranstaltungen und Versammlungen sind ganz überwiegend nicht möglich.
Einzelhandel:
Zulässig bleibt der Betrieb von
- Einrichtungen für Lebensmittel sowie Getränkemärkten,
- Wochenmärkten mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs
- Apotheken, Reformhäusern, Sanitätshäusern, Babyfachmärkten und Drogerien,
- Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Kiosken und Zeitungsverkaufsstellen
- Verkaufsstellen für Schnittblumen und Topfpflanzen von geringer Haltbarkeit,
- Futtermittelmärkten und Tierbedarfsmärkten,
- Bau- und Gartenbaumärkten, Baustoffhandelsgeschäfte nur zur Versorgung von Gewerbetreibenden, Handwerkern sowie Land- und Forstwirten
- Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden.
- sowie die Abgabe von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen
Alle anderen Einzelhandelsbetriebe müssen schließen. Zulässig ist jedoch der Versandhandel, die Auslieferung bestellter Waren sowie die Abholung bestellter Waren durch Kunden, wenn diese kontaktfrei und unter Beachtung von Infektionsschutzmaßnahmen erfolgen kann.
Gastronomie:
Restaurants, Cafés, Imbisse, Kneipen und andere gastronomische Einrichtungen müssen geschlossen bleiben. Ein Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken ist zulässig, allerdings muss beim Verzehr ein Abstand von mindestens 50 Metern zur Verkaufsstelle eingehalten werden. Der Verkauf von Alkoholika zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist untersagt.
Betriebskantinen und Mensen dürfen dann ausnahmsweise geöffnet bleiben, wenn sonst die Arbeitsabläufe bzw. ein nach der Verordnung noch zulässiger Bildungsbetrieb nicht aufrecht-erhalten werden könnte.
Dienst- und Handwerksleistungen:
Handwerksbetriebe und für den Alltag wichtige Dienstleister (zum Beispiel Reinigungen, Waschsalons, Auto- und Fahrradwerkstätten) können weiterhin ihren Tätigkeiten nachgehen.
Dazu zählen: Dienst- und Handwerksleistungen im Gesundheitswesen, medizinische Fußpflege, Taxifahrten. Auch die Ärzteschaft, Heilpraktiker und ambulante Pflegedienste können ihrer Arbeit weiterhin nachgehen.
Dienst- und Handwerksleistungen, die nicht auf Distanz von mindestens anderthalb Metern angeboten werden können, sind untersagt.
Dazu zählen: Massage, Tätowierung, Kosmetik, Maniküre, Friseurleistungen
Reisen und private Besuche, die nicht zwingend notwendig sind, sollten verschoben oder abgesagt werden. Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind daher untersagt, wenn sie nicht aus medizinischen, pflegerischen oder sozial-ethischen Gründen dringend erforderlich sind. Auch Busreisen sind zu touristischen Zwecken verboten.
Fahrschulen:
Der Betrieb von Fahrschulen für berufsbezogene Ausbildungen ist erlaubt. Darüber hinaus darf die praktische Ausbildung fortgesetzt werden, wenn bereits die Hälfte der Pflichtstunden absolviert wurde.
Im Fahrzeug ist von Fahrlehrer*innen, Fahrschüler*innen sowie den Prüfungspersonen – soweit gesundheitlich und unter Sicherheitsaspekten vertretbar – mindestens eine FFP2-Maske zu tragen.
Corona-Update Kreis Herford
Corona Update Kreis Herford, 11.01.: 34 neue Corona-Fälle - Befristete Allgemeinverfügung mit dem heutigen Tag geendet - Aktueller Stand in der ZUE
Kreis Herford. Im Kreis Herford sind seit gestern 34 neue Corona-Fälle hinzugekommen. 5.154 Personen gelten als genesen. Derzeit gibt es kreisweit 768 aktuell bestätigte Fälle. Insgesamt sind 6.002 bestätigte Infektionen bekannt. Der Inzidenzwert liegt bei 186.
Die aktuell infizierten Personen verteilen sich auf Herford (269) Spenge (50), Bünde (108), Löhne (140), Vlotho (36), Enger (38), Rödinghausen (44), Hiddenhausen (59) und Kirchlengern (24).
Situation in den Krankenhäusern und Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe
Derzeit werden 66 Patient*innen mit einer COVID-19-Infektion (davon 59 aus dem Kreis Herford) stationär in den Krankenhäusern im Kreis Herford behandelt. Hiervon werden 15 Patient*innen intensivmedizinisch betreut, 12 davon sind beatmungspflichtig. (Anm. Da in den Krankenhäusern des Kreises Herford Patient*innen aus unterschiedlichen Kreisen und Städten der Region behandelt werden, können mitunter die vom Kreis Herford gemeldeten stationären Patientenzahlen von denen der Krankenhäuser abweichen).
Dass die Lage nach wie vor sehr ernst ist, zeigt das Infektionsgeschehen in den Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe. Derzeit gibt es in 22 Einrichtungen bestätigte Fälle. Insgesamt sind 107 Bewohner*innen/Patient*innen und 40 Beschäftigte infiziert. 29 weitere Beschäftigte sind (ohne Infektion) in Quarantäne.
9 der Infizierten werden von ambulanten Diensten gepflegt, 2 leben in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Die anderen Infizierten leben in den Alten- und Pflegeheimen. In 5 der insgesamt 15 betroffenen Alten- und Pflegeheime leben etwas mehr als 87 Prozent der Infizierten.
„Weit über 90 infizierte Bewohner*innen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen stellen leider einen Höchststand dar – das zeigt uns, wie stark das Virus sich ausgebreitet hat. Für die älteren Menschen stellt es eine besondere Gefahr da, weshalb wir die Situation sehr genau beobachten. Unser Gesundheitsamt ist mit jeder betroffenen Einrichtung in einem engem Austausch“, so Landrat Jürgen Müller.
Befristete Allgemeinverfügung mit dem heutigen Tag geendet
Die befristete Allgemeinverfügung für den Kreis Herford hat mit dem heutigen Tag geendet. Damit gelten zuvor beschlossene Maßnahmen wie die Ausgangssperre oder eine Maskenpflicht in Fahrzeugen und am Arbeitsplatz zunächst nicht mehr. „Der befürchtete starke Anstieg der Fallzahlen nach den Feiertagen und dem Jahreswechsel konnte bei uns – auch im Vergleich mit anderen Kreisen in NRW - etwas gebremst werden“, erklärt Krisenstabsleiter Markus Altenhöner. Sobald die 7-Tage-Inzidenz wieder über 200 steigt, werden die Bürgermeister und der Landrat über neue Maßnahmen beraten. Wie diese genau aussehen, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Zudem wird dann eine Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit (MAGS) erfolgen.
Aktueller Stand in der ZUE
Nachdem die Tests aller Bewohner und Mitarbeiter der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Herford ausgewertet wurden, gibt es insgesamt 40 Personen mit Covid-19-Infektion und circa 100 Kontaktpersonen.
Ein Schnelltest hat sich bei anschließender PCR-Testung als falsch-positiv erwiesen. Das Gesundheitsamt hatte in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung eine Testung aller Bewohner und Mitarbeiter auf eine mögliche Ansteckung veranlasst.
Die entsprechenden Quarantänemaßnahmen wurden veranlasst und sind umgesetzt. Während des Umsetzungsprozesses stand die gesamte Einrichtung unter Quarantäne, aktuell nur noch die Infizierten und deren Kontaktpersonen.
Coronaschutzverordnung ab dem 11. Januar 2021
Aussetzung der Beiträge für Kita und OGS im Januar 2021
Die aktuellen Maßnahmen, die zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getroffen wurden, betreffen auch die Betreuung der Kinder in den Kindertagesstätten und der OGS.
Daher werden in Vlotho keine Kita- und OGS-Beiträge für den Monat Januar erhoben. Diese Entscheidung trafen heute Bürgermeister Rocco Wilken und die Fraktionsmitglieder in einem Dringlichkeitsbeschluss.
Bereits gezahlte Beiträge für diesen Monat werden erstattet.
Pressemitteilung zu Silvester
Verzicht auf Silvesterböllerei:
Der Rat der Stadt Vlotho hat sich in diesem Jahr für den freiwilligen Verzicht auf die übliche Silvesterböllerei ausgesprochen.
Durch den Verzicht sollen Unfälle die durch die Silvesterböllerei entstehen vermieden und den Menschen die in dieser Nacht für unsere Sicherheit im Einsatz sind Respekt gezollt werden. Mit diesem Zeichen der Solidarität möchten wir aktiv das Personal in den Krankenhäusern, die Einsatz-, Hilfs- und Rettungskräfte unterstützen, die durch die Auswirkungen der Corona-Krise seit Monaten unter erschwerten Rahmenbedingungen und teilweise am Limit arbeiten.
Kontrollen:
Die Polizei und das Ordnungsamt werden auch in der Silvesternacht kontrollieren, ob die in der Coronaschutzverordnung geregelten Kontaktbeschränkungen (max. 5 Personen aus 2 Haushalten) und die in der Allgemeinverfügung des Kreises Herford festgelegten Zeiten der Ausgangsbeschränkung von 1 Uhr bis 6 Uhr eingehalten werden.
Feuerwehr:
Die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr ist auch in der Silvesternacht sichergestellt - alle 5 Einheiten sind bestens vorbereitet.
Schließung des Rathauses wegen erneutem Lockdown
Wegen des neuen bundesweiten Lockdowns bleibt das Vlothoer Rathaus ab 17. Dezember 2020 geschlossen.
Alle Dienstleistungen, für die kein persönliches Erscheinen notwendig ist, werden weiterhin - wie Sie es kennen - schnell und unbürokratisch, per Telefon, Mail oder Fax von uns bearbeitet.
In dringenden Angelegenheiten können wir unseren Service nur noch nach vorheriger Terminabsprache anbieten.
Dann gelten folgende Hygiene- und Verhaltensregeln:
- Alle Besucher*innen werden persönlich vor der Tür in Empfang genommen und müssen in einem Formular ihre Kontaktdaten eintragen, damit gegebenenfalls Infektionsketten nachverfolgt werden können.
- Das Rathaus darf nur mit einer Mund-Nase-Bedeckung betreten werden. Wenn Sie aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, müssen Sie ein entsprechendes Attest vorlegen.
- Achten Sie auf die nötigen Abstände und die geltenden Hygieneregeln.
- Für Fragen rund um die Corona-Krise ist die bekannte Rufnummer 05733 924 444 freigeschaltet.
So erreichen Sie unsere Dienststellen:
Die Mitarbeiter*innen des Rathauses stehen Ihnen gern über die zentrale Telefonnummer der Stadtverwaltung Vlotho 05733 924-0 zur Verfügung. Durchwahlnummern aller Mitarbeiter*innen finden Sie auf unserer Internetseite. Gern können Sie uns auch über info@vlotho.de eine Terminanfrage zukommen lassen. Geben Sie bitte Ihr Anliegen, Ihren Wunschtermin und Ihre Telefonnummer an – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Bitte beachten Sie, dass die Dienststellen zwischen den Feiertagen nur "notbesetzt" sind und das Rathaus am 24. und 31. Dezember komplett geschlossen ist.
Für unaufschiebbare Angelegenheiten zwischen den Jahren vereinbaren Sie bitte spätestens bis zum 22. Dezember einen Termin.
Stadtbücherei weiterhin geschlossen
Die Stadtbücherei bleibt aufgrund der geltenden Corona-Regeln und beschlossenen Beschränkungen weiterhin zunächst bis zum 01.02.2021 geschlossen.
Die Ausleihfrist wird automatisch bis zum 12.02.2021 verlängert. Eine telefonische oder schriftliche Beantragung ist entbehrlich.
Das Büchereiteam wünscht ein frohes und gesundes neues Jahr.
Neue Corona-Maßnahmen ab 1. Dezember 2020
Die neue Coronaschutzverordnung sieht die folgenden Maßnahmen vor:
- Treffen im öffentlichen Raum sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Mehr als fünf Personen sind bei dem Zusammentreffen von zwei Haushalten nicht erlaubt, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenanzahl nicht mitgezählt werden.
- In geschlossenen öffentlichen Räumen ist eine Alltagsmaske zu tragen. Dies gilt auch am Arbeitsplatz, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen nicht sicher eingehalten werden kann.
- Im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften, insbesondere auf dem Grundstück des Geschäftes, auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen und auf den Wegen zu dem Geschäft ist auch eine Alltagsmaske zu tragen.
- In Handelseinrichtungen wie etwa. Supermärkten, Kaufhäusern und Baumärkten mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern werden weitere Einschränkungen bezüglich der Kundenanzahl pro Quadratmetern getroffen.
- Auch im privaten Raum wird eine entsprechende Beachtung der Regelungen der Verordnung dringend empfohlen. Dies schließt ausdrücklich die Empfehlung ein, Kontakte zu reduzieren bzw. diese möglichst infektionssicher unter Beachtung der AHA-L-Regeln zu gestalten.
Für die kommende Adventszeit und die Feiertage gelten zudem folgende Sonderregelungen:
- Der Verkauf von Weihnachtsbäumen durch gewerbliche oder soziale Anbieter ist unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregelungen zulässig.
- In dem Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 ist in Ergänzung zu den oben genannten Regelungen zur Kontaktbeschränkung ein Zusammentreffen im engsten Familien- oder Freundeskreis mit insgesamt höchstens zehn Personen zulässig, wobei auch hier Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenanzahl nicht mitgezählt werden. Für diese Personen gilt für ihre Besuche über die Feiertage kein Beherbergungsverbot in Hotels und Pensionen.
- Zum Jahreswechsel 2020/2021 sind öffentlich veranstaltete Feuerwerke untersagt. Die örtlich zuständigen Behörden untersagen darüber hinaus die Verwendung von Pyrotechnik auf näher zu bestimmenden Plätzen und Straßen, für die ohne solche Untersagung größere Gruppenbildungen zu erwarten sind. Mit Blick auf die kommende Skisaison gilt: Der Betrieb von Skiliften ist nach § 10 Absatz 1 Nr. 2 Coronaschutzverordnung als Einrichtungen für Freizeitaktivitäten derzeit unzulässig.
Die neue Coronaschutzverordnung gilt ab 1. Dezember 2020 und ist hier abrufbar.
Alle Informationen unter www.land.nrw.de
Standort für Impfzentrum gefunden - Fertigstellung bis Mitte Dezember
Presse-Info des Kreises Herford vom 27. November 2020
Nun steht es fest: Das im Kreis Herford geplante Impfzentrum wird auf dem ehemaligen Gelände des Küchenherstellers Alno beziehungsweise dessen Tochter Wellmann in Enger eingerichtet. „Wir sind sehr froh, nach kurzer und gezielter Suche einen optimalen Standort gefunden zu haben“, freut sich Landrat Jürgen Müller. Alle notwendigen Beschlüsse zur Einrichtung des Impfzentrums werden am Mittwoch im Kreisausschuss getroffen.
„Wir haben uns einige Gebäude angeschaut und sind zu dem Entschluss gekommen, dass das Wellmann-Gelände alle Kriterien erfüllt“, erklärt Krisenstabsleiter Markus Altenhöner. Das Gelände liegt an der Grenze zwischen Enger und Hiddenhausen und somit relativ zentral im Kreisgebiet. Es verfügt über eine gute Verkehrsanbindung, bietet ausreichend Parkplätze und erfüllt darüber hinaus die räumlichen Anforderungen vom Land, um organisatorische Abläufe sicherzustellen.
Auf dem Gelände könnten bis zu 6.000 Quadratmeter Fläche angemietet werden. „Das ermöglicht uns, immer wieder bedarfsgerecht nachsteuern zu können“, erklärt Landrat Jürgen Müller. Geplant sind mehrere Impfbereiche, sogenannten Impfstraßen, in denen die Menschen geimpft werden. „Das alles muss natürlich unter den notwendigen Abstands- und Hygieneregeln stattfinden. Notwendig sind zudem Räumlichkeiten für Anmeldung, Nachbereitung und Logistik“, fügt Markus Altenhöner hinzu. Im Gebäude können zudem die brandschutztechnischen Vorgaben problemlos erfüllt und die Einrichtung der IT-Infrastruktur gut umgesetzt werden.
Der Kreis Herford befindet sich mit der Kassenärztlichen Vereinigung in einem engen Austausch, um weitere Details zu klären. Dabei geht es u.a. um die Anzahl an Impfungen pro Tag, die Öffnungszeiten oder auch die Art der Terminvergabe. Auch die Lagerung des Impfstoffes muss noch geklärt werden. Für die medizinische Betreuung wird die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe zuständig sein. Für die Organisation ist der Kreis verantwortlich. Die Kosten für die Einrichtung des Impfzentrums übernehmen der Bund und das Land. Diese fallen beispielsweise für Personal, Logistik und Infrastruktur an.
„Die Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung hat bereits bei der Einrichtung der Teststellen im Kreis Herford gut funktioniert. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass wir in gut drei Wochen ein einwandfreies Impfzentrum auf die Beine stellen werden“, so Krisenstabsleiter Markus Altenhöner.
Bis Mitte Dezember soll das Impfzentrum fertig sein. „Wir sind dann startklar – wann immer die Impfungen beginnen können“, versichert Landrat Jürgen Müller. „Wir gewinnen mit den Impfzentren eine echte Perspektive bei der Bekämpfung der Pandemie. Sie sind ein entscheidender Schritt, um den Virus auf lange Sicht Einhalt zu bieten“, ergänzt der Landrat.
Es werde zwar einige Zeit dauern, bis jeder geimpft wird, der geimpft werden möchte. Doch was besonders wichtig sei: „Wir werden durch das Impfzentrum schon in naher Zukunft in der Lage sein, bei den Risikopatienten die schweren Verläufe einzugrenzen“, so Jürgen Müller.
Doch wer kann sich zuerst impfen lassen? „Es gibt klare Vorgaben, welche Personengruppen bei der Impfung Vorrang haben“, erklärt Markus Altenhöner. Das lege die Ständige Impfkommission des RKI fest. Derzeit ist eine nationale Impfstrategie vorgesehen, die festlegt, dass besondere Risikogruppen wie Vorerkrankte oder Pflegebedürftige geimpft werden. Hier könnten mobile Teams zum Einsatz kommen, die fester Bestandteil der Impfzentren sein sollen. Danach sollen Personengruppen, die in kritischer Infrastruktur arbeiten, beispielsweise Ärzte, Rettungskräfte und Pflegepersonal eine Impfung bekommen. Im Anschluss die allgemeine Bevölkerung.
Inzidenzwert liegt bei 55
22. Oktober 2020
Presseinformation - Corona-Update Kreis Herford, 22. Oktober 2020:
Es gelten ab dem 22.10.2020 bis auf Weiteres (Es ist abzusehen, dass der Kreis Herford morgen die in der Verordnung festgelegte „Gefährdungsstufe 2”, also den Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner*innen - addiert in einem Zeitraum von sieben Tagen - überschreiten wird, dann gelten neue verschärfte Maßnahmen.)
Private Feste aus herausragendem Anlass (Geburtstagsfeier etc.)
- Außerhalb des privaten Raums nur noch mit höchstens 25 Personen zulässig.
Mund-Nase-Bedeckung
- Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch am Sitz-oder Stehplatz in geschlossenen Räumlichkeiten bei Konzerten und Aufführungen sowie sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen, auch als Zuschauer von Sportveranstaltungen.
- In öffentlichen Außenbereichen müssen in Vlotho keine Masken getragen werden.
Gruppengröße im öffentlichen Raum
- Die zulässGruppengröDie ße im öffentlichen Raum ist nach wie vor auf 10 Personen begrenzt.ige GruppengröDie ße im öffentlichen Raum ist nach wie vor auf 10 Personen begrenzt.
Sperrstunde für gastronomische Einrichtungen sowie der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr
- Zurzeit gibt es weder eine Sperrstunde für Gaststätten noch ein Verkaufsverbot von Alkohol. Diese Regelung tritt erst in Kraft, wenn der Inzidenzwert um 50 überschritten wird.
Corona-Regeln für den Besuch der Stadtverwaltung
Eingeschränkte Öffnung des Rathauses
28. Oktober 2020
"Wir brauchen noch einmal eine Kraftanstrengung"
Die bis Ende November von Bund und Ländern befristeten Maßnahmen zur Eindämmung der erheblich angestiegenen Corona-Infektionszahlen konnten nur einen Teilerfolg bringen: Der exponentielle Anstieg der Infektionen konnte gebremst, die erhoffte Trendwende im November jedoch noch nicht erreicht werden.
Bund und Länder haben die bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie daher bundesweit bis zum 20. Dezember 2020 verlängert.
Hier der Link zu allen aktuellen Informationen der Bundesregierung.
OWL Verkehr GmbH informiert: Sommerferien-Aktion: NRW-weite Gültigkeit aller AbonnementTickets
29.06.2020
Dank an alle Stammkunden
In den kommenden NRW-Sommerferien können alle Kunden, die ein Abonnement-Ticket des Aachener Verkehrsverbunds, Verkehrsverbunds Rhein-Sieg, Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr oder im WestfalenTarif abgeschlossen haben, ihr Ticket an den Ferienwochenenden für unbegrenzte Fahrten in allen Nahverkehrsmitteln in ganz NRW nutzen.
Alle Abotickets gelten im Zeitraum vom 27. Juni 2020 bis einschließlich 9. August 2020 an Samstagen und Sonntagen in den Sommerferien in NRW ganztägig und NRW-weit. In diese Sommerferien-Aktion eingeschlossen sind auch die Kunden, die während des Aktionszeitraums ein neues Abonnement abschließen.
Alle Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Aussetzung der Elternbeiträge für die Offenen Ganztagsschulen in Vlotho auch im Juni und Juli 2020
25. Juni 2020
Der Rat der Stadt Vlotho hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2020 beschlossen, die Elternbeiträge für die Offenen Ganztagsschulen auch in den Monaten Juni und Juli 2020 auszusetzen.
Bereits gezahlte Elternbeiträge für Juni werden erstattet. Die Eltern werden gebeten im Juli keinen Elternbeitrag zu überweisen.
Keine Langeweile in den Sommerferien
Trotz der derzeitigen Lage bieten das Jugendzentrum in Zusammenarbeit mit der gesamten Kulturfabrik Vlotho auch in diesem Jahr ein zwar reduziertes, aber immer noch sehr reichhaltiges Ferienspielprogramm an.
Das Planungsteam um Merle Stemmer hat mit knapp vierzig Akteuren im Detail besprochen, wie die Angebote unter den Auflagen der Coronaschutzverordnung durchgeführt werden können. Alle Beteiligten sind sehr glücklich darüber, gemeinsam mit Vereinen, Parteien und weiteren Veranstaltern den Kindern wieder viel Abwechslung in den Ferien anbieten zu können.
Für die unterschiedlichen Interessen der Kinder an Sport, an Tieren, sich künstlerisch oder handwerklich zu betätigen oder auch dem eigenen Forscherdrang zu folgen: Für jeden wird es ein Angebot geben!
Insgesamt 45 Einzelangebote und fast 20 Wochenangebote stehen im diesjährigen Programm der Ferienspiele in Vlotho. Die Plätze bzw. möglichen Teilnehmerzahlen sind situationsbedingt jedoch leider stark begrenzt. Das Planungsteam bittet dafür um Verständnis.
Das gesamte Ferienspielprogramm 2020 können Sie hier downloaden.
Die Anmeldung für einzelne Aktivitäten mit Einverständniserklärung finden Sie unter diesem download.
Rückfragen sowie die Annahme von Anmeldungen sind dienstags bis samstags von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr über die Telefonnummer 05733 5795 oder während dieser Zeiten persönlich im Jugendzentrum in der Langen Str. 53 in Vlotho möglich.
Verein »Corona Historica« spendet 750 Euro an Tafel-Sonderkonto
17.06.2020
Eine großzügige Spende gab es letzte Woche vom Verein „Corona Historica“ für die Vlothoer Tafel. Gekleidet in ihren historischen Gewändern überreichten Friedbert Denecke, Wolfgang Heidemeier und Ralf Hellborn die Spende von 750 Euro, ein Betrag, der eigentlich für den diesjährigen Mittelaltermarkt geplant war. Begrüßt wurden die drei Herren von Birgit Peters (Leiterin der Vlothoer Tafel), Jörg Bloos (Schatzmeister Moral & Ethik) Bodo Kohlmeyer (Moral & Ethik) sowie Bürgermeister Rocco Wilken:
"Das soziale Engagement in Vlotho ist großartig – Das Spendenkonto wurde von Anfang an sehr gut angenommen, nach wie vor gehen Spenden ein und wir sind dankbar für jeden Betrag. Natürlich möchte ich mich auch noch mal ganz herzlich bei dem Verein „Corona Historica“ für diese wirklich großzügige Spende bedanken.“, so Bürgermeister Wilken, auf dessen Initiative das Spendenkonto ins Leben gerufen wurde.
Bodo Kohlmeyer lobte die sehr gute Zusammenarbeit aller Helfenden - von der Idee hin bis zur Umsetzung: „So galt es zunächst einen Empfänger zu finden, der als gemeinnützig anerkannt ist, da kamen wir dann ins Spiel, unser Schatzmeister hat in wenigen Tagen das Sonderkonto eingerichtet. Die Sparkasse Herford war behilflich, dass es schnell gehen konnte. Unser Dank gilt da Regionaldirektor Bernd Sielemann.“, berichtet Bodo Kohlmeyer.
Bereits nach wenigen Tagen hatten die Vlothoer*innen so viel gespendet, dass Birgit Peters, Waren einkaufen konnte, die wegen der Corona-Krise nicht mehr gespendet wurden. „Rewe-Chef Dietrich Wenzel ist da ebenso hilfsbereit gewesen wie das EDEKA –Center. Dank der guten Zusammenarbeit mit Pfarrer Uwe Pehle und Birgit Peters können wir jetzt Bedarfe decken helfen, die zuvor unbeachtet blieben.“, freut sich Kohlmeyer.
Auf Anregung von Bürgermeister Rocco Wilken werden neuerdings auch Artikel angeboten, die sonst nicht gespendet werden, wie zum Beispiel Wasch- und Hygieneartikel.
Eingerichtet wurde das Spendenkonto, als die Tafel durch die Corona-Pandemie ihre Arbeit für rund 4-Wochen einstellen musste. Aber auch weiterhin werden Spendenbeträge gerne angenommen.
Die IBAN-Nummer des Tafel-Spendenkontos lautet DE21 4945 0120 0250 6542 33 - Empfänger ist der Verein Moral & Ethik. Wer spenden möchte und für diese Spende eine Quittung benötigt, vermerkt dies bitte auf der Überweisung.
Die Vlothoer Tafel, der Verein Moral & Ethik, das Netzwerk Vlothoer*innen für Vlotho sowie die Stadt Vlotho mit Bürgermeister Rocco Wilken bedanken sich für jede Unterstützung.
Corona-Warn-App veröffentlicht
17.06.2020
Die Bundesregierung hat im Google-Store und im App-Store die Corona-Warn-App veröffentlicht. Die App soll die Nachverfolgung von Kontakten erleichtern. Der Download und die Nutzung der App sind freiwillig. Die Corona-Warn-App nutzt die Bluetooth-Technik, um den Abstand und die Begegnungsdauer zwischen Personen zu messen, die die App installiert haben. Die Smartphones „merken“ sich Begegnungen, wenn die vom RKI festgelegten Kriterien zu Abstand und Zeit erfüllt sind. Dann tauschen die Geräte untereinander Zufallscodes aus. Werden Personen, die die App nutzen, positiv auf das Coronavirus getestet, können sie freiwillig andere Nutzer darüber informieren.
Mit der Nutzung der App tragen Nutzer aktiv zur Eindämmung der Pandemie bei. Je schneller Corona-positiv getestete Personen und ihre Kontaktpersonen informiert werden, desto weniger kann sich das Virus verbreiten. Die App hilft Ihnen also, sich selbst, Ihre Familie, Ihre Freunde und Ihr gesamtes Umfeld zu schützen. Ohne diese technische Hilfe müssten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter jeden Fall persönlich verfolgen.
Der Schutz der Privatsphäre wurde nach Angaben der Bundesregierung bei der Entwicklung der Corona-Warn-App sichergestellt. Die App entspricht hohen deutschen Datenschutz-Anforderungen. Um die notwendigen Anforderungen zu gewährleisten, sind sowohl der Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) als auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) von Beginn an in die Entwicklung der Corona-Warn-App eingebunden gewesen.
Nutzer erhalten keine Echtzeitwarnung, wenn Sie sich näher als zwei Meter einer Corona-positiv getesteten Person nähern. Eine Reaktion in Echtzeit darf die Lösung aus Gründen des Datenschutzes nicht ermöglichen. Dadurch würde die Identität einer Corona-positiv getesteten Person festgestellt und entsprechende Schutzrechte verletzt. Das eigene Smartphone hat keine Informationen darüber, wer infiziert ist. Es weiß lediglich, dass es in der Nähe eines anderen Smartphones war, auf dem ein verifiziertes positives Testergebnis hinterlegt wurde. Ob ein positives Testergebnis geteilt wird oder nicht, entscheidet jede Person für sich.
Damit eine Begegnung von der Corona-Warn-App als mögliche Risiko-Begegnung bewertet wird, muss sie epidemiologisch relevant gewesen sein. Das bedeutet, es muss das Risiko einer Ansteckung bestanden haben. Beide werden mit Hilfe verschiedener Messungen berechnet und ein Schwellenwert hinterlegt. Kommt es zu einem Zusammentreffen, werden zwischen den betreffenden Nutzern kurzlebige, Zufallscodes ausgetauscht. Diese Zufallscodes werden für 14 Tage ausschließlich auf den Smartphones der betreffenden Nutzer gespeichert, die sich begegnet sind, und werden mit sogenannten Positivkennungen von Corona-positiv getesteten Personen direkt auf dem Smartphone der Person abgeglichen.
Den Personen, die die App nutzen, wird ihr Risikostatus abhängig von diesen Werten angezeigt. Es gibt drei Statusinformationen. Ein „niedriges Risiko“ liegt vor, wenn die Begegnung nicht über dem Schwellenwert für Begegnungen liegt. Ein „erhöhtes Risiko“ liegt vor, wenn die Begegnung über dem Schwellenwert liegt. Die Person erhält die Verhaltenshinweise, sich, wenn möglich, nach Hause zu begeben bzw. zu Hause zu bleiben sowie mit seinem Hausarzt, dem ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 oder dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen und dort das weitere Vorgehen abzustimmen. Eine Meldung „erhöhtes Risiko“ ersetzt keine ärztliche Einschätzung.
DIE CORONA-WARN-APP: GEMEINSAM CORONA BEKÄMPFEN
Mit der Corona-Warn-App können alle mithelfen, Infektionsketten schnell zu durchbrechen. Sie macht das Smartphone zum Warnsystem. Die App informiert uns, wenn wir Kontakt mit nachweislich Infizierten hatten. Sie schützt uns und unsere Mitmenschen. Und unsere Privatsphäre. Denn die App kennt weder unseren Namen noch unseren Standort.
Warum ist die App so wichtig?
Überall im öffentlichen Raum begegnen wir anderen Menschen. Darunter auch Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sein können und das Virus an andere übertragen. Auch ohne, dass sich Symptome bemerkbar machen.
Nach einem positiven Corona-Test geht es für das Gesundheitsamt an die Nachverfolgung der Kontakte. Und die verläuft nicht ohne Lücken. Schließlich können Infizierte unmöglich alle Personen benennen, denen sie im Supermarkt, in der Bahn oder beim Spaziergang begegnet sind. Die Corona-Warn-App kann solche Lücken schließen. Sie erkennt, wenn sich andere Menschen in unserer Nähe aufhalten. Und sie benachrichtigt uns, wenn ihr gemeldet worden ist, dass sich einer dieser Menschen nachweislich infiziert hat. Kurz: Sie ergänzt die analoge Erfassung digital und hilft so, Infektionsketten zu durchbrechen. Sie hilft, die Pandemie unter Kontrolle zu halten.
Wie funktioniert die App?
Die Corona-Warn-App sollte uns auf allen Wegen begleiten. Wann immer sich Nutzer/-innen begegnen, tauschen ihre Smartphones über Bluetooth verschlüsselte Zufallscodes aus. Diese geben Aufschluss darüber, mit welchem Abstand und über welche Dauer eine Begegnung stattgefunden hat. Die App speichert alle Zufallscodes, die unser Smartphone sammelt, für 14 Tage. Laut Robert Koch-Institut umfasst die Inkubationszeit, also die Zeit von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung, von einem bis maximal 14 Tagen. Deshalb werden die Daten nach Ablauf von 14 Tagen automatisch gelöscht.
Meldet eine betroffene Person über die App freiwillig ihre Infektion, werden ihre eigenen Zufallscodes allen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung gestellt. Auf deren Smartphones prüft die App, ob unter den Kontakten der letzten 14 Tage der Zufallscode eines Infizierten ist und kritische Kontakte bestanden haben. Wird sie fündig, benachrichtigt sie die Betroffenen und gibt klare Handlungsempfehlungen. Die Daten der Benachrichtigten sind zu keiner Zeit einsehbar.
Was passiert mit den Daten?
Die App ist auf dem eingeschalteten Smartphone aktiv und soll uns täglich begleiten. Sie wird uns jedoch nie kennenlernen. Sie kennt weder unseren Namen noch unsere Telefonnummer noch unseren Standort. Dadurch verrät sie niemandem, wer oder wo wir sind. Der Datenschutz bleibt über die gesamte Nutzungsdauer und bei allen Funktionen gewahrt.
- Keine Anmeldung: Es braucht weder eine E-Mail-Adresse noch einen Namen.
- Keine Rückschlüsse auf persönliche Daten: Bei einer Begegnung mit einem anderen Menschen tauschen die Smartphones nur Zufallscodes aus. Diese messen, über welche Dauer und mit welchem Abstand ein Kontakt stattgefunden hat. Sie lassen aber keine Rückschlüsse auf konkrete Personen zu. Es erfolgt auch keine Standortbestimmung.
- Dezentrale Speicherung: Die Daten werden nur auf dem Smartphone gespeichert und nach 14 Tagen gelöscht.
- Keine Einsicht für Dritte: Die Daten der Personen, die eine nachgewiesene Infektion melden, sowie der Benachrichtigten sind nicht nachverfolgbar – nicht für die Bundesregierung, nicht für das Robert Koch-Institut, nicht für andere Nutzer/-innen und auch nicht für die Betreiber der App-Stores.
Corona-Warn-App F.A.Q.
Fragen und Antworten zu der Corona-Warn-App - Unter diesem Link finden Sie eine ausführliche Übersicht.
Anpassung Corona-Schutzverordnung - 15. Juni 2020
Ab heute - Montag, 15. Juni 2020 - treten in Nordrhein-Westfalen weitere Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. Diese betreffen neben Erleichterungen für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel unter anderem Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 100 Zuschauern, die unter Auflagen insbesondere zur Rückverfolgung der Teilnehmer wieder möglich sind.
Auch private Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern können mit maximal 50 Teilnehmern unter Auflagen zur Rückverfolgung und Hygiene- und Schutzvorkehrungen wieder stattfinden.
Des Weiteren können Bars sowie Wellnesseinrichtungen und Erlebnisbäder ihren Betrieb unter Auflagen aufnehmen. Erleichterungen gelten auch für den Kontaktsport. Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, im Freien für Gruppen bis zu 30 Personen wieder zulässig. Sportwettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport können unter Auflagen auch in Hallen wieder stattfinden.
Quelle: www.land.nrw.de
Rathaus Vlotho weiterhin eingeschränkt geöffnet
10. Juni 2020
Auch wenn es im Kreis Herford und in der Stadt Vlotho zurzeit kaum noch, beziehungsweise gar keine an Corona erkrankten Personen mehr gibt, begleitet uns das Virus weiter. Zum Schutz der Besucher*innen sowie der Beschäftigten vor Infektionen, stehen die Sachbearbeiter*innen aber weiterhin gern nach vorheriger Terminabsprache über die zentrale Telefonnummer der Stadtverwaltung Vlotho 05733 924-0 zur Verfügung.
Durchwahlnummern aller Dienststellen finden Sie auf unseren Internetseiten, über die - wenn gewünscht - Termine vereinbart werden können.
Bürgermeister Rocco Wilken: „Wie die Erfahrungen der vergangenen Wochen gezeigt haben, ist in vielen Angelegenheiten auch eine kontaktlose Bearbeitung über E-Mail, Fax oder telefonisch möglich und für die Bürger*innen vorteilhaft, weil der virtuelle Besuch des Rathauses auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich ist und Anliegen schnell und unbürokratisch erledigt werden können. Terminabsprachen können flexibel erfolgen, dabei werden unnötige Wartezeiten vor allem auch Warteschlangen vermieden. Wenn Sie zu uns ins Rathaus kommen, tragen Sie bitte einen Mund- und Nasenschutz, und lassen Sie sich in die Besucherliste am Empfang eintragen, damit Kontakte - wenn es nötig werden sollte - nachverfolgt werden können."
Kämmerin Livia Hantsche: „Um zum Beispiel Grundbesitzangaben oder andere Abgaben zu zahlen, müssen Sie nicht ins Rathaus kommen. Nutzen Sie bitte den bequemeren bargeldlosen Zahlungsverkehr per Überweisung. Die nötigen Angaben wie Bankverbindung und Kassenzeichen befinden sich auf den städtischen Bescheiden oder Zahlungsaufforderungen. Gern können Sie auch das SEPA-Lastschriftverfahren nutzen. Ein entsprechendes Formular finden Sie unter folgendenm Link. Auf Wunsch senden wir Ihnen dieses auch gerne zu."
Bei Terminen in den Stadtwerken Vlotho GmbH und den Vlothoer Wirtschaftsbetrieben, Weserstr. 9, benutzen Sie bitte die Klingel am Eingang. Es wird empfohlen, konkrete Termine zuvor über die zentralen Telefonnummern der Stadtwerke Vlotho über 05733 9127-0 oder der Vlothoer Wirtschaftsbetriebe über 05733 9131-90 zu vereinbaren.
Die Besucher*innen werden dann an der Eingangstür abgeholt. Auch hier ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen. Geschäftsführer Bernd Adam: “Sie haben es leichter, wenn Sie auch für Forderungen der Stadtwerke und VWB die Vorteile des bargeldlosen Zahlungsverkehrs nutzen."
Aussetzung der Elternbeiträge für Kindergärten in der Stadt Vlotho
8. Juni 2020
Im Juni 2020 werden keine Beiträge für Kindergärten erhoben.
Damit soll auch ein Ausgleich für den Monat März 2020 stattfinden. Eltern werden gebeten im Juni keinen Elternbeitrag zu überweisen oder ihren Dauerauftrag im Juni auszusetzen.
Bei den Eltern, die der Stadt Vlotho ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kita-Beiträge erteilt haben, erfolgt keine Abbuchung. Bereits gezahlte Elternbeiträge werden erstattet.
Im Juli 2020 wird der Elternbeitrag nur zur Hälfte im Rahmen des SEPA –Lastschriftmandates eingezogen. Es wird gebeten, auch die Daueraufträge entsprechend zu ändern.
Leuchtsignal in Vlotho
3. Juni 2020
Am Freitag, den 5. Juni 2020 werden überall in Ostwestfalen sichtbare Zeichen für die Veranstaltungs- und Kulturszene und den Erhalt von Kunst, Kultur, Theater und Musik gesetzt.
An diesem Abend wird der Funkturm Minden 2 auf dem Jakobsberg in Porta Westfalica für zwei Stunden mit knapp 200 Scheinwerfern illuminiert. 50 bewegliche Scheinwerfer werden Leuchtsignale in die Region senden. Die beweglichen Scheinwerfer werden sich im Laufe des Abends mehrfach zu einem Leuchtsignal bündeln und in verschiedene Kommunen in Ostwestfalen gesendet. Die Aktion "LEUCHTSIGNAL" wird von den Unternehmen Lange & Ohlemeyer Veranstaltungstechnik, Porta-Event und der Lichtereignis-Manufaktur umgesetzt.
Und auch Vlotho ist dabei !!!
Ausgelöst durch die Covid-19 Pandemie wird die Situation der Veranstaltungswirtschaft derzeit auf eine harte Probe gestellt, die in dem Ausmaß der derzeitigen Situation einer Untersagung von Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 die Kulturschaffenden und die damit verbundenen Gewerke ins Abseits und vor die Frage einer wirtschaftlichen Kapitulation stellt.
Die zur Unterdrückung einer Ausbreitung des Virus getroffenen Maßnahmen haben in den ersten Wochen einen kompletten Stopp der Wirtschaft zur Folge gehabt und die derzeit vollzogenen Lockerungen des LockDown führen langsam in Phasen und dynamisch zurück zu einer gefühlten Normalität. Diese Normalität muss aber, unter Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen, auch für die Kultur- und Kreativszene gelten.
Um an dieser Aktion mitzuwirken, haben sich das Jugendzentrum, das Kulturbüro Vlotho und der Verein Umsonst & Draussen Kultur e.V. zusammengeschlossen und eine kleine "Pop-Up-Kulturkneipe" organisiert.
Am Freitag, den 5. Juni 2020 wird vor der Kulturfabrik ab 20 Uhr gemeinsam auf das ankommende Leuchtsignal gewartet. Wenn der Lichtstrahl an der Kulturfabrik in Vlotho ankommt, wird eine Fassadenprojektion mit dem vom ZDF initiierten Schriftzug „#KULTURERHALTEN“ erleuchten.
Kulturinteressierte können während der Wartezeit auf dem Gelände der Kulturfabrik Vlotho, Lange Str. 53 in Vlotho Getränke kaufen, Musik genießen und sich austauschen. Natürlich unter Einhaltung der aktuellen Hygienemaßnahmen.
Rückfragen zu dieser Aktion beantwortet gerne die Kulturbeauftragte der Stadt Vlotho, Katharina Vorderbrügge, unter der Telefonnummer 05733 924-166.
Gesundheit geht vor - Sommerprogramm für Seniorinnen und Senioren kann nicht stattfinden
29. Mai 2020
Die Stadt Vlotho bedauert es sehr, das gesamte Seniorenausflugsprogramm 2020 aufgrund der Corona Pandemie absagen zu müssen – die Gesundheit aller hat jedoch oberste Priorität.
Die Stadtverwaltung Vlotho mit Ihren Mitarbeiter*innen in den Sozialen Diensten sowie den zahlreichen ehrenamtlichen Helfer*innen, die das alljährliche Sommerprogramm vorbereiten und durchführen, hofft auf Verständnis und freut sich schon jetzt auf ein Wiedersehen beim nächsten Sommerprogramm 2021.
NWD Klarinetten-Trio erfeut mit einem kleinen "Open-Air-Konzert"
22. Mai 2020
Am vergangenen Mittwoch war ein Klarinetten-Trio der Nordwestdeutschen Philharmonie (NWD) zu Gast in Vlotho. Die Bewohner*innen des Fährhofes und des Simeonsstifts konnten sich über Stücke von Don Giovanni und Mozart freuen.
Vielen Dank an an das Trio: Andrea Dully, Johannes Hofmann und Max Schweiger, für die gelungene Ablenkung in dieser, besonders für die Bewohner*innen der Altenheime, tristen Zeit. Die Bewohner*innen lauschten gespannt der Musik und bedankten sich anschließend mit Lob und Applaus und einem Lächeln auf den Lippen.
Ermöglicht hat diese kreisweite Initiative Herfords Bürgermeister Tim Kähler, als Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der NWD. Auch die Stadt Vlotho ist Mitgesellschafter der NWD, Bürgermeister Rocco Wilken besuchte sowohl den Fährhof als auch das Simeonsstift und bedankte sich im Anschluss für diese herzliche Geste.
Vatertagsausflüge in der Coronazeit
Bürgermeister ruft zum Verzicht auf
18. Mai 2020
Der Himmelfahrtstag ist traditionell ein Anlass, an dem zahlreiche Bürger*innen in Gruppen mit einem zünftigen Alkoholvorrat im Freien auf Wanderschaft gehen. Doch in diesem Jahr muss auf solche Geselligkeiten wegen der nach wie vor geltenden Verbote von Veranstaltungen und Ansammlungen im öffentlichen Raum leider verzichtet werden.
Bürgermeister Rocco Wilken appelliert an die Einsicht und das Verständnis der Bürger*innen: “Auch wenn sich die Infektionszahlen erfreulich positiv entwickeln, sollten soziale Kontakte auf das zulässige Minimum begrenzt werden. Wir dürfen nicht riskieren, dass es eine neue Welle gibt und die Lockerungen, bis zu deren Umsetzung wir alle zahlreiche Entbehrungen in Kauf nehmen mussten und z.T. auch immer noch nehmen müssen, wieder zurückgefahren werden. Das können wir nur zusammen schaffen. Je konsequenter die leider immer noch unvermeidlichen Einschränkungen beachtet werden desto schneller können sie gelockert werden.
Meine dringende Bitte an Sie ist deshalb: verzichten Sie auf den diesjährigen Umzug und weichen Sie auch nicht auf andere Städte wie Bad Oeynhausen aus, auch dort gilt die Verordnung. Die Ordnungsämter werden gemeinsam mit der Polizei am 21.05.2020 die Einhaltung der Vorschriften streng kontrollieren und bei Zuwiderhandlungen empfindliche Bußgelder verhängen."
Aktuelle allgemeine Verhaltensregeln
14. Mai 2020
Treffen in privaten Räumen oder Gärten
Auch wenn die Infektionszahlen in den letzten Tagen zurückgegangen sind, ist die Bevölkerung weiterhin dazu angehalten, Kontakte auf ein Minimum zu begrenzen. Die aktuelle Coronaschutzverordnung sieht jedoch kein rechtliches Verbot für Zusammenkünfte in privaten Räumen oder Gärten vor.
Es sollten aber auch im privaten Raum die Hygieneschutzmaßnahmen sowie das Abstandsgebot - wenn Personen aus mehr als 2 Haushalten zusammentreffen - beachtet werden und die Zusammenkunft darf nicht zu einer großen Party ausarten.
Ein Grillabend mit Freunden kann aber von der Polizei oder dem Ordnungsamt aufgelöst werden, wenn das gemeinsame Grillen die öffentliche Sicherheit bedroht, weil die Schutzvorschriften unterlaufen werden.
Die gesetzliche Verpflichtung, dass sich jeder im öffentlichen Raum so verhält, dass er sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt sollte auch für den privaten Bereich selbstverständlich sein. Das Virus kennt keinen Unterschied zwischen öffentlich und privat.
Musizieren
Das Musizieren im Freien unter Wahrung der Mindestabstände ist zulässig.
Bei Proben / Übungsstunden in geschlossenen Räumen müssen geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen sichergestellt werden; Zuschauern ist der Zutritt zu den Proberäumen zu verwehren.
Proben in atmungsaktiven Fächern (insbesondere Gesang, Blasinstrumente) dürfen bis auf weiteres nicht in Gruppen (Chor, Ensemble, Orchester) durchgeführt werden.
Der Posaunenchor darf im Moment noch nicht in der Gruppe in geschlossenen Räumen üben. Im Freien ist das – natürlich immer unter Wahrung der Abstände und Einhaltung der Hygieneregeln - kein Problem.
Autofahrten
Mehrere Personen dürfen im öffentlichen Raum nur zusammentreffen, wenn es sich um
1. Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,
2. Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften,
3. die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen,
4. zwingend notwendige Zusammenkünfte aus betreuungsrelevanten Gründen,
handelt. Satz 1 Nummer 1 gilt unabhängig davon, ob die Betroffenen in häuslicher Gemeinschaft leben; Umgangsrechte sind uneingeschränkt zu beachten.
Diese Regelungen sind auch analog auf Autofahrten zu beziehen.
Wohnmobilstellplätze wieder geöffnet
15. Mai 2020
Die Wohnmobilstellplätze am Vlothoer Hafen sind ab Freitag den 15. Mai nach der Corona-Schließung wieder für den Publikumsverkehr geöffnet.
Unseren Gästen stehen 5 schöne Stellplätze direkt an der Weser für maximal 2 Übernachtungen zur Verfügung. Eine Strom- und Wasserversorgung ist gegen eine Nutzungsgebühr vorhanden. Eine Reservierung der Stellplätze ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie die »Nutzungsbedingungen für die Reisemobilstellplätze«.
Die Stadt Vlotho wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Erstes Vlothoer Autokino feiert erfolgreiche Feuertaufe
14. Mai 2020
Zwei Tage, Vier Filme – alle waren ausverkauft. Am vergangenen Wochenende lebte die Kultur in Vlotho wieder ein Stück weit auf.
Mit Einbruch der Dunkelheit war es am Freitagabend auf dem Burgparkplatz soweit: „Das perfekte Geheimnis“ ging als erster Film im Vlothoer Autokino über die Bühne, oder viel mehr über die 6 x 12 Meter große Leinwand. Auf dieser stand zu Anfang in groß Buchstaben eine Radiofrequenz: 88,5. Wer diese in seinem Autoradio einstellte, hörte den Sound des Films.
Auf dem Burgparkplatz wurde es auf einmal ganz still. 75 Autos stehen auf dem Burgparkplatz, alle schauen wie gebannt nach vorne.
„Ein bisschen, wie in einem großen Zeltlager“, lacht Katharina Vorderbrügge vom Kulturbüro Vlotho, die gemeinsam mit dem Verein Umsonst & Draußen Kultur e.V. Vlotho das Autokino in kürzester Zeit geplant, organisiert und reibungslos umgesetzt hat.
Einen Verkaufsstand mit Snacks gab es nicht, dafür hat sich der Umsonst & Draußen Kultur e.V. sehr viel Mühe damit gemacht, ein schmackhaftes Snackpaket zusammenzustellen, welches man im Vorfeld zu dem normalen Ticket dazukaufen konnte. Alle anderen durften sich natürlich auch Popcorn und Nachos von Zuhause mitbringen.
„Durch das Coronavirus mussten wir das gesamte Sommer-Kulturprogramm einstampfen, da musste dringend etwas Neues her, denn die Kultur ist und bleibt ein existentielles Bedürfnis, nicht nur in Vlotho. Ein Autokino war da genau die richtige Idee“, erklärt Katharina Vorderbrügge.
Kein Wunder also, dass die Besucher*innen nicht nur aus Vlotho, sondern aus einem breiten Kreis anreisten. Insgesamt gab es vier Vorstellungen an zwei Tagen – alle Karten waren bereits zuvor restlos ausverkauft. Die Karten für die Frühvorführungen sogar bereits nach nicht mal 24 Stunden: „Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg – das zeigt doch, dass die Menschen genau so etwas jetzt gebraucht haben“, freut sich Katharina Vorderbrügge.
Die Begeisterung der Besucher*innen wurde nach jedem der vier Filme durch ein kleines Hup-Konzert zum Ausdruck gebracht. So freuten sich unter anderem Nicole und Alexander aus Minden über „Beste Unterhaltung, tolle Atmosphäre und ein leckeres Snackpaket“, Carolin und Isabelle aus Porta Westfalica bedankten sich für einen tollen Mädelsabend, Kai aus Vlotho lobt den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung sagt Danke für einen „gelungenen Ausbruch aus dem Corona-Alltag“.
Hier sehen Sie ein paar Impressionen der erfolgreichen Veranstaltung:
Vlothoer Schulen erhalten Sachspende von der Melitta Group
07.05.2020
Rechtzeitig zum Schulstart nach der Corona bedingten Schließung erreichte die Stadt Vlotho eine großzügige Spende von Atemmasken der in Minden ansässigen Melitta Group.
Die Masken in der typischen Filterform sind bereits vor zwei Wochen eingetroffen und wurden an die städtischen Schulen ausgegeben. Sie dienen als Ergänzung für Schüler*innen, die keinen eigenen Mund-Nasenschutz mitführen oder ihre eigene Maske vergessen haben.
„Unsere Gesundheit ist unser wertvollstes Gut und muss geschützt werden. Deshalb hoffen wir, dass wir mit unserer Maskenproduktion einen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Krise leisten können. Als ostwestfälisches Unternehmen liegt uns unsere Heimatregion besonders am Herzen. Deshalb freuen wir uns, Nachbarstädte wie Vlotho bei der Bewältigung der Krise mit unserer Spende unterstützen zu können“, sagt Tanja Wucherpfennig, Leiterin interne und externe Kommunikation der Melitta Group.
Die Stadt Vlotho bedankt sich ausdrücklich für die unbürokratische und schnelle Hilfe und wünscht der Firma bei der weiteren Vermarktung dieses innovativen Produktes viel Erfolg.
Spielplatzöffnung zum Wochenende
05. Mai 2020
Nach der Schließung der Spielplätze zur Eindämmung der Corona-Infektion gibt die Stadt Vlotho die meisten Plätze im Stadtgebiet zum 7. Mai 2020 wieder frei. Die Mitarbeiter*innen des Bauhofes werden bis dahin noch einige Arbeiten vornehmen, so dass eine Nutzung der Plätze wieder möglich ist.
Die Bolzplätze und die Skateranlage bleiben jedoch weiterhin gesperrt!
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die allgemein geltenden Hygiene-, Abstands- und Kontaktregeln auch hier einzuhalten sind. Eine Begrenzung auf eine maximale Personenzahl erfolgt zunächst nicht. Hier vertraut die Stadt auf die Vernunft und Einsicht der Eltern und Aufsichtspersonen, den Spielplatz nur dann zu betreten, wenn zwischen den Begleitpersonen ein ausreichender Mindestabstand von 1,5 Meter gewährleistet werden kann. Das gilt auch für spielende Kinder. Um größere Ansammlungen zu vermeiden, kann es erforderlich sein, auf einen anderen Spielplatz auszuweichen, oder es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu versuchen.
Wer Symptome, wie Fieber, Husten oder Halsschmerzen hat, darf den Spielplatz nicht nutzen. Ebenso sollte auch auf den Spielplätzen der Kontakt zu den Risikogruppen (über 60-jährige und Personen mit Vorerkrankungen) vermieden werden.
Nach dem Spielen ist es wichtig, Gesicht und Hände gründlich zu waschen. Um das Nutzungsverhalten zu kontrollieren, werden städtische Mitarbeiter*innen in unregelmäßigen Abständen Begehungen durchführen und die Nutzer*innen gezielt ansprechen.
Die vergangenen Wochen wurden genutzt, um auf einigen Spielplätzen verschiedene Unterhaltungsarbeiten durchzuführen, teilweise wurden auch Geräte ersetzt. So konnte die Schaukel an der Grundschule in Exter ausgetauscht werden und ist nun wieder einsatzbereit. Verschiedene Fallschutzflächen wurden erneuert, am Spielplatz „Königsstraße“ wurde zudem ein Spielhaus aufgestellt. Die Umgestaltung des Spielplatzes „Auf dem Berkenstein“ ist weitgehend erfolgt, hier sind noch Restarbeiten erforderlich, die voraussichtlich erst in 14 Tagen abgeschlossen werden können. Das neue Gerät am „Milanweg“ wird in der kommenden Woche aufgebaut, anschließend muss der Platz bis circa Ende Juni weiterhin gesperrt bleiben. Der Kletterwirbel an der Grundschule Vlotho wird bis zum endgültigen Austausch in einigen Wochen aus Sicherheitsgründen gesperrt.
Erfreulicherweise hat die diesjährige Hauptinspektion keine großen Mängel aufgezeigt. Insgesamt sind wir mit den Spielplätzen auf einem guten Weg.
Rathaus ab Montag wieder eingeschränkt erreichbar
30. April 2020
Ab Montag, 04. Mai 2020 wird das Rathaus wieder eingeschränkt erreichbar sein.
Das BürgerInnenBüro, der Fachdienst Ordnung und der Soziale Bereich wird Termine vergeben, so dass die vorgegebenen Regeln, wie zum Beispiel der Mindestabstand, eingehalten werden können.
Wir möchten Sie bitten, sich mit dem zuständigen Fachdienst telefonisch in Verbindung zu setzen, um einen Termin für Ihr Anliegen zu bekommen. Sie erreichen die Mitarbeiter*innen des BürgerInnenBüros unter Telefonnummer 05733 924-400. Die anderen Fachdienste erreichen Sie über die 05733 924-0.
Wir bitten Sie, bei Betreten des Gebäudes einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Eine Sachbearbeiterin wird Sie am Eingang in Empfang nehmen und nach Erledigung Ihres Anliegens auch wieder zum Ausgang begleiten.
Alle Dienstleistungen, für die kein persönliches Erscheinen notwendig ist, werden weiterhin telefonisch, per mail oder per Fax von uns bearbeitet.
Die gleichen Regelungen gelten auch für die Stadtwerke Vlotho GmbH und die Vlothoer Wirtschaftsbetriebe.
Die Erreichbarkeit der Verwaltung mit allen Außenstellen finden Sie unter diesem Link.
Stadtbücherei Vlotho öffnet wieder
30.04.2020
Unsere Mitarbeiterinnen freuen sich, dass sie ab dem 05. Mai 2020 wieder für alle Lesebegeisterten vor Ort sein werden.
Natürlich halten auch wir uns an die in Corona-Zeiten notwendigen Verhaltensregeln. Die Mitarbeiter*innen aus dem Fachdienst Bildung & Kultur haben alles Notwendige vorbereitet. Für Sie als Besucher bedeutet dies:
- Bitte betreten Sie das Gebäude mit einem Nasen- und Mundschutz.
- Um in die Bücherei zu gelangen benutzen Sie bitte den Fahrstuhl. Der Besuch der Bücherei sollte einzeln oder mit maximal einem Familienmitglied erfolgen.
- Das Verlassen der Bücherei erfolgt über das Treppenhaus. So ist der notwendige Abstand gewährleistet.
- Direkt in der Bücherei können sich maximal 4 Besucher*innen einschließlich Kindern aufhalten. Im Foyer ist für weitere 3 wartende Personen Platz.
- Die Kundenregistrierung erfolgt im Foyer.
- Die Entgegennahme ausgeliehener Bücher oder Medien und die Ausgabe von Ausleihen wird getrennt vorgenommen.
- In der Bücherei selbst und auch im Foyer gibt es zurzeit keine Lesemöglichkeit. Die Sitzmöbel und das Spielzeug für Kinder stehen leider nicht zur Verfügung.
- Ausleihen, die Sie zurückgeben, können nicht sofort wieder ausgegeben werden. Sie bleiben für 2 Tage in Quarantäne.
Unsere Mitarbeiter*innen werden sich darum kümmern, dass alles reibungslos ablaufen wird.
Wir möchten darauf hinweisen, dass alle Ausleihen automatisch bis zum 31. Mai 2020 verlängert sind.
Ab dem 12. Mai 2020 wird die Ausleihe oder Abgabe über telefonische Terminabsprache erfolgen. Unter der Telefonnummer 05733 95123 können Sie mit Frau Remmert-Eich oder Frau Franz einen Termin vereinbaren und sich dann auch gern für circa 30 Minuten in der Bücherei aufhalten.
Erstattung der im Vorverkauf erworbenen Karten
Der Förderverein der Stadtbücherei bittet noch um etwas Geduld. Es ist geplant, die Eintrittsgelder für ausgefallene Veranstaltungen im Juni zurückzuerstatten. In dringenden Fällen ist es möglich einen Einzeltermin telefonisch (05733 7301) abzusprechen.
Die regulären Öffnungszeiten der Bücherei sind:
Dienstag
9.30 Uhr bis 13.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
9.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Regionale Schulberatung als Ansprechpartner bei schulischen Sorgen
28. April 2020
Pressemitteilung des Kreises Herford
Die Corona – Pandemie stellt Familien mit schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen vor große Herausforderungen und tiefgreifende Veränderungen im Alltag: Kein regulär stattfindender Schulbetrieb, weniger soziale Kontakte und das Lernen findet ausschließlich Zuhause statt.
Das bedeutet, dass Familien ganz neue Erfahrungen machen. Einerseits gibt es mehr gemeinsame Zeit und die Möglichkeit der Entschleunigung, andererseits gibt es aber auch weniger Rückzugsmöglichkeiten. Freizeitangebote und Aktivitäten die normalerweise für Abwechslung und Ausgleich sorgen, fallen weg. Zusätzlich können Sorgen um die Zukunft das Leben belasten. All das kann zu zusätzlichen Spannungen und Konflikten in der Familie führen.
Die Regionale Schulberatung bietet den Eltern, Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern weiterhin telefonische Beratung an. Hier haben Sie die Möglichkeit, die eigenen Gedanken und Sorgen zu sortieren. Themen wie zum Beipiel Stress um das häusliche Lernen, Prüfungsängste, Überforderung und der Umgang mit bedrückenden Gefühlen können hier ihren Platz finden. Ebenso können besondere Verhaltensweisen wie Aggression oder Rückzug thematisiert werden. In einem gemeinsamen Gespräch können Ideen für Lösungen entwickelt werden.
Ein Team von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen steht von Montag bis Freitag in der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 05221 2849860 zur Verfügung.
Hinweise für Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln im Schülerverkehr
27. April 2020
Mit der schrittweisen Aufnahme des Schulbetriebs ab dem 23. April wird auch wieder vermehrt der ÖPNV genutzt.
Um auf dem Weg zur Schule die Ansteckungsgefahr möglichst gering zu halten, hat die Landesregierung Hinweise für Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln im Schülerverkehr erarbeitet. Dieses Schaubild fasst die wichtigsten Punkte für die Schülerinnen und Schüler zusammen:
Schützen wir weiterhin die Risikogruppen und tragen eine Maske
23.04.2020
Hallo Vlotho,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
seit dieser Woche gelten erste Öffnungen in verschiedenen Lebensbereichen. Einzelhandelsgeschäfte sind wieder geöffnet und auch unsere Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen gehen seit heute wieder zur Schule.
Das fühlt sich alles wie so ein erster Schritt zur Normalität an, aber an der Gefährdungslage hat sich nichts geändert. Nach wie vor ist es wichtig, dass wir den Mindestabstand von 1,50 Meter und die Hygieneregeln einhalten. Aus diesem Grund finde ich es gut, dass am Montag Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel gilt.
Ganz wichtig und obenan steht weiterhin der Schutz der Risikogruppen. Aus diesem Grund appelliere ich an Sie, überall dort wo Sie mit Dritten in Kontakt kommen: in Verwaltung, in den Schulen, in medizinischen Einrichtungen freiwillig eine Maske zu tragen. Nur wenn wir die Regeln einhalten, können wir auch das Ansteckungsrisiko und die Ansteckungszahlen im Griff halten.
In diesem Sinne bleiben wir gesund und tragen wir eine Maske!
Schulstart im Kreis Herford - Bürgermeister und Landrat beraten Inbetriebnahme - Keine Maskenpflicht an Schulen
23. April 2020
Pressmitteilung des Kreises Herford
An den fast 40 weiterführenden Schulen und Berufskollegs im Kreisgebiet beginnt morgen wieder der Unterricht. Zunächst werden Abiturienten sowie Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der weiterbildenden Schulen und Berufskollegs wieder unterrichtet.
In einer gemeinsamen Videokonferenz berieten die 9 Bürgermeister und der Landrat des Kreises Herford heute die Wiederinbetriebnahme der Schulen. Dabei betonten sie, dass an den Schulen keine Maskenpflicht gelte. Grundsätzlich befürworten sie jedoch die landesweit einheitliche Regelung einer Maskenpflicht ab dem 27.04. Im öffentlichen Raum (in Bussen und Bahnen und beim Einkauf) müssen dann Masken getragen werden, zugelassen sind dabei ausdrücklich auch sogenannte Alltagsmasken oder sogar Schals.
Obwohl die Maskenpflicht an Schulen nicht gelte, raten Bürgermeister und Landrat trotzdem dazu, entsprechende Alltagsmasken oder Schals mit sich zu führen, um sich in den Situationen zu schützen, in denen kurzfristig der nötige Abstand nicht gehalten werden kann. Sie rufen Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler auf, Alltagsschutzmasken oder Schals in der Schule dabei zu haben. Auch Eltern werden angehalten, das zu unterstützen.
Dies gelte vor allem auch im öffentlichen Personennahverkehr – dort wird bekanntlich ab kommenden Montag das Tragen von Masken oder anderen Mundschutzvorrichtungen verpflichtend sein.
Kreisweit wird es für die Schulen oder die Bevölkerung keine Versorgung von Schutzmasken durch die Kommunen oder den Kreis geben. Es wird darauf hingewiesen, dass es mittlerweile viele Möglichkeiten gibt, auch günstig Masken zu erwerben, zu Beispiel in Apotheken, diversen Geschäften oder bei Hilfsinitiativen, die selbstgenähte Masken günstig zur Verfügung stellen. Außerdem gibt es mittlerweile viele Nähanleitungen im Internet oder in Zeitschriften.
Der eindeutige Appell der Bürgermeister und der Landrates ist:
Bitte Abstand halten und die bekannten Hygienemaßnahmen (regelmäßiges Händewaschen, Nießen in Armebeuge) einhalten. Das gelte natürlich nicht nur an Schulen, sondern im gesamten öffentlichen Raum, am Arbeitsplatz und beim Umgang mit Freunden aber auch Familienmitgliedern, die nicht im selben Hausstand leben.
Elternbeiträge für Kita, Kindertagespflege und OGS sollen weiter ausgesetzt werden
23. April 2020
Pressemitteilung des Kreises Herford
Wegen der landesweiten Schließung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen haben die 4 Jugendämter im Kreis Herford im April die Erhebung der Elternbeiträge für die Betreuung in den Kitas, bei den Tagesmüttern und der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS) ausgesetzt.
Landrat Jürgen Müller und die Bürgermeister setzen sich nun dafür ein, dass die Aussetzung der Elternbeiträge über den April hinaus verlängert wird. Dafür brauchen Kreis und Kommunen jedoch noch die politischen Beschlüsse und bitten um Geduld und Verständnis.
Für diese kreisweit einheitliche Vorgehensweise haben sich Kreis und Kommunen entschieden, weil eine landesweite Beitragsregelung durch das Familienministerium aktuell nicht zu erwarten ist. Landrat und Bürgermeister haben sich daher in einem Schreiben an die kommunalen Spitzenverbände und das Ministerium gewandt, um sich für eine landesweite Beitragsregelung stark zu machen.
Vlothoer Tafel ist wieder geöffnet
23. April 2020
Zum ersten Mal in der Corona-Krise konnte die Vlothoer Tafel wieder ihre Tore öffnen.
Dieses wurde möglich, dank des großen Einsatzes von Pastor Jörg Uwe Pehle, der unter anderem die Räumlichkeiten der St. Stephanskirche bereitgestellt hat. Das Team der Tafel um Frau Birgitt Peters zeigte vollen Einsatz und auch die vielen Spenderinnen und Spender haben einen großartigen Beitrag geleistet, so dass die Öffnung möglich wurde.
Wir möchten uns recht herzlich für diesen solidarischen Einsatz bedanken.
Sie wollen die Vlothoer Tafel unterstützen? - Sehr gerne!
Überweisen Sie Ihre Spende auf das, nur für diesen Zweck eingerichtete, Spendenkonto von Moral & Ethik – IBAN DE21 4945 0120 0250 6542 33 – Sparkasse Herford
Bleiben wir gesund!
Einführung der Maskenpflicht ab dem 27. April
22. April 2020
Pressemittelung des Kreises Herford
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat heute eine landesweite Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (Bus und Bahn) und beim Einkaufen beschlossen. Ab dem 27. April muss in diesen Bereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung (zum Beispiel Schals) beziehungsweise eine sogenannte Alltagsmaske getragen werden. Dies gilt auch für den Kreis Herford.
Bürgerinnen und Bürgern sowie Handelsunternehmen wird mit dem Inkrafttreten ab Montag die nötige Zeit gegeben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Bis dahin gilt weiter die dringende Bitte an die Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel, Mund und Nase zu bedecken.
„Wir können nur dann schrittweise zur Normalität zurückkehren, wenn gleichzeitig konsequente Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit getroffen werden. Daher begrüßen wir die einheitlichen Regelungen zur Maskenpflicht in NRW“, so Landrat Jürgen Müller.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) informiert auf seiner Website über verschiedene Arten von Mund-Nasen-Bedeckungen, deren jeweilige Schutzfunktion, welche wann empfohlen wird und was beim Tragen zu beachten ist.
Weitere Informationen gibt es unter:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Mund_Nasen_Schutz.html
Informationen zum Mundschutz im öffentlichen Raum
Unterschieden wird zwischen selbst genähten Mund-Nasen-Bedeckungen (sogenannten community masks), medizinischen Schutzmasken, Operationsmasken (OP-Masken) und filtrierenden Halbmasken. Während Mund-Nasen-Bedeckungen und Operationsmasken dem Schutz des Gegenübers dienen, schützen filtrierende Halbmasken auch die eigene Gesundheit.
Mund-Nase-Bedeckungen
Sie werden aus handelsüblichen Stoffen in unterschiedlichsten Variationen genäht. Sollte keine derartige Mund-Nasen-Bedeckung zur Verfügung stehen, kann auch ein Tuch oder ein Schal vor Mund und Nase gehalten oder gebunden werden.
Medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS) / Operations (OP)-Masken
Sie werden vor allem im medizinischen Bereich wie Arztpraxen, Kliniken oder in der Pflege eingesetzt. OP-Masken zählen zu den Medizinprodukten und erfüllen entsprechende gesetzliche Vorschriften.
Partikel-filtrierende Halbmasken (filtering face piece, FFP-Masken)
Sie werden in erster Linie in Arbeitsbereichen verwendet, in denen sich gesundheitsschädliche Stoffe in der Luft befinden. Die Masken halten Schadstoffe und auch Viren ab. Je nach Filterleistung gibt es FFP1-, FFP2- und FFP3-Masken. Für die Behandlung von COVID-19-Patienten werden im Rahmen genereller Schutzkleidung, vor allem auch in Intensivstationen, FFP2- und FFP3-Masken verwendet.
Wichtige Regeln zum Tragen und Reinigen von Schutzmasken
- Vor dem Aufsetzen Hände gründlich waschen
- Die Innenseite der Maske sollte mit nichts in Berührung gekommen sein
- Maske komplett über Mund und Nase platzieren, Ränder eng anliegend
- Durchfeuchte Masken umgehend abnehmen und austauschen
- Beim Absetzen Außenseite nicht berühren, danach Hände waschen
- Masken möglichst nach einmaliger Nutzung bei 60 bis 95 Grad waschen
- Masken nach dem Waschen vollständig trocknen lassen
- Maske luftdicht verschlossen (z.B. in einem Beutel) aufbewahren
- längere Aufbewahrungszeiten vermeiden
- Herstellerangaben zur maximalen Anzahl von Waschgängen beachten
Open Stage goes Facebook!
18. April 2020
Wenn Ihr schon nicht zur kulturellen Berieselung in die Kulturfabrik kommen könnt – dann bringen wir die Kultur jetzt halt zu euch nach Hause!
Leider musste unsere sehr beliebte Open Stage-Veranstaltung im letzten Monat ausfallen – weil nicht nur wir, sondern auch die Künstler dies so schade fanden, haben wir uns gedacht, wir streamen die Open Stage einfach zu euch nach Hause auf die Couch oder auf die Terrasse, wo auch immer: Macht es euch gemütlich und seid gespannt!
Freut euch auf Musik von: Fené, Katie&Richfield, a.mie und John Steelhead.
Wann: Samstag, 18.04.2020 – 19:30 Uhr
Wo: Auf unserer Facebookseite: https://www.facebook.com/Stadt.Vlotho
Aktuelle Informationen zum ÖPNV
17. April 2020
Die VlothoBus GmbH weist darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Regelungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus folgende Maßnahmen erforderlich werden:
Ab Montag, den 20.04.2020 treten für die Linien S2, S3 und S5 wieder die genehmigten (normalen) Fahrpläne in Kraft. Die zeitlichen Beschränkungen, die unsere Fahrgäste als Vorsichtsmaßnahme hinnehmen mussten, entfallen somit.
Die Tatsache, dass die Schulen für einen eingeschränkten Personenkreis wieder geöffnet werden, führt dazu, dass ab dem 23.04.2020 wieder alle Fahrten auf den Linien 434 / VB 1 sowie 561 bis 567 durchgeführt werden, die in den Fahrplänen mit einem „S“ (nur an Schultagen in NRW) gekennzeichnet sind. Bis einschließlich Mittwoch gelten noch die Ferienplanregelungen.
Die aktuellen Fahrpläne können über die Homepage www.vlothobus.de aufgerufen beziehungsweise an den Haltestellen eingesehen werden.
In den Fahrzeugen werden unverändert keine Fahrkarten gegen Bargeld verkauft. Die Kulanzregelung, dass Fahrgäste ohne Fahrausweis unentgeltlich mitgenommen werden, gilt bereits seit dem 08.04.2020 nicht mehr. Dazu wurde bereits in den öffentlichen Medien berichtet. Hier noch einmal der Link zu unserer diesbezüglichen Pressemitteilung.
Unabhängig von den Lockerungen wird eindringlich darauf hingewiesen, dass das Abstandsgebot weiterhin gilt und unbedingt beachtet werden muss. Weiterhin ist ausdrücklich erwünscht, dass die Fahrgäste Mundschutz tragen und den Kontakt zu den Fahrerinnen und Fahrern meiden, damit der Dienstbetrieb aufrechterhalten werden kann.
Diese Maßnahmen dienen sowohl dem Schutz der Fahrgäste als auch dem Schutz der Fahrerinnen und Fahrer, um eine „Grundversorgung“ der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Vlotho möglichst lange aufrecht erhalten zu können.
Für Rückfragen steht Herr Udo Pühmeyer, Telefon 05733 9131-89, zur Verfügung.
Grüße zum Osterfest
09. April 2020
Liebe Vlothoerinnen und Vlothoer,
Ostern steht vor der Tür, doch in diesem Jahr wird es ein anderes Osterfest werden, denn: Die Corona-Pandemie macht keine Ferien und kennt keine Feiertage, das wissen wir.
Die letzten Wochen haben von uns allen sehr viel abverlangt und unser Leben teilweise ganz schön auf den Kopf gestellt. Ich möchte mich recht herzlich bei allen bedanken, die sich bisher so diszipliniert an die Maßnahmen gehalten haben und diese weiterhin - auch über die Feiertage - einhalten.
Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir gestärkt aus dieser Situation hervorgehen und ich bin darüberhinaus sehr positiv gestimmt, über die große und starke Solidarität, die hier bei uns in Vlotho herrscht.
Ich wünsche Ihnen, Ihren Familien und Ihren Angehörigen eine frohe Osterzeit.
Bleiben wir gesund.
Ihr Rocco Wilken.
Link zum youtube-Video
Dieses Jahr keine Osterfeuer
09. April 2020
Liebe Vlothoerinnen und Vlothoer,
viele von Ihnen haben es bestimmt schon gehört: In diesem Jahr gibt es keine Osterfeuer.
Auch zu Ostern ist es wichtig, dass wir uns alle an die Kontaktsperre halten, um die Ausbreitung des Corona-Virus so lange wie möglich hinauszuzögern. Das gilt sowohl für Familienfeiern zu Ostern als auch für Treffen mit Freundinnen und Freunden. Versuchen Sie einfach mit so wenig Menschen wie möglich in Kontakt zu kommen, auch wenn das natürlich sehr schwer fällt.
Wir wünschen Ihnen trotz allem schöne Ostern, mit sonnigem Wetter.
Bleiben wir gesund.
Corona-Pandemie: Die Stadt Vlotho informiert
09. April 2020
In den vergangenen Tagen wurden an die Vlothoer Haushalte Flyer verteilt, in denen die Stadt Vlotho noch einmal zusammenfassend über die aktuell möglichen Hilfen, über Einkaufsmöglichkeiten bei unseren Einzelhändler*innen, wichtige Telefonnummern sowie über die Leitlinien in der Corona-Zeit informiert. Bis Ostern werden noch weitere Flyer verteilt. Außerdem liegen die Flyer in den Vlothoer Supermärkten, Apotheken, Bäckereien, in den Vlotho-Bussen und vor dem Rathaus aus.
Wer noch keinen Flyer erhalten haben sollte, kann sich diesen auch vor dem Gemeindebüro oder der Kirche im entsprechenden Ortsteil abholen, zum Beispiel bei einem österlichen Spaziergang - oder aber auch direkt hier downloaden.
Wir hoffen, dass wir Ihnen damit zusammenfassend noch einmal einen guten Überblick geben konnten.
Doch Achtung, es hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Durch einen Übertragungsfehler wurde das Spendenkonto für die Nutzer*innen der Vlothoer Tafel falsch abgedruckt.
Die richtige Kontonummer lautet: DE 21 4945 0120 0250 6542 33
Bald wieder Ticketpflicht für den ÖPNV
07. April 2020
Um Fahrer und Fahrgäste der Kreise Herford und Minden-Lübbecke zu schützen, wurde in den meisten Bussen des ÖPNV nur noch der Zustieg an den hinteren Türen zugelassen. Dadurch war es für Fahrgäste nicht mehr möglich, vorne beim Fahrer ihr Ticket zu kaufen. Da Vorverkaufsmöglichkeiten außerhalb der Fahrzeuge in vielen Kommunen nicht bestanden und die Servicecenter in den Kreisstädten zudem zunächst geschlossen waren, wurde die Ticketpflicht außer Kraft gesetzt und unseren Fahrgästen die kostenlose Nutzung des ÖPNV gewährt. Nun haben die Kreise und Verkehrsunternehmen Möglichkeiten entwickelt, die eine Rückkehr zur Tarifpflicht zulassen.
Ab Mittwoch, dem 08.04.2020, wird in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford die Ticketpflicht im ÖPNV wieder eingeführt. Ab diesem Tag ist kostenloses Fahren im ÖPNV nicht mehr möglich.
Es gilt aber weiterhin, dass Fahrgäste aus Schutz vor Corona-Infektionen in den meisten Fällen nicht vorne in die Busse einsteigen und dort Tickets kaufen können.
Um den Erwerb von Tickets für den ÖPNV zu ermöglichen, können Apps, wie z.B. „mobil.nrw“ aus dem Appshop (iPhone)/ Playstore (Android) oder der MoBiel- Webshop genutzt werden (www.mobiel.de/webshop). Zudem sind Fahrausweise an den Fahrkartenautomaten der meisten Bahnhöfe zu erwerben. Da, wo keine Fahrausweise an Bahnhöfen erhältlich sind, werden für diese besondere Situation in vielen Städten und Gemeinden mobile Vorverkaufsstellen in Bussen zum Kauf der Tickets eingerichtet. Zudem öffnen Servicecenter in Herford an der Rennstraße und in Minden am ZOB am 14.04.2020 wieder, um Tickets zu verkaufen. Über Stadtorte und Öffnungszeiten der mobilen Vorverkaufsstellen und der sonstigen Ticketkaufmöglichkeiten können Sie sich auf der Homepage der Mindenherforder-Verkehrsgesellschaft mbH (mhv) informieren.
Für den Monat April keine OGS Beiträge
07. April 2020
Die Maßnahmen, die gegen die Ausbreitung des Corona-Virus getroffen wurden, stellt die Gesellschaft vor erhebliche Herausforderungen. Dies trifft insbesondere auch berufstätige Eltern, deren Kinder normalerweise den Offenen Ganztag einer Grundschule besuchen.
Daher werden seitens der Stadt Vlotho für den gesamten Monat April keine OGS Beiträge erhoben. Bereits gezahlte Beiträge werden erstattet.
Ausnahmezustand - auch für die Auszubildenden der Stadt Vlotho
01. April 2020
Hallo Vlotho,
wir sind die Auszubildenden bei der Stadt Vlotho. Wir wollen euch gerne berichten, wie es uns mit der derzeitigen Situation geht und wie sich unsere Aufgaben dadurch verändert haben. Da momentan viel Arbeit anfällt, gibt es in den verschiedenen Bereichen viel zu tun und wir Auszubildende greifen den Kollegen und Kolleginnen tatkräftig unter die Arme.
Für die die beiden Auszubildenden im 1. Jahr hätte vor drei Wochen eigentlich der Schulblock angefangen, welcher aber leider ausfällt. Somit sind Paulina und Emin wieder zurück im Rathaus und übernehmen hier verschiedene Aufgaben: Zum einem übernimmt Paulina die Schriftführung im Krisenstab und ist Teil des Medienteams. Emin übernimmt zeitweise das Telefon für unser Netzwerk „Vlothoer*innen für Vlotho“ und unterstützt den Fachdienst Ordnung.
Nun zu unseren Auszubildenden aus dem 2. Lehrjahr: Sophie kümmert sich um die Telefonzentrale und vermittelt euch zu den entsprechenden Kolleginnen und Kollegen weiter und unterstützt ebenfalls den Fachdienst Ordnung. Clara ist im Moment im Fachdienst Finanzbuchhaltung und übernimmt bei Bedarf ebenfalls die Telefonzentrale.
Die Auszubildenden aus dem 3. Lehrjahr, Doreen und Sabrina, hätten eigentlich in dieser und der letzten Woche ihre Abschlussprüfungen absolvieren sollen - welche aber aufgrund der aktuellen Situation verschoben wurden. Nun sind die beiden seit dieser Woche auch wieder im Dienst und unterstützen die Kolleginnen und Kollegen.
Wie ihr seht, hat sich auch für uns einiges verändert, aber wir blicken positiv in die Zukunft. Wenn ihr euch ebenfalls für eine Ausbildung bei eurer Stadt interessiert, findet ihr viele Infos dazu: Klickt einfach auf diesen Link.
Wir senden euch liebe Grüße aus dem Rathaus.
Bleiben wir gesund!
Paulina, Emin, Clara, Sophie, Doreen und Sabrina.
Hilfe nehmen - Hilfe geben - machen auch Sie mit!
27. März 2020
Alle, die Hilfe suchen und alle, die helfen möchten, können sich gerne bei der Stadt Vlotho telefonisch oder per E-Mail im Rathaus melden.
Ansprechpartner ist Axel Mowe, der unter der Telefonnummer
05733 924-444 erreichbar ist - E-Mail: A.Mowe@Vlotho.de
Darüber hinaus beschäftigt die Stadt Vlotho, dass die Vlothoer Tafel ihre Arbeit eingestellt hat und Hilfesuchende nicht mehr versorgt werden. Der Verein Moral & Ethik hat genau aus diesem Grund ein Spendenkonto eingerichtet. In Zusammenarbeit mit der Diakonie wird dafür gesorgt, dass der Erlös an die Menschen in Vlotho gehen wird, die von der Schließung der Tafel betroffen sind.
Die IBAN-Nummer des Spendenkontos lautet
DE21 49450120 0250 6542 33 - Empfänger ist der Verein Moral & Ethik. Wer spenden möchte und für diese Spende eine Quittung benötigt, vermerkt dies bitte auf der Überweisung.
Die Stadt Vlotho mit Bürgermeister Rocco Wilken bedankt sich für jede Unterstützung.
Bleiben wir gesund!
Gemeinsam gegen Corona
25. März 2020
Seit Montag gelten die verschärften Verhaltensregeln aufgrund der Corona-Krise. Uns allen fällt es schwer, mit dieser Situation umzugehen. Unser aller Ziel muss es jedoch sein, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, um Leben zu retten. Deshalb ist es so wichtig, dass wir uns an diese Regeln halten.
Um dieses für Vlotho zu gewährleisten, wird das Ordnungsamt-Team Kontrollen durchführen und Verwarnungen aussprechen oder gegebenenfalls Bußgelder verhängen. Den Bußgeldkatalog finden Sie in unserem gestrigen Post auf Facebook, weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage.
Halten WIR uns alle an die Regeln und bleiben WIR gesund.
Weitreichendes Kontaktverbot
23. März 2020
Auch für Vlotho greifen die Maßnahmen, die die Landesregierung aktuell erlassen hat, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.
Lesen Sie hier einen Auszug aus der Mitteilung der Staatskanzlei der Landesregierung:
"Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das ab Montag (23. März 2020) in Kraft tritt. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen sind die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig."
Weitere Informationen der Landesregierung NRW erhalten Sie unter diesem Link.
Den Bußgeldkatalog zu den Maßnahmen finden Sie auf der Seite der Polizei NRW.
Das Ministerum für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW stellt die aktuellen Maßnahmen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) in Vlotho
23. März 2020
In den Fahrzeugen werden - voraussichtlich bis zum Ende der Osterferien - keine Fahrkarten gegen Bargeld verkauft. Die Fahrgäste, die nicht im Besitz eines gültigen Fahrausweises sind, werden im Rahmen der Kulanz unentgeltlich befördert.
Seit dem 18.03.2020 gilt in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke flächendeckend der Ferienfahrplan. Das bedeutet, dass alle Fahrten, die in den Fahrplänen mit einem „S“ gekennzeichnet sind, nicht mehr durchgeführt werden.
Ab Mittwoch (25.03.2020) werden die Fahrpläne der Linien S2, S3 und S5 auf „Samstagsfahrpläne“ umgestellt, da die Kleinfahrzeuge keinen ausreichenden Abstand der Fahrgäste zum Personal gewährleisten. Die Fahrpläne können auf der Homepage der VlothoBus GmbH abgerufen werden.
Diese Maßnahmen dienen sowohl dem Schutz der Fahrgäste als auch dem Schutz der Fahrerinnen und Fahrer, um eine „Grundversorgung“ der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Vlotho möglichst lange aufrechterhalten zu können.
Für Rückfragen steht Herr Udo Pühmeyer, Tel. 05733 9131-89, zur Verfügung.
Das Medienteam sagt DANKE
22. März 2020
Hallo liebe Vlothoerinnen und Vlothoer,
wir möchten uns für Ihr Verständnis, die starke Mitarbeit und den tollen Zusammenhalt in dieser neuen Situation bedanken und Ihnen außerdem unser Medienteam vorstellen, dass sich im Laufe der Woche gebildet hat.
Wir hoffen, dass die Kommunikation auch weiterhin so gut funktioniert und Sie unsere Informationsbeiträge auf unseren Sozialen Netzwerken und der Homepage weiterhin verfolgen und teilen. Wir geben alles dafür, Sie auch in der nächsten Zeit auf dem aktuellen Stand zu halten!
Bleiben WIR gesund - Ihr Medienteam der Stadt Vlotho
STAY AT HOME
20. März 2020
Durch die Schließung von Kitas, Schulen und Geschäften ist unser öffentliches Leben gerade massiv eingeschränkt. Aktuell kommt es zu zahlreichen größeren Treffen von (jungen) Menschen an verschiedenen Orten.
Wir verstehen, dass es schwer fällt, die sozialen Kontakte herunterzufahren und Abstand zu halten. Dennoch möchten wir an euch appellieren, diese Treffen zu vermeiden.
Unserer Mitarbeiter*innen Paulina, Emin und Kimberley möchten sich darum in einer Videobotschaft an euch wenden und eindringlich bitten:
"STAY AT HOME"
Corona legt den Alltag lahm
19. März 2020
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
über unsere zentrale Telefonnummer 05733 924-400 haben uns eine große Anzahl von Fragen erreicht. Wir haben zunächst vier Fragen herausgenommen, auf die wir hier Antwort geben möchten.
Wie kommen Sie an Rote Windelsäcke? – Wo gibt es Gelbe Säcke?
Rufen sie uns an, wenn Sie Windelsäcke benötigen, wir liefern Ihnen diese nach Hause.
Ein Karton mit gelben Säcken steht vor dem Rathaus, sie können sich dort gerne die von Ihnen benötigte Menge herausnehmen. Wir bitten Sie, dies mit Augenmaß zu tun und auch an Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger zu denken.
Neue Gelbe Säcke erhalten Sie außerdem vom Fahrer des Müllfahrzeugs, wenn Sie einen entsprechenden Aufkleber auf den Gelben Sack kleben. Die Aufkleber erhalten Sie in folgenden Einzelhandelsgeschäften: E-Center (Vlotho), WEZ (Uffeln), Edeka-Wilke (Exter)
Gibt es eine Ausgangssperre?
Die Kanzlerin hat gestern in Ihrer Fernsehansprache sehr deutlich gemacht: „Distanz ist die neue Nähe“. Halten wir uns alle daran, dann kriegen wir das gemeinsam hin! Ansonsten wird es vermutlich weitere Maßnahmen geben.
Gibt es Hilfsangebote für die Menschen vor Ort?
Wir arbeiten mit Hochdruck daran, gemeinsam mit den Kirchengemeinden, Ehrenamtler*innen und Initiativen eine Plattform aufzubauen, die Hilfesuchende und Helfer zusammenbringt. Dazu geben wir in Kürze nähere Informationen, die wir in der in der Zeitung, in den sozialen Medien und hier auf unserer Homepage veröffentlichen werden.
Wie sieht es mit wirtschaftlicher Hilfe aus?
Bund und Land arbeiten zur Zeit intensiv an schnellen und unkomplizierten Lösungen. Informieren Sie sich täglich in den Medien, wie Zeitung und Fernsehen. Auch wir werden tagesaktuell in den sozialen Medien und auf unserer Homepage Informationen zur Verfügung stellen.
Unter folgenden Links finden Sie einige interessante Informationen:
wfg (Interkommunale Wirtschaftsförderung im Kreis Herford)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Informationen und Unterstützung für Unternehmen
Bundesagentur für Arbeit - Corona und Kurzarbeit: Was gilt jetzt für Arbeitgeber?
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - Insolvenzantragspflicht für durch die Corona-Epidemie geschädigte Unternehmen aussetzen
Wir wünschen Ihnen alles Gute - bleiben wir gesund.
Keine Beiträge für OGS und Kita
17. März 2020
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die wichtigste Entscheidung des heutigen Tages ist das Signal an alle Familien mit Kindern: Wir werden KEINE Beiträge für OGS und Kita für den betroffenen Zeitraum erheben. Die Vlothoer Fraktionen werden den Beitragserlass dabei nicht nur für den März, sondern auch für die in der Zukunft liegenden und betroffenen Monate vollumfänglich unterstützen. Bereits bezahlte Beiträge werden erstattet.
Die aktuellen Maßnahmen, schränken unser ziviles, kulturelles und öffentliches Leben zur Zeit enorm ein - ABER wir können diese Situation nur gemeinsam bewältigen, wenn jeder sein Möglichstes tut und sich an diese Maßnahmen hält.
Alle aktuellen Meldungen des Kreises finden Sie wie gehabt auf unserer Homepage und unseren Sozialen Medien.
Bleiben wir gesund - Ihr Rocco Wilken
Telefonische Erreichbarkeit der Stadtverwaltung Vlotho und der Außenstellen
16. März 2020
Liebe Vlothoerinnen und Vlothoer,
der Krisenstab hat sich heute intensiv mit der telefonischen Erreichbarkeit der Stadt Vlotho sowie der Außenstellen beschäftigt.
Alle Fachdienste sowie das BürgerInnenBüro mit allen Diensten sind unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Telefon: 05733 924-0 und 05733 924-400
Fax: 05733 924-200
Sie können uns auch gerne eine e-mail schreiben, die Adresse lautet: info@vlotho.de
Wir sind erreichbar zu folgenden Zeiten:
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr von Montag bis Mittwoch
8.00 Uhr bis 17.00 Uhr am Donnerstag
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr am Freitag
Zu den Außenstellen können Sie auf folgendem Wege Kontakt aufnehmen:
Vlothoer Wirtschaftsbetriebe
Telefon: 0 57 33 / 91 31 - 90
E-Mail: post@vlothoer-wirtschaftsbetriebe.de
Fax: 0 57 33 / 91 27 - 20
Stadtwerke Vlotho GmbH
Telefon: 0 57 33 / 91 27 - 0
E-Mail: info@stadtwerke-vlotho.de
Fax: 0 57 33 / 91 31 - 99
Vlotho Marketing GmbH
Telefon: 0 57 33 / 88 11 88
E-Mail: Marketing@vlotho.de
Fax: 0 57 33 / 88 11 87
Link zum Facebook-Video
Entscheidung nicht leicht gemacht - Maßnahmen gegen zunehmende Verbreitung des Corona-Virus
14. März 2020
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
durch die zunehmende Verbreitung des Corona-Virus stehen wir alle vor einer großen gesamtgesellschaftlichen Herausforderung. Zur Bewältigung dieser Krise gibt es keine Erfahrungen, keine routinierten Abläufe auf die wir zurückgreifen können.
Unsere Aufgabe ist es jetzt, alle zusammen besonnen und verantwortungsbewusst zu agieren. Gemeinsam müssen wir die Antworten und Lösungen auf die damit verbundenen Fragen und Erfordernisse finden.
Wir versuchen die geeigneten Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Aufrechterhaltung der Infrastruktur zu treffen.
Die Stadtverwaltung Vlotho ist für Sie da und wir arbeiten weiterhin regulär für Sie.
Damit uns das auch perspektivisch gelingt, haben wir uns aber dazu entschieden, dass ab sofort der Büger*innenservice, die Beratung und die Terminvergabe nur noch telefonisch oder per Email erfolgen.
Auch für uns ist das eine drastische Maßnahme; jedoch aus unserer Sicht erforderlich. Diese Entscheidung haben wir uns nicht leicht gemacht. Aber, die Erfüllung der vielfältigen kommunalen Aufgaben muss gewährleistet bleiben. Ich denke dabei zum Beispiel an die Versorgungsaufgaben unserer Stadtwerke. So ist die Strom-, Wasser-, Gas- und Abwasserversorgung für uns alle von zentraler Bedeutung/Wichtigkeit.
Wir halten Sie ab sofort täglich über den aktuellen Stand auf dem Laufenden. Alle Informationen erhalten Sie über unsere Homepage und unsere Sozialen Medien. Wir sind zuversichtlich, die vor uns liegende Zeit gemeinsam meistern zu können.
Bleiben wir gesund!
Link zum Facebook-Video
Corona-Update:
+++Schließung des Rathauses und städtischer Einrichtungen, inklusive Schulen und Kitas ab Montag, 16. März 2020 +++
13. März 2020
Wie der Krisenstab der Stadt Vlotho heute beschlossen hat, werden ab Montag, 16. März 2020 sowohl das Vlothoer Rathaus, als auch alle städtischen Einrichtungen für den Kundenverkehr bis zum 30. April 2020 geschlossen bleiben. Schulen und Kitas bleiben ebenfalls geschlossen.
Unsere Mitarbeitenden werden weiterhin während der regulären Öffnungszeiten für Sie im Einsatz sein und Ihre Anliegen telefonisch (05733 924-400, 05733 924-0) oder per E-Mail (info@vlotho.de) bestmöglich bearbeiten. Soll heißen: Die Arbeit wird nicht eingestellt. Wir stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung, wenn auch ohne persönlichen Kontakt.
In unaufschiebbaren Angelegenheiten ist die Vereinbarung von Terminen – nach telefonischer Absprache - möglich. Bitte stellen Sie sich zunächst jedoch selbst die Frage, ob es sich bei Ihrer Angelegenheit wirklich um eine dringende Angelegenheit oder gar einen Notfall handelt.
Die Ratssitzung im März 2020 wird auf Grund der hohen Teilnehmerzahl nicht stattfinden. Ausschusssitzungen und Gremien werden „erstmal“ planmäßig stattfinden.
Die Seniorenbeiratssitzung am kommenden Mittwoch (18. März 2020) sowie Veranstaltungen des Sommerprogramms der Senioren, die im Zeitraum bis Ende Mai stattfinden, werden verschoben. Die Anmeldefristen für die Fahrten sind aufgehoben. Informationen über Ersatztermine und neue Anmeldefristen werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Auch die Vlotho Marketing GmbH, die Vlothoer Wirtschaftsbetriebe sowie die Stadtwerke Vlotho GmbH werden den Kundenbetrieb ab Montag einstellen, sind aber weiterhin telefonisch unter den folgenden Nummern und per E-Mail erreichbar:
Vlotho Marketing GmbH: 05733 881188 (marketing@vlotho.de)
Vlothoer Wirtschaftsbetriebe: 05733 913190 (info@vlotho.de)
Stadtwerke Vlotho GmbH: 05733 91270 (info@stadtwerke-vlotho.de)
Darüber hinaus wird das Waldfreibad die Sommersaison nicht wie geplant zum 1. Mai 2020 eröffnen können. Die Vorbereitungen für eine spätere Öffnung laufen aber weiterhin.
Alle Jugendzentren und Kultureinrichtungen im Kreis Herford (Museen, Büchereien, Theater, Kunstschulen, VHS u.ä.) bleiben bis auf Weiteres ab Montag geschlossen. Frau Katharina Vorderbrügge vom Vlothoer Kulturbüro erreichen Sie weiterhin unter der Telefonnummer: 05733 924-166.
Die Schulen und Kindertagesstätten sollen landesweit zunächst bis nach den Osterferien geschlossen bleiben. Nur für Kinder, deren Eltern in unverzichtbaren Funktionsbereichen arbeiten (z.B. Gesundheitswesen, Feuerwehr oder Polizei) wird es extra Betreuungsangebote geben – auch das ist landesweit vorgesehen. In den Städten und Gemeinden ist für diese Kinder auch ein Notfall-Angebot für den offenen Ganztag vorgesehen – ein entsprechender Plan wird derzeit erarbeitet.
Veranstaltungen und deren Absagen
Alle Veranstaltungen in Gebäuden der öffentlichen Hand werden abgesagt. Nur Veranstaltungen, die zur Aufrechterhaltung der kommunalen Selbstverwaltung notwendig sind (z.B. Rats- und Ausschusssitzungen) finden statt.
Schulsporthallen werden geschlossen. Eigentümer vereinseigener Sporthallen wird eindringlich empfohlen, die Hallen ebenfalls zu schließen.
Der Landrat und alle 9 Bürgermeister im Kreis hatten sich bereits gestern entschieden, alle gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, die von den Städten und Gemeinden im Kreis Herford organisiert werden, abzusagen.
Volksfeste, die bis 31.05.2020 stattfinden sollten, werden ebenfalls abgesagt. Auch Osterfeuer und ähnliche traditionelle Veranstaltungen finden nicht statt.
Auch bei kommerziellen oder privaten Veranstaltungen wird nach einem einheitlichen Kriterienkatalog im Einzelfall entschieden, ob sie stattfinden können. Veranstalter oder Gaststätten oder Betreiber von größeren Veranstaltungsorten sollen die Veranstaltung einschätzen lassen. Dafür gibt es einen Fragenbogen, der ausgefüllt vom Veranstalter, anschließend vom Ordnungsamt ausgewertet wird. Bewertungskriterien sind hierbei beispielsweise die zu erwartenden Teilnehmenden aus Risikogebieten, Dauer und Räumlichkeiten der Veranstaltung, die bestehenden Hygienemaßnahmen sowie die zentrale Registrierung der Teilnehmenden, um eine Rückverfolgung zu ermöglichen. Die Ordnungsämter entscheiden dann über mögliche Absagen oder sprechen Ausnahmegenehmigungen aus. Die Kriterien der Prüfungen durch Ordnungsamt oder auch Gesundheitsamt sind sehr streng. Bewertet wird anhand eines kreisweit einheitlichen Bewertungsrasters. Auch größere private Veranstaltungen (Familienfeier, Mitgliederversammlungen, o.ä.) sind betroffen. Den entsprechenden Gastgebern wird ebenfalls dringend geboten, sich an die Ordnungsämter zu wenden und die Veranstaltung einschätzen zu lassen.
***Für einige mögen diese Maßnahmen übertrieben erscheinen. Aber gerade ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie vorerkrankte Personen sind einem besonderen Risiko ausgesetzt. Zum Schutz dieser Gruppe werden diese Maßnahmen für angemessen gehalten und wir hoffen, dass sich auch private Veranstalter dieser Linie anschließen.
Aktuelle Presseinformationen des Kreises Herford.
Stellungnahme der Stadt Vlotho zum Corona-Virus
13. März 2020
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Ausbreitung des Corona-Virus schreitet weiter voran. Der Kreis Herford ist ebenfalls betroffen. Die positiv getesteten Personen befinden sich aktuell in Quarantäne. Es geht jetzt darum, den Ausbruch der Infektion so weit wie möglich einzudämmen beziehungsweise zu verlangsamen. Infektionsketten müssen unterbrochen und besonders gefährdete Personen geschützt werden.
Laut Erlass des Gesundheitsministeriums sollen Großveranstaltungen in NRW mit mehr als 1.000 Personen abgesagt werden oder ohne Zuschauer stattfinden. Der Erlass regelt klar die Zuständigkeit der Ordnungsbehörden. Die Umsetzung ist zwischen dem Kreis Herford und den Städten und Gemeinden abgestimmt. Ziel ist dabei eine kreisweite und möglichst einheitliche Regelung, nach der Veranstaltungen abgesagt werden oder stattfinden können.
Der Landrat und alle neun Bürgermeister im Kreis haben entschieden, alle gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, die von den Städten und Gemeinden im Kreis Herford organisiert werden, abzusagen. Alle Veranstaltungen in öffentlichen Gebäuden mit einer Teilnehmerzahl von 100-1000 werden ebenfalls abgesagt. Dies betrifft alle Veranstaltungen bis zum 31.05.2020.
Bei privaten Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Teilnehmenden wird nach einem einheitlichen Kriterienkatalog im Einzelfall entschieden, ob sie stattfinden können. Bewertungskriterien sind hierbei beispielsweise die zu erwartenden Teilnehmenden aus Risikogebieten, die Dauer und Räumlichkeiten der Veranstaltung, die bestehenden Hygienemaßnahmen sowie die zentrale Registrierung der Teilnehmenden, um eine Rückverfolgung zu ermöglichen.
Alle Sportveranstaltungen in Sporthallen können nur ohne Zuschauerinnen und Zuschauer stattfinden. Bei Sportveranstaltungen im Freien wird im Einzelfall entschieden.
Volksfeste, die bis zum 31.05.2020 stattfinden sollten, werden ebenfalls abgesagt.
Eine solche Haltung verschafft hoffentlich die nötige Zeit, damit unser Gesundheitssystem mit der von Experten als sicher prognostizierten Fallzahlsteigerung umgehen kann. Dem einen oder anderen gesunden Bürger mag das übertrieben erscheinen. Aber gerade ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie vorerkrankte Personen sind einem besonderen Risiko ausgesetzt. Zum Schutz dieser Gruppe werden diese Maßnahmen für angemessen gehalten und wir hoffen, dass sich auch private Veranstalter dieser Linie anschließen.
Aufgrund der wissenschaftlichen Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, die auch die Bundesregierung und auch die Landesregierung aufgegriffen haben, bitten wir Sie darum, Ihre Teilnahme an Veranstaltungen bereits jetzt freiwillig zu überprüfen.
Alles was nicht zwingend notwendig ist, sollte ge- bzw. vermieden werden. Es gibt auch keine Größengrenze, die verbindlich benannt werden kann.
Bitte richten Sie Ihr Verhalten soweit wie möglich danach aus und helfen Sie mit, jetzt in diesem Stadium der Infektion, in der wir noch diejenigen sind, die handeln, die Ausbreitung zu verhindern.
Telefonische Informationen
Für Anfragen rund um das Corona-Virus steht das Bürgertelefon des Kreises unter 05221 / 13 - 15 00 zur Verfügung. Das Bürgertelefon ist wochentags Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 Uhr, freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr und am kommenden Wochenende (14. und 15.03.2020) vorläufig stundenweise am Samstag von 10:00 bis 15:00 Uhr und Sonntag von 10:00 bis 13:00 Uhr zu erreichen.
Außerhalb der Geschäftszeiten des Bürgertelefons des Kreises Herford gibt es auch weitere Hotlines, an die sich Bürgerinnen und Bürger wenden können. Wer eine gesundheitliche Beratung bezüglich des Corona-Virus braucht und fürchtet sich angesteckt zu haben oder seinen Hausarzt telefonisch nicht erreicht, kann sich telefonisch an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden. Die Hotline ist erreichbar über die Telefonnummer 116117. Auch das Gesundheitsministerium NRW hat eine Corona-Virus-Hotline geschaltet: 0211 / 911 910 01.
Der Kreis Herford informiert außerdem aktuell auf seiner Internetseite (www.kreis-herford.de) über die aktuelle Situation im Kreisgebiet.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Rocco Wilken