Bekanntmachung - Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Straße »Kannegießer Ring"
Bekanntmachung der Stadt Vlotho
über die Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Straße „Kannegießer Ring" im Ortsteil Valdorf (Gemarkung Valdorf, Flur 15, Flurstück 415)
Die Absicht der Einziehung dieser Teilfläche ist am 28.11.2018 öffentlich bekanntgemacht worden. Hiergegen wurden keine Einwendungen vorgebracht. Die Teilfläche der Straße „Kannegießer Ring“ der Gemarkung Valdorf, Flur 15, Flurstück 415 wird daher mit Wirkung vom 1.4.2019 eingezogen.
Ein Plan aus dem die genaue Abgrenzung der einzuziehenden Straßenfläche ersichtlich ist, kann bei der Stadt Vlotho, Geschäftsbereich Versorgung, Vlothoer Wirtschaftsbetriebe, Weserstraße 9, 32602 Vlotho während der Dienststunden eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben oder zur Niederschrift bei den Vlothoer Wirtschaftsbetrieben, Weserstr. 9, 32602 Vlotho zu erklären. Bei schriftlicher Erhebung des Widerspruchs ist die Frist nur gewahrt, wenn die Widerspruchsschrift vor Ablauf der Monatsfrist bei den Vlothoer Wirtschaftsbetrieben eingegangen bzw. erklärt ist. Falls die Frist durch das Verschulden eines/einer von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden müssen. Der Widerspruch kann auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Stadt Vlotho erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: info@Vlotho.de.
Vlotho, den 1.3.2019
Rocco Wilken, Bürgermeister