Öffentliche Bekannmachung
Öffentliche Bekanntmachung
Die Nutzungsberechtigten der nachstehend aufgeführten Grabstätten werden hierdurch aufgefordert diese entsprechend § 28 der Friedhofssatzung herzurichten, da die Pflege gröblich vernachlässigt ist. Andernfalls wird das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entzogen (§ 30).
Den kompletten Text der Bekanntmachung finden Sie unter diesem Link.