Denkmalschutz
Die Denkmäler der Stadt Vlotho tragen zur Verschönerung des Stadt- und Landschaftsbildes bei und steigern die Attraktivität der Stadt. Denkmäler sind Zeugnisse vergangener Baukulturen, die die Entwicklung von Land und Leuten dokumentieren. Um diese Zeugnisse für kommende Generationen zu erhalten, ist es wichtig, jegliche Veränderung substanzschonend für das Denkmal durchzuführen.
Daher ist der Denkmalschutz und die Denkmalpflege eine wichtige Aufgabe für die Stadt Vlotho als Untere Denkmalbehörde.
Wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Denkmales sind und Veränderungen an diesem durchführen möchten benötigen Sie eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
Für alle Fragen beziehungsweise die Beantragung der denkmalrechtlichen Erlaubnis, über Fördermöglichkeiten oder erhöhte Abschreibung von Baudenkmälern informieren wir Sie gerne (siehe Kontakte).
Denkmalförderungsprogramm des Landes Nordrhein Westfalen
Die Programmaufstellung für das Jahr 2024 ist noch nicht bekannt.
Denkmalförderungsprogramm der Stadt Vlotho
Denkmalförderungsprogramm der Stadt Vlotho für kleinere Denkmalpflegemaßnahmen
Die Stadt Vlotho fördert mit der Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen kleinere Denkmalpflegemaßnahmen zum Erhalt und zur Instandsetzung der denkmalwerten Substanz im Stadtgebiet. Bevorzugt gefördert werden Denkmäler im Außenbereich. Für eine Förderung stehen geringe Mittel zur Verfügung.
Die Maßnahmen einer Religionsgemeinschaft werden mit bis zu 30 % und Maßnahmen von Privat werden bis zu 50 % gefördert. Der Förderhöchstbetrag für eine Maßnahme beträgt 10.000 €.
Für eine Bewilligung ist die denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie von Martin Sommerfeld, Tel. 05733 924-142 oder per E-Mail: m.sommerfeld@vlotho.de.
Anträge zum Denkmalförderprogramm der Stadt Vlotho:
Formulare
Hier haben Sie die Möglichkeit sich die notwendigen Formulare downzuloaden:
Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung/Erlaubnis
Anlagen als Excel-Datei:
- Anlage zu Nr. 5 - Rechnungsaufstellung
- Anlage zu Nr. 6 - Aufstellung der Gemeinkosten, Funktionsträgergebühren, Gewinnaufschläge, Grunderwerbsteuer und weiterer Nebenkosten
- Anlage zu Nr. 9 - Aufteilung auf die Teilobjekte/Wohn- oder Teileigentumseinheiten
Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7i, 10f und 11b EStG (06.09.2019)
Infoblatt Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Rechtsgrundlage
Unterstützung für Denkmäler in NRW
Förderprogramm Verkehrshistorische Kulturgüter
Die Programmaufstellung für das Jahr 2024 ist noch nicht bekannt.
Denkmalliste für Vlotho
Hier finden Sie eine Denkmalliste für Vlotho.